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Potsdam: Tatverdächtiger wieder in Haft

Ein­er der bei­den freige­lasse­nen Verdächti­gen des Pots­damer Über­falls sitzt wieder in Unter­suchung­shaft. Der Ermit­tlungsrichter erließ auf Antrag von Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm erneut Haft­be­fehl wegen des drin­gen­den Ver­dachts der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung. Das teilte die Bun­de­san­waltschaft am Abend in Karl­sruhe mit. Der Verdächtige sei am Nach­mit­tag von Pots­damer Polizeibeamten festgenom­men und erneut in die Jus­tizvol­lzugsanstalt gebracht worden.

Neue Beweis­ergeb­nisse hät­ten den Ver­dacht gegen Björn L. erhärtet, an der Gewalt­tat gegen den Deutsch-Äthiopi­er am Oster­son­ntag beteiligt gewe­sen zu sein. Einzel­heit­en teilte die Bun­de­san­waltschaft nicht mit. Nach einem Bericht der “Berlin­er Mor­gen­post” soll ein Mithäftling in der Unter­suchung­shaft angegeben haben, er habe gehört, wie der 29-Jährige sin­ngemäß gesagt habe: “Hätte ich mal richtig zugeschlagen”.

BGH hat­te bei­de Haft­be­fehle aufgehoben

Der BGH hat­te am Dien­stag die bei­den Verdächti­gen freige­lassen und die Entschei­dung damit begrün­det, dass zwar noch ein ein­fach­er, aber nicht mehr ein drin­gen­der Tatver­dacht beste­he. Zudem könne sich das Opfer, das ein schw­eres Schädel-Hirn-Trau­ma erlit­ten hat­te, nicht an die Tat erin­nern. Ermyas M. hat­te am Mon­tag erst­mals von den Ermit­tlern befragt wer­den können.

Die neuen Erken­nt­nisse seien erst am Dien­stagabend nach der Haf­tentschei­dung des Ermit­tlungsrichters bekan­nt gewor­den, teilte die Bun­de­san­waltschaft nun mit. Der zweite Beschuldigte Thomas M. befind­et sich weit­er auf freiem Fuß. Die Freilas­sung der bei­den mut­maßlichen Gewalt­täter war auf ein geteiltes Echo gestoßen.

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