BERLINER MORGENPOST
Potzlow-Prozess: Marinus starb an Schädel-Verletzung
Neuruppin — Der 16-jährige Marinus Schöberl ist höchstwahrscheinlich an schwersten Schädelverletzungen gestorben.
Das sagte der Potsdamer Rechtsmediziner
Dietmar Schröpfer gestern vor dem Landgericht Neuruppin. Angeklagt sind
dort
drei junge Männer im Alter von 18 und 24 Jahren, die im Juli 2002 den
Schüler in Potzlow erst gefoltert, dann erschlagen und schließlich in
einer fast
ganz ausgetrockneten Jauchegrube begraben hatten. Die Leiche wurde erst
vier
Monate später dort entdeckt.
An den Überresten hätten eine Hand und ein Bein gefehlt, so der
Gutachter.
Marinus war gezwungen worden, in einen steinernen Futtertrog zu beißen,
einer
der Täter war dann von hinten auf den Kopf seines Opfers gesprungen.
Das habe
zu mehreren Brüchen unter anderem der Schädelbasis geführt. Schröpfer
sagte,
es sei “sehr wahrscheinlich”, dass Marinus kurz nach den Tritten
gestorben
sei. Die anschließenden Steinwürfe auf seinen Kopf hätten
Hirnschädelverletzungen nach sich gezogen.
MAZ
Tod durch schwerste Kopfverletzungen
Potzlow-Prozess in Neuruppin: Zeugen beschreiben Angeklagte als rechtsextrem
NEURUPPIN — Die Vorlage des Obduktionsberichts hat gestern im
Mittelpunkt
des siebten Prozesstages um die Ermordung des 16-jährigen Marinus
Schöberl
gestanden. Danach ist der grausame Tod mit “sehr großer
Wahrscheinlichkeit” auf
schwerste Schädelverletzungen zurückzuführen, wie der Potsdamer
Rechtsmediziner Dietmar Schröpfer betonte. Solche habe er bislang “noch
nicht gesehen”.
Zuvor beschrieben Mitschüler aus dem Ausbildungswerk für Lernbehinderte
in
Buckow die Mitangeklagten Marcel Sch. und Sebastian F. vor dem
Neuruppiner
Landgericht als rechtsextrem.
Vor Gericht stehen drei junge Männer aus Potzlow und Templin im Alter
von 18
und 24 Jahren. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, Marinus aus
niederen
Beweggründen und zur Verdeckung einer vorangegangenen Körperverletzung
ermordet und seine Leiche in einem still gelegten Stall im
uckermärkischen Potzlow
vergraben zu haben. Die Ermittlungen hatten laut Staatsanwaltschaft
ergeben,
dass die drei Täter ihr Opfer wegen Kleidung und Frisur als
“Untermenschen”
ansahen.
Laut Schröpfer resultierten die schwersten Schädelverletzungen aus den
Folgen eines so genannten Bordsteinkicks. Marinus war gezwungen worden,
in einen
steinernen Futtertrog zu beißen, und Marcel war dann von hinten auf den
Kopf
seines Opfers gesprungen. Das habe zu mehreren Brüchen unter anderem
der
Schädelbasis geführt. Schröpfer sagte, es sei “sehr wahrscheinlich”,
dass Marinus
kurz nach den Tritten gestorben sei. Die anschließenden Steinwürfe auf
seinen
Kopf hätten Hirnschädelverletzungen nach sich gezogen.
Die Drogenanalyse ergab, dass Marcel Sch. Speed und Ecstasy
konsumierte. Ob
er auch im Juni und Juli 2002 unter dem Einfluss dieser Drogen war,
konnte
nicht herausgefunden werden.
LAUSITZER RUNDSCHAU
Leiche von Marinus wurde geschändet
Gerichtsmediziner sagte im Potzlow-Prozess aus
Der auf besonders grausame Art umgebrachte 16-jährige Schüler Marinus
Schöberl ist auch nach seinem Tod noch misshandelt worden. Der Schädel
der Leiche
sei mit einer Axt traktiert worden, sagte ein Gerichtsmediziner gestern
vor
dem Landgericht Neuruppin.
Zudem habe er vier Monate nach der Tat frische Knochenbrüche am Rumpf
des
vergrabenen Toten entdeckt. Dies stimmt mit den Aussagen von Zeugen
überein,
die berichteten, dass der Hauptangeklagte lange nach dem Verbrechen auf
der
Leiche herumsprang und mit einer Axt auf den Schädel schlug.
Der 18 Jahre alte Hauptangeklagte, sein 24 Jahre alter Bruder und ein
weiterer 18-Jähriger hatten zu Prozessbeginn schriftliche Geständnisse
abgelegt
(die RUNDSCHAU berichtete).
Am siebenten Verhandlungstag berichteten zudem mehrere ehemalige
Mitschüler
der beiden Gleichaltrigen, dass diese der rechten Szene zuzuordnen sind
und
Spaß an Gewalt haben. „Er hat gesagt, er suche jemanden, den er
verprügeln
wolle. Einfach so“, sagte ein Zeuge über den Hauptangeklagten. Der habe
eine
farbige Mitschülerin oft als „Negersau“ beschimpft.
Auf Frage der Richterin, wie die Lehrer darauf reagierten, sagte der
Zeuge:
„Was sollen die denn da sagen? Davon abgesehen: Ich habe es auch
gesagt.“