Die Bürgerinitiative (BI) am Stern verwahrt sich dagegen, das Wohnviertel als “Ruheraum für Rechte” zu missbrauchen. Die Abdrängung der NPD-Kundgebung am vergangenen Wochenende in das Plattenbauwohngebiet sei “als Dauerlösung völlig inakzeptabel”, sagte die BI-Vorsitzende Helga Hefti am Mittwochabend bei einer Bürgerversammlung im Begegnungszentrum “Sternzeichen”. Die Stadt müsse “damit leben können, dass Rechte mal am Hauptbahnhof auftauchen.” Man könne nicht die Innenstadt auf Kosten der Randgebiete “sauber” halten, hieß es.
Auch die SPD-Abgeordnete Monika Keilholz bekräftigte das Unverständnis für die Entscheidung, die NPD weit entfernt von der Gegenkundgebung des Alten Marktes marschieren zu lassen. Es sei “nicht einzusehen, dass solche Demos in die Neubaugebiete verlegt werden.” In denen gebe es ohnehin ein gewisses Potenzial an Rechtsextremen, das sich ermutigt fühlen könnte, sagte sie. Sowas habe man auch in der Waldstadt schon erlebt, wo es vor Jahren noch eine stadtbekannte Gruppierung rechtsextremer Jugendlicher gab. “Dass die NPD-Fahne vor der Nikolaikirche kein schöner Anblick ist, ist ja verständlich”, sagte ein älterer Stern-Bewohner: “Aber bei uns darf sie wehen?” Das lasse man sich “nicht noch mal bieten”, fasste Hefti die Proteste einer Diskussionsrunde zusammen, die offenbar nicht wusste, welche Instanz die Entscheidung zur Trennung der Demonstrationslager getroffen hatte: das Polizeipräsidium Potsdam. So forderte Keilholz in der Runde aufgebrachter Anwohner denn auch etwas nebulös, man müsse “entsprechende Schreiben an die entsprechenden Stellen richten”.
Die beiden anwesenden Revierpolizisten trugen nicht zur Klärung der Verantwortlichkeit bei. Im Gegenteil: Als die gebührenfreien NPD-Kundgebungen mit einem gebührenpflichtigen Lampionumzug von Kita-Kindern am Stern verglichen wurde, wiesen die Beamten die Verantwortung der Polizei von sich und versicherten, man werde jeden Kinderumzug ohne Gebühr absichern. Für die Geldforderung sei allein die Stadt verantwortlich. Dass diese sich auf die Straßenverkehrsordnung beruft und auf dortige Paragraphen zur Sondernutzung von Straßenland, hätte in der Runde geklärt werden können. Im Dunkeln blieb in dem Zusammenhang auch, warum dieses Recht in den Jahren zuvor zumindest am Stern weder von der Stadt noch von der Polizei durchgesetzt worden ist.