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Potzlow-Prozess: Anwalt fordert unter zehn Jahren Haft

Dem 24-jähri­gen Mann sei bei der bes­tialis­chen Ermor­dung von Mar­i­nus Schöberl nur Kör­per­ver­let­zung vorzuwerfen

 

(Tagesspiegel, Claus-Dieter Stey­er) Neu­rup­pin. Die Über­raschung kam ganz am Schluss: Zweiundzwanzig Prozesstage hat­te der Haup­tangeklagte im Ver­fahren um die bes­tialis­che Ermor­dung des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow nur geschwiegen. Erst gestern, in seinem Schluss­wort, ergriff der 18-jährige Mar­cel S. im Landgericht Neu­rup­pin doch noch die Chance, sich zu äußern: “Es tut mir leid, was geschehen ist. Wenn es gin­ge, würde ich es rück­gängig machen. Aber das geht ja nicht. Es tut mir leid, dass ich der Fam­i­lie den einzi­gen Sohn weg­geris­sen habe.” Mit gesenk­tem Blick ver­ließ der Mann in rot­er Strick­jacke den Gerichtssaal. Nur ein Kopfnick­en galt seinem eben­falls angeklagten sechs Jahre älteren Brud­er Mar­co und dem drit­ten Mit­täter Sebas­t­ian F. 

 

Um eben jenen Brud­er war es zuvor gegan­gen: Der Vertei­di­ger des 24-jähri­gen Mar­co S. forderte in seinem Plä­doy­er wegen dreifach­er gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung eine Frei­heitsstrafe von “deut­lich unter zehn Jahren”. “Es gab unter den drei Angeklagten keinen gemein­samen Plan, Mar­i­nus Schöberl mit­tels Bor­d­stein­kick zu töten”, sagte Vertei­di­ger Matthias Schöneb­urg. Der Haupt­täter sei ein­deutig Mar­cos 18-jähriger Brud­er Mar­cel gewe­sen. Dieser sei es gewe­sen, der in der Nacht zum 13. Juli 2002 den schon zuvor mis­shan­del­ten Mar­i­nus im früheren Schweinestall von Pot­zlow aufge­fordert habe, in die Kante eines Beton­tro­ges zu beißen und ihm dann “in ein­er Black-out-Sit­u­a­tion” auf den Hin­terkopf gesprun­gen sei. Später, als Mar­cel auf Mar­i­nus’ Kopf noch zweimal einen schw­eren Stein warf, sei sein Man­dant schon nicht mehr dabei gewe­sen. Der Leich­nam des 16-Jähri­gen wurde erst im Novem­ber 2002 in ein­er Jauchegrube entdeckt. 

 

Wegen ein­er von einem Gutachter fest­gestell­ten Per­sön­lichkeitsstörung, ein­er Alko­holkrankheit und ein­er erhe­blichen Intel­li­gen­zver­min­derung beanspruchte der Vertei­di­ger für Mar­co S. mildernde Umstände. Erst einen Tag vor der Tat in Pot­zlow war der Arbeit­slose aus dem Gefäng­nis ent­lassen wor­den, wo er eine drei­jährige Strafe wegen Kör­per­ver­let­zung abge­sessen hat­te. Wie schon zuvor die anderen Vertei­di­ger attakierte gestern auch Schöneb­urg die Staat­san­waltschaft: Sie sei früh von ein­er poli­tis­chen Straftat aus­ge­gan­gen, so dass weit­ere Ermit­tlun­gen nur unzure­ichend erfol­gt seien. 

 

Vor ein­er Woche hat­te der Vertei­di­ger des mut­maßlichen Haupt­täters Mar­cel eine achtjährige Jugend­haft für angemessen gehal­ten. Für den drit­ten Angeklagten, Sebas­t­ian F., hat­te sein Vertei­di­ger lediglich “Zucht­mit­tel” ver­langt. Im Unter­schied dazu geht die Staat­san­waltschaft von ein­er gemein­schaftlichen Tat mit recht­sex­trem­istis­chem Hin­ter­grund aus. Sie fordert für Mar­co S. eine lebenslange Haft­strafe wegen Verdeck­ungsmordes, für seinen jün­geren Brud­er die Höch­st­strafe für Jugendliche, zehn Jahre Jugend­haft, und für Sebas­t­ian F. 9 Jahre und 8 Monate. 

 

Mar­cel S. und Sebas­t­ian F. schwiegen auch gestern. Das Urteil soll am näch­sten Don­ner­stag gesprochen werden. 

 

Mar­co war nicht an der Tötung beteiligt”

Plä­doy­er des Vertei­di­gers im Potzlow-Prozess

 

(Berlin­er Zeitung, Jens Blanken­nagel) NEURUPPIN. Am Ende des vor­let­zten Ver­hand­lungstages im Prozess um die Ermor­dung des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl wen­det sich Rich­terin Ria Bech­er an die Angeklagten: “Sie haben das let­zte Wort, wollen Sie sich äußern?” Zum ersten Mal in diesem Prozess ist von der Anklage­bank die Stimme des Haup­tangeklagten Mar­cel Sch. zu hören: “Es tut mir Leid, dass ich der Fam­i­lie den einzi­gen Sohn genom­men habe.” Am lieb­sten würde er die Tat rück­gängig machen. “Aber das geht ja nicht”, murmelte der 18-jährige schmächtige Junge mit kaum hör­bar­er Stimme. Sein Brud­er Mar­co und der dritte Angeklagte Sebas­t­ian F. sagen nichts zu der Tat.
Zuvor hat­te Anwalt Matthias Schöneb­urg im Saal 2 des Landgericht­es Neu­rup­pin das let­zte Plä­doy­er gehal­ten. Er ist der Vertei­di­ger von Mar­cel Sch., jenes Angeklagten, der als Einziger zur Tatzeit volljährig war und deshalb nicht nach dem Jugend­strafrecht verurteilt wird. Die Staat­san­waltschaft hat­te für ihn die Höch­st­strafe gefordert: lebenslange Haft. Sie warf den Angeklagten vor, auf Grund ihrer recht­sex­tremen Gesin­nung den Schüler Mar­i­nus Schöberl am 12. Juli 2002 mis­shan­delt und als Jude beschimpft zu haben. Die Anklage sah es als erwiesen an, dass die drei ihr Opfer in einem Schweinestall in Pot­zlow durch einen Sprung auf den Kopf töten woll­ten. Als dies miss­lang, hät­ten sie ihn mit einem Stein erschlagen. 

 

Seit der Jugend alkoholkrank

 

Das sieht Schöneb­urg völ­lig anders. Mar­co sei nicht an der Tötung beteiligt gewe­sen, sagte er. Den “Bor­d­stein­kick” habe der jün­gere Brud­er allein aus­ge­führt. “Wed­er gab es einen gemein­samen Tatentschluss noch eine gemein­same Tataus­führung.” Da sich Mar­co nur an den vorheri­gen Kör­per­ver­let­zun­gen beteiligt habe, forderte der Vertei­di­ger, den Mord­vor­wurf gegen seinen Man­dan­ten fall­en zu lassen. “Für die Kör­per­ver­let­zun­gen muss die Strafe deut­lich unter zehn Jahren liegen”, sagte er. Der Angeklagte sei ver­min­dert schuld­fähig, weil er seit früh­ester Jugend alko­holkrank ist und bei ihm eine Per­sön­lichkeitsstörung und eine erhe­bliche Intel­li­genz­min­derung fest­gestellt wurde. 

 

Schöneb­urg erhob in seinem Plä­doy­er schwere Vor­würfe gegen die Staat­san­waltschaft. “Es war kein fair­er Prozess”, sagte er. Für die Angeklagten habe die Unschuldsver­mu­tung nicht gegolten, die Staat­san­waltschaft habe sie wegen ihrer recht­sex­tremen Ein­stel­lung vorverurteilt. “Die Staat­san­waltschaft bew­ertet die Tat als poli­tis­che Straftat und ging davon nicht ab”, sagte er. Doch der Prozess habe gezeigt, dass die Tötung mit der poli­tis­chen Ein­stel­lung der Angeklagten nicht erk­lär­bar sei. Zudem sei “ein­seit­ig und unzulänglich” ermit­telt wor­den. Die Aus­sagen der Angeklagten bei der Polizei dürften bei der Verurteilung nicht ver­w­ertet wer­den, weil sie durch einen Rechts­bruch zu Stande gekom­men seien. Denn die Polizei habe die Eltern der min­der­jähri­gen Täter nicht zu den Ver­hören zugelassen. 

 

22 Ver­hand­lungstage

 

(Berlin­er Zeitung) Das Opfer: Am 13. Juli 2002 ver­schwand der 16-jährige Mar­i­nus Schöberl. Seine ver­weste Leiche wurde erst am 17. Novem­ber hin­ter einem ehe­ma­li­gen Stall in Pot­zlow (Uck­er­mark) gefun­den. Sie lag in ein­er Jauchegrube.
Die Angeklagten: Drei jun­gen Män­nern wird vorge­wor­fen, Mar­i­nus Schöberl ermordet zu haben. Mar­cel Sch. war zur Tatzeit 17, sein Brud­er Mar­co 23 Jahre alt. Drit­ter Angeklagter ist Sebas­t­ian F., zur Tatzeit eben­falls 17 Jahre alt. 

 

Die Plä­doy­ers: Als Haupt­täter gilt Mar­cel Sch. Für ihn ver­langte die Staat­san­waltschaft die max­i­male Jugend­strafe von zehn Jahren. Mar­co soll lebenslänglich ins Gefäng­nis, Sebas­t­ian F. für neun Jahre und acht Monate. 

 

Die Urteile: Am 16. Okto­ber soll in Neu­rup­pin nach 22 Ver­hand­lungsta­gen die Urteile gesprochen wer­den. Der Prozess begann am 26. Mai. 

 

Let­ztes Plä­doy­er im Potzlow-Prozess

Haup­tangeklagter entschuldigt sich

 

(MAZ, Gün­ter Brügge­mann) NEURUPPIN Im Prozess vor dem Landgericht Neu­rup­pin um die Tötung des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow fordert die Vertei­di­gung für den Angeklagten Mar­co Sch. ei
ne Haft­strafe von “deut­lich unter zehn Jahren”. Dem 24-Jähri­gen seien drei gefährliche Kör­per­ver­let­zun­gen vorzuw­er­fen, sagte sein Anwalt Matthias Schöneb­urg gestern. Vom Mord­vor­wurf sei sein Man­dant freizus­prechen. Die Staat­san­waltschaft hat­te demge­genüber für Mar­co Sch. eine lebenslange Frei­heitsstrafe wegen Mordes beantragt. 

 

Erst­mals ergrif­f­en auch die drei Angeklagten das Wort. Dabei sagte der 18-jährige Mar­cel Sch., er bereue die Tat und würde sie gerne ungeschehen machen. Mar­i­nus Schöberl war am frühen Mor­gen des 13. Juli 2002 in einem ehe­ma­li­gen Schweinestall in Pot­zlow bes­tialisch getötet und seine Leiche in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt wor­den. Angeklagt sind neben Mar­co Sch. dessen Brud­er Mar­cel und der eben­falls 18-jährige Sebas­t­ian F. 

 

Wie seine Vertei­di­gerkol­le­gen attack­ierte Schöneb­urg die Staat­san­waltschaft. Sie habe früh den Boden für eine Vorverurteilung bere­it­et und den Tod von Mar­i­nus als “poli­tis­che Straftat” gew­ertet. Schöneb­urg warf zudem Polizeibeamten vor, vor Gericht die Unwahrheit gesagt zu haben. Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter wies die Vor­würfe “aufs Schärf­ste” zurück. 

 

Schöneb­urg zufolge hat sich Mar­co Sch. an den stun­den­lan­gen Mis­shand­lun­gen mit Schlä­gen und Trit­ten, die Mar­i­nus vor sein­er grausamen Ermor­dung erdulden musste, beteiligt. Mar­co sei mitver­ant­wortlich dafür, dass sich die Sit­u­a­tion aufge­heizt habe. Hätte nur ein­er der drei Angeklagten zwis­chen­durch mäßi­gend einge­grif­f­en, “dann wäre Mar­i­nus heute noch am Leben”, sagte der Vertei­di­ger. Beim so genan­nten Bor­d­stein­kick, bei dem das Opfer in die Kante eines Schweinet­ro­ges beißen musste, bevor ihm Mar­cel Sch. auf den Kopf sprang, sei Mar­co keine Mit­täter­schaft anzu­las­ten. Mar­cel sei “die Sicherung durchge­bran­nt”. Danach sei Mar­i­nus tot gewesen. 

 

Zudem müsse das Gericht beim Straf­maß für Mar­co die ver­min­derte Schuld­fähigkeit berück­sichti­gen, forderte Schöneb­urg. Laut Gutacht­en hat der 24-Jährige einen Intel­li­gen­zquo­tien­ten von 55. Strafmildernd müsse sich zudem die “erhe­bliche” Alko­holisierung des Angeklagten zum Tatzeit­punkt auswirken. 

 

Das Urteil wird für den 16. Okto­ber erwartet. 

 

Pot­zlow-Prozess: Let­ztes Plädoyer

 

(BM) Neu­rup­pin — Der älteste der drei Angeklagten im Pot­zlow-Mord­prozess, Mar­cel Sch. (23), soll nach der Auf­fas­sung seines Vertei­di­gers Matthias Schöneb­urg “deut­lich unter zehn Jahre” hin­ter Git­ter. Auf ein konkretes Straf­maß verzichtete der Anwalt in seinem Plä­doy­er. Nicht wegen Mordes, wie es die Staat­san­waltschaft sieht, son­dern wegen Kör­per­ver­let­zung sei er zu bestrafen. Sein Man­dant habe Mar­i­nus Schöberl nur geschla­gen und getreten. Für den Tod des 16-jähri­gen Son­der­schülers in dem Schweinestall in Pot­zlow (Uck­er­mark) sei aber allein sein jün­ger­er Brud­er Mar­cel Sch. (18) ver­ant­wortlich. Das Urteil wird am kom­menden Don­ner­stag gesprochen. 

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