Knapp vier Jahre nach dem neu aufgerollten Potzlow-Mordprozess ist die Justiz erneut mit zwei der drei Täter befasst. Einer von ihnen muss sich vor dem Amtsgericht Prenzlau (Uckermark) wegen gefährlicher Körperverletzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten.
— Der Angeklagte war 2004 im neu aufgerollten Prozess um den grausamen Mord an einem 16-Jährigen aus Potzlow (Uckermark) wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
Der zweite Täter verbüßt wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren, der dritte Täter wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung 15 Jahren Haft.
Im Falle des zur Jugendstrafe von achteinhalb Jahren Verurteilten prüft das Amtsgericht Bad Freienwalde (Märkisch-Oderland) derzeit eine vorzeitige Haftentlassung des Mannes.