Zwei Jahre nach dem Mord an dem Schüler Marinus Schöberl (16) aus Potzlow (Brandenburg) verhandelt das Landgericht Neuruppin erneut über das Strafmaß für zwei der drei Verurteilten. 2003 waren sie zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und 15 Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und der Bundesgerichtshof (BGH) verwies zwei Urteile zurück an das Neuruppiner Gericht, um die Strafen neu festzulegen. Die Entscheidung sollte noch am Dienstag fallen.
Der erneut vor Gericht stehende 24-Jährige war 2003 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH sah aber auch den Vorwurf der Nötigung für erwiesen an. Bei dem zu zwei Jahren Haft verurteilten 19-Jährigen muss die Höhe der Jugendstrafe neu festgesetzt werden.
Der dritte Täter war wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die drei hatten den 16-Jährigen im Juli 2002 bei einem Trinkgelage gefoltert, mit einem Tritt getötet und seine Leiche in einer Jauchegrube versteckt.
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