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Potzlow-Prozess: Marinus starb an Schädel-Verletzung


BERLINER MORGENPOST

 

Pot­zlow-Prozess: Mar­i­nus starb an Schädel-Verletzung

 


Neu­rup­pin — Der 16-jährige Mar­i­nus Schöberl ist höchst­wahrschein­lich an schw­er­sten Schädelver­let­zun­gen gestorben. 


Das sagte der Pots­damer Rechtsmediziner
Diet­mar Schröpfer gestern vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Angeklagt sind
dort
drei junge Män­ner im Alter von 18 und 24 Jahren, die im Juli 2002 den
Schüler in Pot­zlow erst gefoltert, dann erschla­gen und schließlich in
ein­er fast
ganz aus­getrock­neten Jauchegrube begraben hat­ten. Die Leiche wurde erst
vier
Monate später dort entdeckt.

 

An den Über­resten hät­ten eine Hand und ein Bein gefehlt, so der
Gutachter.
Mar­i­nus war gezwun­gen wor­den, in einen stein­er­nen Fut­tertrog zu beißen,
einer
der Täter war dann von hin­ten auf den Kopf seines Opfers gesprungen.
Das habe
zu mehreren Brüchen unter anderem der Schädel­ba­sis geführt. Schröpfer
sagte,
es sei “sehr wahrschein­lich”, dass Mar­i­nus kurz nach den Tritten
gestorben
sei. Die anschließen­den Stein­würfe auf seinen Kopf hätten
Hirn­schädelver­let­zun­gen nach sich gezogen.

 

 


MAZ

 

Tod durch schw­er­ste Kopfverletzungen

 

Pot­zlow-Prozess in Neu­rup­pin: Zeu­gen beschreiben Angeklagte als rechtsextrem

 


NEURUPPIN — Die Vor­lage des Obduk­tions­berichts hat gestern im
Mittelpunkt
des siebten Prozesstages um die Ermor­dung des 16-jähri­gen Marinus
Schöberl
ges­tanden. Danach ist der grausame Tod mit “sehr großer
Wahrschein­lichkeit” auf
schw­er­ste Schädelver­let­zun­gen zurück­zuführen, wie der Potsdamer
Rechtsmedi­zin­er Diet­mar Schröpfer betonte. Solche habe er bis­lang “noch
nicht gesehen”.
Zuvor beschrieben Mitschüler aus dem Aus­bil­dungswerk für Lernbehinderte
in
Buck­ow die Mitangeklagten Mar­cel Sch. und Sebas­t­ian F. vor dem
Neuruppiner
Landgericht als rechtsextrem.

 

Vor Gericht ste­hen drei junge Män­ner aus Pot­zlow und Tem­plin im Alter
von 18
und 24 Jahren. Ihnen wirft die Staat­san­waltschaft vor, Mar­i­nus aus
niederen
Beweg­grün­den und zur Verdeck­ung ein­er vor­ange­gan­genen Körperverletzung
ermordet und seine Leiche in einem still gelegten Stall im
uck­er­märkischen Potzlow
ver­graben zu haben. Die Ermit­tlun­gen hat­ten laut Staatsanwaltschaft
ergeben,
dass die drei Täter ihr Opfer wegen Klei­dung und Frisur als
“Unter­men­schen”
ansahen.

 

Laut Schröpfer resul­tierten die schw­er­sten Schädelver­let­zun­gen aus den
Fol­gen eines so genan­nten Bor­d­stein­kicks. Mar­i­nus war gezwun­gen worden,
in einen
stein­er­nen Fut­tertrog zu beißen, und Mar­cel war dann von hin­ten auf den
Kopf
seines Opfers gesprun­gen. Das habe zu mehreren Brüchen unter anderem
der
Schädel­ba­sis geführt. Schröpfer sagte, es sei “sehr wahrscheinlich”,
dass Marinus
kurz nach den Trit­ten gestor­ben sei. Die anschließen­den Stein­würfe auf
seinen
Kopf hät­ten Hirn­schädelver­let­zun­gen nach sich gezogen.

 

Die Dro­ge­n­analyse ergab, dass Mar­cel Sch. Speed und Ecstasy
kon­sum­ierte. Ob
er auch im Juni und Juli 2002 unter dem Ein­fluss dieser Dro­gen war,
konnte
nicht her­aus­ge­fun­den werden.

 

 


LAUSITZER RUNDSCHAU

 

Leiche von Mar­i­nus wurde geschändet

 


Gerichtsmedi­zin­er sagte im Pot­zlow-Prozess aus
Der auf beson­ders grausame Art umge­brachte 16-jährige Schüler Marinus
Schöberl ist auch nach seinem Tod noch mis­shan­delt wor­den. Der Schädel
der Leiche
sei mit ein­er Axt trak­tiert wor­den, sagte ein Gerichtsmedi­zin­er gestern
vor
dem Landgericht Neuruppin.
Zudem habe er vier Monate nach der Tat frische Knochen­brüche am Rumpf
des
ver­grabenen Toten ent­deckt. Dies stimmt mit den Aus­sagen von Zeugen
überein,
die berichteten, dass der Haup­tangeklagte lange nach dem Ver­brechen auf
der
Leiche herum­sprang und mit ein­er Axt auf den Schädel schlug.
Der 18 Jahre alte Haup­tangeklagte, sein 24 Jahre alter Brud­er und ein
weit­er­er 18-Jähriger hat­ten zu Prozess­be­ginn schriftliche Geständnisse
abgelegt
(die RUNDSCHAU berichtete).
Am sieben­ten Ver­hand­lungstag berichteten zudem mehrere ehemalige
Mitschüler
der bei­den Gle­ichal­tri­gen, dass diese der recht­en Szene zuzuord­nen sind
und
Spaß an Gewalt haben. „Er hat gesagt, er suche jeman­den, den er
verprügeln
wolle. Ein­fach so“, sagte ein Zeuge über den Haup­tangeklagten. Der habe
eine
far­bige Mitschü­lerin oft als „Negersau“ beschimpft.
Auf Frage der Rich­terin, wie die Lehrer darauf reagierten, sagte der
Zeuge:
„Was sollen die denn da sagen? Davon abge­se­hen: Ich habe es auch
gesagt.“

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