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Presserklärung der ALB zu den Repressionen gegen Antifas

Haus­durch­suchun­gen bei AntifaschistIn­nen. Polizei ver­weigert bis heute Stel­lung­nahme. Knapp drei Wochen nach der skan­dalösen Haus­durch­suchungswelle gegen AntifaschistIn­nen in Berlin, Pots­dam und Eisen­hüt­ten­stadt warten die Betrof­fe­nen und die inter­essierte Öffentlichkeit immer noch verge­blich auf eine Stel­lung­nahme der ver­ant­wortlichen Behörden.

Am 6. Juli 2005 drangen Ein­satzkräfte der Berlin­er und Bran­den­burg­er Polizei unter Führung der Berlin­er Staat­san­waltschaft mor­gens in 15 Woh­nun­gen von Zeu­gen, gän­zlich Unbeteiligten und ins­ge­samt neun Beschuldigten ein. Let­zteren wird ein Über­fall auf fünf Neon­azis am 1. Juni 2005 auf dem Ost­bahn­hof vorge­wor­fen, welche auf dem Rück­weg von einem Gericht­sprozess wegen eines Über­falls auf ein alter­na­tives Wohn- und Kul­tur­pro­jekt in Pots­dam waren.

Im Rah­men der Haus­durch­suchun­gen stürmte die Polizei mit einem mobilen Ein­satzkom­man­do auch ein Haus in der Reichen­berg­er Straße in Kreuzberg. Dort brachen die ver­mummten und bewaffneten Polizis­ten mit Ramm­böck­en alle Woh­nungstüren auf und trat­en anschließend die (unver­schlosse­nen) Türen zu den Schlafz­im­mern ein. Unter anderem wurde bei dieser Aktion ein unbeteiligter Mit­be­wohn­er von Beamten, die mit Pis­tolen auf seinen Kopf ziel­ten, aus seinem Hochbett gewor­fen und anschließend unbek­lei­det und an den Hän­den gefes­selt durch die Glass­cher­ben sein­er bere­its zertrüm­merten Schlafz­im­mertür geschlif­f­en. Dabei zog er sich zahlre­iche Schnit­twun­den und Prel­lun­gen zu. Die Beamten stürmten im sel­ben Objekt auch die Woh­nung eines gän­zlich Unbeteiligten, die sie erst nach drei Stun­den wieder ver­ließen. Weit­er­hin drang die Polizei in ein angren­zen­des Haus ein, für das es keinen Durch­suchungs­beschluss gab, hiel­ten mehrere Bewohn­er fest und bedro­ht­en diese.

Die neun Beschuldigten wur­den ein­er erken­nungs­di­en­stlichen Behand­lung unter­zo­gen und anschließend wieder freige­lassen. Auf der Polizei­wache erstell­ten die Beamten unter Gewal­tan­wen­dung auch Bewe­gung­spro­file mit ein­er Videokam­era, obwohl dieses Vorge­hen rechtswidrig ist. Vier der Beschuldigten entka­men im Som­mer 2001 nur knapp einem Bran­dan­schlag bei einem anti­ras­sis­tis­chen Fes­ti­val in Königs Wuster­hausen. Sie waren im Mai dieses Jahres als Neben­kläger gegen zwei der recht­sex­tremen Täter, darunter ein bekan­nter Aktivist der mil­i­tan­ten Berlin­er Kam­er­ad­schaftsszene, aufge­treten. Diese und weit­ere Neon­azis zählen nun zu den Zeu­gen der Ermit­tlungs­be­hör­den wegen des Über­falls am Ostbahnhof. 

Angesichts des völ­lig über­zo­ge­nen und willkür­lichen Vorge­hens der Polizei geht die Antifaschis­tis­che Linke Berlin [ALB] davon aus, dass die Durch­suchun­gen mehr der Ein­schüchterung aktiv­er AntifaschistIn­nen denn der Ver­fol­gung ange­blich­er Straftat­en dienen sollten. 

Ein Sprech­er der ALB erk­lärte: “Das noch am Tag der Befreiung am 8. Mai abgelegte Beken­nt­nis der Bun­desregierung zu ein­er kon­se­quenten Vorge­hensweise gegen Recht­sex­trem­is­mus scheint inzwis­chen wieder in die total­i­taris­mus­the­o­retis­che Gle­ich­set­zung von links und rechts gemün­det zu sein. Die gemein­same poli­tis­che Gesin­nung von AntifaschistIn­nen reicht aus, um sie – ohne bish­er Beweise zu erbrin­gen – als krim­inell zu dif­famieren. Tele­fonüberwachung und per­sön­liche Obser­va­tion durch Zivil­beamte der Berlin­er Polizei gehören auch drei Wochen nach den Durch­suchun­gen zum All­t­ag der Betrof­fe­nen. Wir fordern eine sofor­tige Stel­lung­nahme des Lan­deskrim­i­nalamtes zu den Vorgän­gen am 6. Juli 2005 und eine Ver­fol­gung der durch die Polizei began­genen Straftat­en. Wir ver­lan­gen ein Ende der Dif­famierung und Krim­i­nal­isierung der antifaschis­tis­chen Ini­tia­tiv­en Berlins.”

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