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Streit um Rückübertragungen nach Arisierung

KLEINMACHNOW. Hun­derte von Klein­mach­now­er Eigen­heim­be­wohn­ern in der ein­sti­gen Som­mer­feld-Sied­lung sind weit­er im Unklaren darüber, wem ihre Immo­bilie eigentlich gehört. Denn die für Mittwoch erwartete Entschei­dung des Bun­desver­wal­tungs­gericht­es über die dor­ti­gen Eigen­tumsver­hält­nisse wird es nicht geben. Die Stre­it­parteien in dem Präze­den­z­fall haben sich über­raschend außerg­erichtlich geeinigt. Der Kläger, Besitzer eines Ein­fam­i­lien­haus­es am Brod­berg, zahlt nach eige­nen Angaben “eine Summe deut­lich unter dem Verkehr­swert der Immo­bilie” an den Berlin­er Bau­un­ternehmer Chris­t­ian Mey­er, der die Entschädi­gungsansprüche für fast die gesamte Som­mer­feld-Sied­lung von der Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) über­tra­gen bekom­men hat­te. Mey­er gibt im Gegen­zug seinen Rück­über­tra­gungsanspruch für dieses Grund­stück auf. 

Nach amtlichen Angaben sind 897 Fälle allein in der Klein­mach­now­er Sied­lung ungek­lärt. Die Grund­stücke gehörten dem jüdis­chen Unternehmer Adolf Som­mer­feld, der 1933 vor den Nazis aus Deutsch­land fliehen musste. Die JCC hat­te vor Jahren pauschal die Rück­über­tra­gung der Som­mer­feld-Sied­lung gefordert, aber nicht alle Nach­weise frist­gerecht eingereicht. 

Im konkreten Fall hat­te das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam eine Rück­über­tra­gung für recht­ens gehal­ten. Dage­gen war der langjährige Eigen­tümer vor das Bun­desver­wal­tungs­gericht gezo­gen. Die Bun­desrichter war­fen in der Ver­hand­lung die Frage auf, ob die Rück­über­tra­gung von Grund­stück­en, die der Eigen­tümer selb­st über eine Sied­lungs­ge­sellschaft veräußert hat, rechtlich zwin­gend sei. Auch der Anspruch gilt aus for­malen Grün­den als fraglich. Urteilen kön­nen sie nun erst, wenn wieder ein Fall aus Klein­mach­now zu ihnen kommt. Das kann bald sein: Mey­ers Anwalt Ste­fan Min­den kündigte an, dass er nun ver­gle­ich­bare Fälle zunächst vor das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht brin­gen wird. 


Pos­i­tives Urteil im Klein­mach­now­er Resti­tu­tion­sprozess verhindert


Anwohner­in nimmt nach Ver­gle­ich die Revi­sion beim Bun­desver­wal­tungs­gericht zurück und ver­hin­dert Rechtssicher­heit für Siedlungsbewohner

KLEINMACHNOW Tragis­che Wen­dung im Stre­it um die Som­mer­feld-Sied­lung in Klein­mach­now: Heute wollte das Bun­desver­wal­tungs­gericht eigentlich ein Grund­satzurteil verkün­den, ob die Grund­stücke nun zurück­gegeben wer­den müssen oder nicht. Doch gestern hieß es plöt­zlich: Der Ter­min fällt aus. Die jet­zige Bewohner­in eines Haus­es in der Straße “Am Brod­berg” hat­te let­zte Woche ihre Revi­sion zurückgenom­men. Das Gericht kann das bere­its vor­bere­it­ete Grund­satzurteil nun nicht verkün­den. Es wäre für die Bewohn­er von Klein­mach­now äußerst pos­i­tiv gewesen. 

Ins­ge­samt geht es um rund 1000 Grund­stücke, die die Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) 1995 zurück­ver­langte, weil es sich um ehe­mals jüdis­ches Eigen­tum han­delte. Der jüdis­che Architekt und Bau­un­ternehmer Adolf Som­mer­feld hat­te das Gelände ab 1930 parzel­liert und über seine Sied­lungs­ge­sellschaft verkauft. Im April 1934 emi­gri­erte er, nach­dem SA-Män­ner sein Wohn­haus überfielen. 

Als die JCC mit ihrem Rück­gabeanspruch zunächst keinen Erfolg hat­te, trat sie diesen kosten­los an den Berlin­er Geschäfts­mann Chris­t­ian Mey­er ab. Nach MAZ-Infor­ma­tio­nen sollte er im Erfol­gs­fall einen Teil sein­er Ein­nah­men an die JCC abgeben, bei Mis­ser­folg hätte er die Prozesskosten tra­gen müssen. Im Muster­fall “Am Brod­berg” hat­te Mey­er in der ersten Instanz beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam Erfolg. Die Richter ord­neten die Rück­gabe des Grund­stücks an. Doch die betrof­fene Hau­seigen­tümerin ging in die Revi­sion zum Bun­desver­wal­tungs­gericht. Dort fand am 24. Novem­ber die mündliche Ver­hand­lung statt. 

Anschließend kon­tak­tierte Mey­er die Eigen­tümerin, deren Eltern das Haus 1933 gekauft hat­ten und zu DDR-Zeit­en nach West-Berlin geflo­hen waren. Sie kam 1990 zurück und wohnt seit­dem in dem Ein­fam­i­lien­haus. Mey­er bot ihr nun an, auf seine Her­aus­gabeklage gegen Zahlung ein­er gün­sti­gen Summe zu verzicht­en. Die Frau, die nicht wusste, wie der Prozess enden würde, ging darauf ein. Sie ist derzeit zwar als Eigen­tümerin im Grund­buch einge­tra­gen, wollte aber Sicher­heit haben. Sie schloss den Deal, ohne ihren Berlin­er Anwalt Gun­nar Schn­abel zu kon­sul­tieren. Dieser hätte ihr allerd­ings auch nicht abger­at­en. Was Schn­abel und seine Man­dan­tin nicht wussten: Sie hät­ten den Prozess am Bun­desver­wal­tungs­gericht auf jeden Fall gewon­nen. Die Richter des zuständi­gen acht­en Sen­ats waren entset­zt, als die Rück­nahme der Revi­sion bei ihnen aus dem Fax-Gerät kam. Sie hat­ten schon drei Wochen an der Entschei­dung gear­beit­et und woll­ten mit einem Grund­satzurteil den jet­zi­gen Bewohn­ern der Som­mer­feld-Sied­lung für immer Rechtssicher­heit geben. 

Sie hät­ten ihr Urteil auf eine Klausel gestützt, die der Geset­zge­ber 1998 ins Ver­mö­gens­ge­setz ein­fügte. Danach sind Rück­gabeansprüche unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen aus­geschlossen, wenn das Grund­stück einst von ein­er Sied­lungs­ge­sellschaft verkauft wurde. Sie hät­ten damit das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam kor­rigiert, das die Klausel nicht anwen­den wollte. Hätte das Bun­desver­wal­tungs­gericht sein Urteil verkün­den kön­nen, hätte Mey­er in allen rund 1000 Fällen keine Chance auf Rück­gabe der Grund­stücke gehabt. Nach der Rück­nahme der Revi­sion bleibt das für ihn pos­i­tive Urteil des Ver­wal­tungs­gerichts Pots­dam beste­hen. Nun wird er wohl weit­ere Eigen­tümer aus Klein­mach­now auf­fordern, ihm den ver­meintlichen Her­aus­gabeanspruch abzukaufen. Bis jet­zt hat er schon rund 150 der­ar­tige Ver­gle­iche abgeschlossen. 

Anwalt Gun­nar Schn­abel rät jedoch dringlich, auf solche Ange­bote nicht einzuge­hen. “Wir müssen nun neue Fälle vor das Bun­desver­wal­tungs­gericht brin­gen, damit dieses doch noch die Recht­slage klarstellen kann.” Bis zur endgülti­gen Klärung kann das aber noch Jahre dauern. 

Urteil zu Klein­mach­now verhindert


Ver­gle­ich in let­zter Minute block­iert grund­sät­zliche Klärung jüdis­ch­er Restitutionsansprüche

Kleinmachnow/Leipzig – Im Stre­it um ehe­mals jüdis­ches Eigen­tum in Ost­deutsch­land ist ein entschei­den­der Durch­bruch ver­hin­dert wor­den: Bevor heute das Bun­desver­wal­tungs­gericht in Leipzig ein Urteil in einem Ver­mö­gensstre­it um jüdis­ches Altver­mö­gen in der Klein­mach­now­er Som­mer­feld-Sied­lung verkün­den kon­nte, haben sich die Parteien außerg­erichtlich geeinigt. 

Auf­grund der Eini­gung ist die Revi­sion gegen ein früheres Urteil zurückgenom­men wor­den, die den Fall erst vor das Bun­desver­wal­tungs­gericht gebracht hat­te. Somit blieb das für heute angekündigte und mit Span­nung erwartete Grund­satzurteil aus. Es war der erste Fall aus dem Som­mer­feld-Kom­plex – mit ursprünglich fast 1000 Einzelfällen ein­er der größten deutschen Ver­mö­gen­sprozesse – der über­haupt am Bun­desver­wal­tungs­gericht ver­han­delt wurde. 

„Das Urteil hätte Sig­nal­wirkung gehabt”, bedauert der Berlin­er Recht­san­walt Gun­nar Schn­abel, der die Inter­essen ein­er Klein­mach­now­er Grund­stück­snutzerin ver­trat. Denn in der Ver­hand­lung Ende Novem­ber habe es „ein­deutige Hin­weise des Gerichts gegeben”, dass eine Resti­tu­tion nicht möglich sei. Es sei, so Schn­abel, „ein­deutig zum Aus­druck gebracht” wor­den, dass es keine pauschalen Ansprüche auf jüdis­che Ver­mö­genswerte gebe, wenn sie von Sied­lungs­fir­men zu mark­tüblichen Preisen verkauft wur­den. Genau dies war in Klein­mach­now der Fall. Dort war es bis zum Früh­jahr 1933 die Sied­lungs­ge­sellschaft des jüdis­chen Architek­ten Adolf Som­mer­feld, die die Parzellen verkauft und bebaut hatte. 

Als das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht im Vor­jahr in der Sache zu entschei­den hat­te, befürchtete es einen Ver­stoß gegen das ver­fas­sungsrechtliche Gle­ich­heits­ge­bot, wenn zwis­chen jüdis­chem Betrieb­sver­mö­gen und Pri­vatbe­sitz unter­schieden wird: Es ord­nete die Rück­über­tra­gung des strit­ti­gen Klein­mach­now­er Grund­stücks an. Recht­san­walt Schn­abel legte Revi­sion ein und war nach den „ein­deuti­gen Sig­nalen” der Bun­desrichter zuver­sichtlich, dass eine Resti­tu­tion nun aus­geschlossen wird. 

Der Fin­gerzeig sei so deut­lich gewe­sen, dass der Antrag­steller auf Rück­über­tra­gung „offen­bar eine Entschei­dung des Gerichts ver­hin­dern wollte”. Daher habe der Berlin­er Immo­bilienen­twick­ler Chris­t­ian Mey­er der heuti­gen Nutzerin einen Ver­gle­ich ange­boten. „Es ist ver­ständlich, dass meine Man­dan­tin nach jahre­langer Unsicher­heit darauf eing­ing”, so Schn­abel gestern. Sie zahle eine Ablöse, im Gegen­zug verzichte Mey­er, auf seine Resti­tu­tion­sansprüche. Diese hat­te er von der Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) über­nom­men. Dieser Kom­pro­miss ver­hin­dert das für heute erwartete Grund­satzurteil der Bun­desrichter. Allein in der Klein­mach­now­er Som­mer­feld-Sied­lung wer­den Grund­stück­snutzer weit­er auf Rechts­frieden für noch über 600 Fälle warten. 

Auch das Bun­de­samt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen (Barov) hat­te auf ein Urteil der Leipziger Bun­desrichter gehofft. „Wir hät­ten gern eine Entschei­dung gehabt”, sagte Barov-Sprecherin Ellen Händler gestern gegenüber den PNN. In der Behörde liegen fast 900 noch immer ungek­lärte Fälle dieser Art aus den neuen Bundesländern.

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