(BM , 22.08.) Neuruppin — Im Prozess um den Tod des 16-jährigen Marinus Schöberl aus
Potzlow (Uckermark) werden die Beteiligten den Tatort nicht besichtigen. Die
Richter am Landgericht Neuruppin erkannten gestern auch ohne den von der
Verteidigung beantragten Lokaltermin an, dass es am Ort des Verbrechens
keine Grube mit flüssiger Jauche gibt. Damit wurde ein wichtiges Detail aus
der Anklage fallen gelassen. Darin war den drei Angeklagten zur Last gelegt
worden, sie hätten ihr Opfer in eine Jauchegrube geworfen, um zu sehen, ob
es untergeht.
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