Kategorien
Uncategorized

Wegesin und Lüdders werden vernommen

V‑Mann-Affäre: Staat­san­waltschaft nimmt Ermit­tlun­gen auf / Innen­min­is­teri­um erteilt Aussagegenehmigungen

(MAZ) POTSDAM In der V‑Mann-Affäre wird die Pots­damer Staat­san­waltschaft in Kürze
etliche hochrangige Sicher­heits­beamte der bran­den­bur­gis­chen Landesregierung
vernehmen. Darunter befind­en sich nach Infor­ma­tio­nen der MAZ auch
Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin sowie der Direk­tor des Lan­deskrim­i­nalamts (LKA),
Axel Lüdders. 

“Die Aus­sage­genehmi­gun­gen des Innen­min­is­teri­ums iegen jet­zt vor”, erklärte
gestern der Sprech­er der Staat­san­waltschaft, Ralf Roggen­buck. Ver­nom­men werden
sollen Per­so­n­en, die über die Hin­ter­gründe ein­er im Feb­ru­ar 2001 von einem
Spitzel des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes ver­rate­nen Polizeirazzia
gegen die recht­sex­treme Szene informiert sein kön­nten. Nach Recherchen der MAZ
stand die Aktion im Kon­text mit Ermit­tlun­gen des Gen­er­al­bun­de­san­walts gegen
die Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung”, die am 8. Jan­u­ar 2001 einen
Bran­dan­schlag auf den jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam verübt hatte. 

Mit den Vernehmungen solle nun etwas Licht in das Dunkel der V‑Mann-Affäre
gebracht wer­den, hieß es in Sicher­heit­skreisen. Demge­genüber herrscht unter
Poli­tik­ern die Ein­schätzung vor, die Hin­ter­gründe des Ver­rats seien schon
hin­re­ichend aufgek­lärt. Es gebe keinen V‑Mann-Skan­dal, hat­te die für die
Überwachung des Geheim­di­en­stes zuständi­ge Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) am
Dien­stag erneut befunden. 

In der geheimen Sitzung ist es der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde offenbar
gelun­gen, alle vier PKK-Mit­glieder von ihrer Sichtweise zu überzeu­gen und die
Glaub­würdigkeit des ehe­ma­li­gen V‑Manns Chris­t­ian K. zu erschüttern. 

Der 27-jährige Neon­azi hat­te im Gespräch mit der MAZ behauptet, sein
V‑Mann-Führer “Max” habe ihm am 6. Feb­ru­ar 2001 den genauen Razz­i­ater­min genannt -
was die Geheimen behar­rlich bestre­it­en. Daraufhin habe er am sel­ben Nachmittag
vom Fes­t­net­zan­schluss der Woh­nung sein­er Mut­ter in Dams­dorf seinen Freund
angerufen, den bekan­nten Neon­azi Sven S. im Nach­bar­dorf Bork­walde. Da jedoch
dieses Tele­fonat vom LKA abge­hört wurde und sodann die für den 17. Februar
geplante Razz­ia hastig auf den 7. Feb­ru­ar vorver­legt wer­den musste, habe “Max”
eine Geschichte erfun­den, die den Ver­ratsver­dacht auf die Polizei lenken
sollte: K. solle behaupten, er habe in der Bork­walder Gast­stätte “Pipi Langstrumpf”
das Gespräch zweier Polizis­ten belauscht, in dem das Datum laut erwähnt
wurde. Dass die “Pipi Langstrumpf”-Geschichte ein Lügen­märchen war, habe er etwa
ein Jahr später seinem dama­li­gen V‑Mann-Führer “Dirk” berichtet, sagte K. der
MAZ

Den zur Ver­schwiegen­heit verpflichteten PKK-Mit­gliedern sind am Dienstag
ver­mut­lich jene dien­stlichen Erk­lärun­gen präsen­tiert wor­den, die der Sprecher
des Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg, Ende ver­gan­gener Woche erst­mals erwähnt
hat­te. Nach Infor­ma­tio­nen der MAZ hat­te der ver­gan­genen am Fre­itag publizierte
Bericht mit den Aus­sagen des V‑Manns beim Ver­fas­sungss­chutz erhebliche
Unruhe aus­gelöst. Dem Vernehmen nach mussten die V‑Mann-Führer des Ex-Spitzels
Erk­lärun­gen abgeben. In dem Zusam­men­hang hat dann wohl auch V‑Mann-Führer “Dirk”
bestrit­ten, jemals über die wahren Hin­ter­gründe der ver­rate­nen Razzia
informiert wor­den zu sein. 

Ex-V-Mann K. bleibt bei sein­er Ver­sion. Sich­er, räumt K. ein, habe die “Pipi
Langstrumpf”-Geschichte “irre” gek­lun­gen. “Max” und er hät­ten sog­ar selbst
lau­thals darüber gelacht. Doch um “Max” zu schützen, habe er das Märchen
erzählt.

Staat­san­waltschaft in V‑Mann-Affäre am Zug

(MOZ) Pots­dam (ddp-lbg). In der Affäre um den Ver­rat ein­er Razz­ia in der
recht­sex­tremen Szene ist jet­zt die Staat­san­waltschaft Pots­dam am Zug. Sie habe vom
Innen­min­is­teri­um die beantragten Aus­sage­genehmi­gun­gen erhal­ten, berichtet der
«Tagesspiegel» (Don­ner­sta­gaus­gabe). Dies bedeute zwangsläu­fig, dass hohe Beamte
als Zeu­gen zum Ver­rat der Razz­ia befragt wer­den. Geladen wür­den offenkundig
auch Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin und der Leit­er des
Lan­deskrim­i­nalamts, Axel Lüdders. 

Im Feb­ru­ar 2001 soll ein V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes einen Neon­azi vor
Durch­suchun­gen gewarnt haben. Ein Beamter mit dem Deck­na­men «Max» habe ihm
vor­ab das Datum mit­geteilt und auch berichtet, dass die Razz­ia die Ermittlungen
gegen die recht­sex­treme Ter­ror­gruppe «Nationale Bewe­gung» voran­brin­gen solle,
sagte der ehe­ma­lige Spitzel in einem Gespräch mit zwei Zeitun­gen. Die
Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion wies die Vor­würfe zurück. Seit Mai ermit­telt die
Staat­san­waltschaft Pots­dam wegen des Ver­dachts, der Spitzel und Bedienstete
der Sicher­heits­be­hör­den hät­ten Dien­st­ge­heimnisse verraten. 

Ver­fas­sungss­chützer vor dem Staatsanwalt

V‑Mann-Affäre: Behör­den-Chef muss zum Ver­rat der Razz­ia aus­sagen – auch
Leit­er des Lan­deskrim­i­nalamts geladen

(Tagesspiegel) Pots­dam. In der V‑Mann-Affäre ist jet­zt die Staat­san­waltschaft Pots­dam am
Zug. Aus dem Innen­min­is­teri­um seien alle beantragten Aussagegenehmigungen
einge­gan­gen, hieß es gestern bei der Anklage­be­hörde. Das bedeutet zwangsläufig:
Führende Beamte der Sicher­heits­be­hör­den wer­den als Zeu­gen zum Ver­rat einer
Polizeirazz­ia befragt, darunter der Chef des Bran­den­burg­er Verfassungsschutzes,
Hein­er Wegesin und der Leit­er des Lan­deskrim­i­nalamts, Axel Lüd­ders. Im Februar
2001 hat­te, wie berichtet, ein V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes einen Neonazi
vor Durch­suchun­gen gewarnt. Die Staat­san­waltschaft erfuhr erst im Mai 2003
davon und ermit­telt seit­dem wegen des Ver­dachts, der Spitzel sowie Bedienstete
der Sicher­heits­be­hör­den hät­ten Dien­st­ge­heimnisse verraten. 

Als Zeu­gen sollen auch Polizis­ten und Ver­fas­sungss­chützer gehört wer­den, die
in irgen­dein­er Weise mit dem Ver­rat der Razz­ia befasst waren. Dies betrifft
zum Beispiel die Beamten des Lan­deskrim­i­nalamts, die am 6. Feb­ru­ar 2001 das
entschei­dende Tele­fonat des recht­sex­tremen V‑Manns Chris­t­ian K. mit dem
Neon­azi Sven S. abhörten. In dem Gespräch äußerte der Spitzel, er habe von einem
ihm bekan­nten Polizis­ten erfahren, am 17. Feb­ru­ar 2001 solle die rechte Szene
mit ein­er Razz­ia über­zo­gen wer­den. Die LKA-Beamten informierten das
Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam, das die Durch­suchun­gen eilig auf den 7. Feb­ru­ar vor­zog, aber
wenig fand. 

Dass Chris­t­ian K. in dem Tele­fonat von einem Polizis­ten sprach, ist nach
Ansicht mehrerer Sicher­heit­sex­perten eine Finte. Hätte K. einen
Ver­fas­sungss­chützer erwäh­nt, wäre er automa­tisch in der recht­en Szene in Verdacht
geraten,
als V‑Mann für den Nachrich­t­en­di­enst zu spitzeln. 

Als Zeuge wird offenkundig auch der ehe­ma­lige V‑Mann-Führer von K. geladen.
Die Aus­sage des Beamten mit dem Deck­na­men „Max“ ist von beson­derem Interesse.
Denn Chris­t­ian K. behauptet, Ver­fas­sungss­chützer „Max“ habe ihn Anfang 2001
vor der Razz­ia gewarnt – ungewöhn­lich präzise. Der Beamte soll zum Beispiel
den 17. Feb­ru­ar als Datum genan­nt haben. Außer­dem habe „Max“ erwäh­nt, die
Durch­suchun­gen stün­den in Zusam­men­hang mit den Ermit­tlun­gen von
Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm gegen die Ter­ror­gruppe „Nationale Bewegung“. 

Soll­ten die Angaben von K. zutr­e­f­fen, hätte sich Ver­fas­sungss­chützer „Max“
des Ver­rats von Dien­st­ge­heimnis­sen schuldig gemacht – überdies in einem als so
brisant gel­tenden Ver­fahren, dass der Gen­er­al­bun­de­san­walt im Jan­u­ar 2001 die
Ermit­tlun­gen an sich zog. „Max“ gab jedoch in ein­er dien­stlichen Erklärung
an, er habe den V‑Mann nur „codiert“ vor ein­er Razz­ia gewarnt. 

Chris­t­ian K. belastet den Ver­fas­sungss­chützer mas­siv. Als der Ver­rat der
Razzi
a bekan­nt wurde, soll „Max“ den V‑Mann gedrängt haben, ein Märchen zu
erzählen. Dem­nach habe Chris­t­ian K. nicht von „Max“ erfahren, dass eine Razzia
dro­hte, son­dern zufäl­lig in der Bork­walder Kneipe „Pip­pi Langstrumpf“ einen
Polizis­ten über die Durch­suchun­gen lau­thals reden hören. Diese Ver­sion wird
selb­st im Innen­min­is­teri­um hin­ter vorge­hal­tener Hand als „aben­teuer­lich“
beze­ich­net. Was die Staat­san­waltschaft Pots­dam von der Geschichte hält, sagt sie
bis­lang nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot