Kategorien
Uncategorized

Potsdamer Visa-Affäre ist noch nicht geklärt

Pots­dam — In der Visa-Affäre um den früheren Brandenburger
Kon­ver­sions­beauf­tragten Hel­mut D. rech­nen die Ermit­tler “noch vor Ostern”
mit einem ersten Zwis­ch­en­ergeb­nis. “Bis dahin wird die Prü­fung der
Unter­la­gen abgeschlossen sein, die von der Staatskan­zlei übergeben und bei
D. sichergestellt wur­den”, sagte Ober­staat­san­walt Frank Win­ter am Mittwoch
dem Tagesspiegel. Win­ter leit­et die neue Anti-Kor­rup­tion­sein­heit von
Staat­san­waltschaft und Lan­deskrim­i­nalamt, die den Fall untersucht. 

Wie berichtet, wird dem inzwis­chen vom Dienst sus­pendierten Referatsleiter
der Staatskan­zlei vorge­wor­fen, zwis­chen August 2002 und Jan­u­ar 2005 im Namen
des Lan­des Bran­den­burg 58 fin­gierte Ein­ladun­gen an Ukrain­er aus­ge­sprochen zu
haben. Diese erhiel­ten daraufhin von der Deutschen Botschaft in Kiew
Ein­reise-Visa. Nach Auskun­ft von Win­ter gibt es in min­destens vier Fällen
deut­liche Hin­weise, dass die Ein­gereis­ten sich nach West€pa abgesetzt
haben. In sechs weit­eren Fällen bestün­den “Anhalt­spunk­te, dass keine
Rück­kehr in die Ukraine erfol­gt ist”. 

Schw­er­punkt der Ermit­tlun­gen sei der Ver­dacht eines Ver­stoßes gegen das
Aus­län­derge­setz, so Win­ter. Der Ver­dacht der Bestech­lichkeit habe sich
bis­lang nicht erhärtet. “Wir haben keine Hin­weise, dass Geld geflossen ist.”
Der Ober­staat­san­walt bestätigte, dass gegen D. auch wegen möglich­er Untreue
ermit­telt wird. Der Grund: Der Ein­ladende, in diesem Fall das Land, haftet
unter anderem für Kranken­hausaufen­thalte oder Abschiebekosten. 

Nach Auskun­ft von Win­ter soll nach Sich­tung der Unter­la­gen entschieden
wer­den, ob und welche Zeu­gen ver­nom­men wer­den beziehungsweise ob weitere
Prü­fun­gen notwendig sind. Das Motiv von D. gibt den Ermit­tlern nach wie vor
Rät­sel auf. Win­ter bestätigte, dass der Refer­at­sleit­er trotz einer
schriftlichen Nach­frage der Deutschen Botschaft in Kiew seine
Ein­ladung­sprax­is fort­ge­set­zt hat. Das ist der Grund, weshalb die Ermittler
auch eine mögliche Erpres­sung in Erwä­gung ziehen. Win­ter: “Das ist eine
krim­i­nal­is­tis­che Hypothese, konkrete Anhalt­spunk­te haben wir nicht.” Auch
auf einen nachrich­t­en­di­en­stlichen Hin­ter­grund gibt es keine Hin­weise. Mit
organ­isiert­er Schleuserkrim­i­nal­ität sei der Fall des 62-jähri­gen D. “nicht
ver­gle­ich­bar”, betonte der Oberstaatsanwalt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot