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Potzlow-Täter

Knapp vier Jahre nach dem neu aufgeroll­ten Pot­zlow-Mord­prozess ist die Jus­tiz erneut mit zwei der drei Täter befasst. Ein­er von ihnen muss sich vor dem Amts­gericht Pren­zlau (Uck­er­mark) wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungs­feindlich­er Organ­i­sa­tio­nen verantworten. 

— Der Angeklagte war 2004 im neu aufgeroll­ten Prozess um den grausamen Mord an einem 16-Jähri­gen aus Pot­zlow (Uck­er­mark) wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu drei Jahren Jugend­strafe verurteilt worden. 

Der zweite Täter ver­büßt wegen Mordes, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung eine Jugend­strafe von achtein­halb Jahren, der dritte Täter wegen ver­sucht­en Mordes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung 15 Jahren Haft.
Im Falle des zur Jugend­strafe von achtein­halb Jahren Verurteil­ten prüft das Amts­gericht Bad Freien­walde (Märkisch-Oder­land) derzeit eine vorzeit­ige Haf­tent­las­sung des Mannes.

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