In Neuruppin wurde erneut gegen die Mörder des 16jährigen Marinus Schöberl verhandelt
Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin wurde am Dienstag der Mord an dem 16jährigen Marinus Schöberl im märkischen Ort Potzlow nach der Revision durch die Staatsanwaltschaft neu verhandelt. In der Nacht zum 13. Juli 2002 hatten Marcel Sch., dessen älterer Bruder Marco und Sebastian F. ihr Opfer im Verlauf eines Trinkgelages wiederholt gedemütigt, mißhandelt und genötigt. Unter anderem sollte sich der 16jährige selbst als Jude bezeichnen.
Später fuhren die Angeklagten mit ihrem Opfer zu einem stillgelegten ehemaligen LPG-Stall und zwangen ihn dort, in die Steinkante eines Schweinetrogs zu beißen. Als der verängstigte Junge der Aufforderung nachkam, sprang Marcel Sch. mit beiden Füßen, an denen er Springerstiefel mit Stahlkappen trug, auf den Hinterkopf des Jungen. Um die Entdeckung der Tat zu verhindern, beschloß Marco Sch., den Jugendlichen, der sichtbar schwerste Kopfverletzungen erlitten hatte, zu töten. Dazu warf er Marinus Schöberl zweimal einen schweren Betonstein auf den Kopf. Anschließend versenkten die drei Angeklagten die Leiche in einer Jauchegrube.
Die drei Angeklagten, alle drei der rechten Szene zugehörig, waren für diese Tat vom Landgericht Neuruppin am 24. Oktober 2003 verurteilt worden: Marcel Sch. zu einer Jugendstrafe von 15 Jahren, Marco Sch. zu 15 Jahren Gefängnis und Sebastian F. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren.
Der BGH bestätigte das Urteil gegen Marcel Sch. Das Strafmaß gegen Marco Sch. hatte der BGH ebenfalls bestätigt, aber angeordnet, daß das Landgericht über eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, über eine Sicherungsverwahrung oder keines der Mittel entscheiden müsse. Bei Sebastian F. hatte der BGH entschieden, daß dieser nicht nur wegen Körperverletzung, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen sei.
Die Kammer entschied nun im Falle von Marco Sch. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Ein Gutachten des Sachverständigen Dr. Alexander Böhle hatte dem 25jährigen bescheinigt, vor allem unter Alkoholeinfluß zu aggressiven Straftaten zu neigen. Die Chancen einer Heilung seiner krankhaften Alkoholsucht seien “fifty-fifty”, also den Versuch wert. Das Urteil gegen Sebastian F. wurde auf eine Jugendstrafe von drei Jahren erhöht.