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Potzlow-Mord: Zwei Täter erneut vor Gericht

Zwei Jahre nach dem Mord an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl (16) aus Pot­zlow (Bran­den­burg) ver­han­delt das Landgericht Neu­rup­pin erneut über das Straf­maß für zwei der drei Verurteil­ten. 2003 waren sie zu Frei­heitsstrafen zwis­chen zwei und 15 Jahren verurteilt wor­den. Die Staat­san­waltschaft legte Revi­sion ein und der Bun­des­gericht­shof (BGH) ver­wies zwei Urteile zurück an das Neu­rup­pin­er Gericht, um die Strafen neu festzule­gen. Die Entschei­dung sollte noch am Dien­stag fallen. 

Der erneut vor Gericht ste­hende 24-Jährige war 2003 wegen ver­sucht­en Mordes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu 15 Jahren Haft verurteilt wor­den. Der BGH sah aber auch den Vor­wurf der Nöti­gung für erwiesen an. Bei dem zu zwei Jahren Haft verurteil­ten 19-Jähri­gen muss die Höhe der Jugend­strafe neu fest­ge­set­zt werden. 

Der dritte Täter war wegen Mordes, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung zu achtein­halb Jahren Jugend­strafe verurteilt wor­den. Die drei hat­ten den 16-Jähri­gen im Juli 2002 bei einem Trinkge­lage gefoltert, mit einem Tritt getötet und seine Leiche in ein­er Jauchegrube versteckt. 

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