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Potsdamer BI kritisiert Polizeitaktik bei NPD-Demo

Die Bürg­erini­tia­tive (BI) am Stern ver­wahrt sich dage­gen, das Wohn­vier­tel als “Ruher­aum für Rechte” zu miss­brauchen. Die Abdrän­gung der NPD-Kundge­bung am ver­gan­genen Woch­enende in das Plat­ten­bau­wohnge­bi­et sei “als Dauer­lö­sung völ­lig inakzept­abel”, sagte die BI-Vor­sitzende Hel­ga Hefti am Mittwochabend bei ein­er Bürg­erver­samm­lung im Begeg­nungszen­trum “Sternze­ichen”. Die Stadt müsse “damit leben kön­nen, dass Rechte mal am Haupt­bahn­hof auf­tauchen.” Man könne nicht die Innen­stadt auf Kosten der Randge­bi­ete “sauber” hal­ten, hieß es. 

Auch die SPD-Abge­ord­nete Moni­ka Keil­holz bekräftigte das Unver­ständ­nis für die Entschei­dung, die NPD weit ent­fer­nt von der Gegenkundge­bung des Alten Mark­tes marschieren zu lassen. Es sei “nicht einzuse­hen, dass solche Demos in die Neubauge­bi­ete ver­legt wer­den.” In denen gebe es ohne­hin ein gewiss­es Poten­zial an Recht­sex­tremen, das sich ermutigt fühlen kön­nte, sagte sie. Sowas habe man auch in der Wald­stadt schon erlebt, wo es vor Jahren noch eine stadt­bekan­nte Grup­pierung recht­sex­tremer Jugendlich­er gab. “Dass die NPD-Fahne vor der Niko­laikirche kein schön­er Anblick ist, ist ja ver­ständlich”, sagte ein älter­er Stern-Bewohn­er: “Aber bei uns darf sie wehen?” Das lasse man sich “nicht noch mal bieten”, fasste Hefti die Proteste ein­er Diskus­sion­srunde zusam­men, die offen­bar nicht wusste, welche Instanz die Entschei­dung zur Tren­nung der Demon­stra­tionslager getrof­fen hat­te: das Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam. So forderte Keil­holz in der Runde aufge­brachter Anwohn­er denn auch etwas neb­ulös, man müsse “entsprechende Schreiben an die entsprechen­den Stellen richten”. 

Die bei­den anwe­senden Revier­polizis­ten tru­gen nicht zur Klärung der Ver­ant­wortlichkeit bei. Im Gegen­teil: Als die gebühren­freien NPD-Kundge­bun­gen mit einem gebührenpflichti­gen Lam­pi­on­umzug von Kita-Kindern am Stern ver­glichen wurde, wiesen die Beamten die Ver­ant­wor­tung der Polizei von sich und ver­sicherten, man werde jeden Kinderumzug ohne Gebühr absich­ern. Für die Geld­forderung sei allein die Stadt ver­ant­wortlich. Dass diese sich auf die Straßen­verkehrsor­d­nung beruft und auf dor­tige Para­graphen zur Son­der­nutzung von Straßen­land, hätte in der Runde gek­lärt wer­den kön­nen. Im Dunkeln blieb in dem Zusam­men­hang auch, warum dieses Recht in den Jahren zuvor zumin­d­est am Stern wed­er von der Stadt noch von der Polizei durchge­set­zt wor­den ist.

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