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Potzlow-Prozeß neu aufgerollt

In Neu­rup­pin wurde erneut gegen die Mörder des 16jährigen Mar­i­nus Schöberl verhandelt

Vor der 1. Großen Strafkam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin wurde am Dien­stag der Mord an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im märkischen Ort Pot­zlow nach der Revi­sion durch die Staat­san­waltschaft neu ver­han­delt. In der Nacht zum 13. Juli 2002 hat­ten Mar­cel Sch., dessen älter­er Brud­er Mar­co und Sebas­t­ian F. ihr Opfer im Ver­lauf eines Trinkge­lages wieder­holt gedemütigt, mißhan­delt und genötigt. Unter anderem sollte sich der 16jährige selb­st als Jude bezeichnen. 

Später fuhren die Angeklagten mit ihrem Opfer zu einem still­gelegten ehe­ma­li­gen LPG-Stall und zwan­gen ihn dort, in die Steinkante eines Schweinet­rogs zu beißen. Als der verängstigte Junge der Auf­forderung nachkam, sprang Mar­cel Sch. mit bei­den Füßen, an denen er Springer­stiefel mit Stahlkap­pen trug, auf den Hin­terkopf des Jun­gen. Um die Ent­deck­ung der Tat zu ver­hin­dern, beschloß Mar­co Sch., den Jugendlichen, der sicht­bar schw­er­ste Kopfver­let­zun­gen erlit­ten hat­te, zu töten. Dazu warf er Mar­i­nus Schöberl zweimal einen schw­eren Beton­stein auf den Kopf. Anschließend versenk­ten die drei Angeklagten die Leiche in ein­er Jauchegrube. 

Die drei Angeklagten, alle drei der recht­en Szene zuge­hörig, waren für diese Tat vom Landgericht Neu­rup­pin am 24. Okto­ber 2003 verurteilt wor­den: Mar­cel Sch. zu ein­er Jugend­strafe von 15 Jahren, Mar­co Sch. zu 15 Jahren Gefäng­nis und Sebas­t­ian F. zu ein­er Jugend­strafe von zwei Jahren. 

Der BGH bestätigte das Urteil gegen Mar­cel Sch. Das Straf­maß gegen Mar­co Sch. hat­te der BGH eben­falls bestätigt, aber ange­ord­net, daß das Landgericht über eine Unter­bringung in ein­er Entziehungsanstalt, über eine Sicherungsver­wahrung oder keines der Mit­tel entschei­den müsse. Bei Sebas­t­ian F. hat­te der BGH entsch­ieden, daß dieser nicht nur wegen Kör­per­ver­let­zung, son­dern wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zu verurteilen sei. 

Die Kam­mer entsch­ied nun im Falle von Mar­co Sch. die Unter­bringung in ein­er Entziehungsanstalt. Ein Gutacht­en des Sachver­ständi­gen Dr. Alexan­der Böh­le hat­te dem 25jährigen bescheinigt, vor allem unter Alko­hole­in­fluß zu aggres­siv­en Straftat­en zu neigen. Die Chan­cen ein­er Heilung sein­er krankhaften Alko­hol­sucht seien “fifty-fifty”, also den Ver­such wert. Das Urteil gegen Sebas­t­ian F. wurde auf eine Jugend­strafe von drei Jahren erhöht.

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