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Pritzwalker Imbiss-Anschläge: Mängel in Anklageschrift / Weit reichendes Geständnis

NEURUPPIN Kurz nach dem Start dro­hte gestern der Prozess vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht gegen vier Prig­nitzer schon zu scheit­ern. Staat­san­walt Kai Clement bezichtigte drei Män­ner und eine Frau des ver­sucht­en Mordes, der zweifachen Brand­s­tiftung und ver­sucht­en schw­er­er Brand­s­tiftung., jew­eils in der Nacht zum 7.November 2003 gemein­schaftlich in Pritzwalk began­gen. Dabei sollen aus­län­der­feindliche Motive eine Rolle gespielt haben.
Gle­ich von drei Vertei­di­gern wurde die Anklage heftig attack­iert. Bis auf eine Recht­san­wältin forderten alle die Ein­stel­lung des Ver­fahrens bezüglich des zweit­en Bran­dan­schlags jen­er Nacht, bei dem es sich um den Bran­dan­schlag auf einen Dön­er-Imbiss han­delte. Die Anklageschrift weise erhe­bliche Män­gel auf und ordne die Tat­beteili­gun­gen per­son­ell teil­weise nicht zu. Eine Ein­stel­lung hätte weit reichen­dere Fol­gen gehabt, da sich aus diesem Anklagepunkt auch der Vor­wurf des ver­sucht­en Mordes ergibt. Nach mehr als 90 Minuten Beratung wies die Vor­sitzende Rich­terin Ria Bech­er den Antrag ab. Doch einen deut­lichen Rüf­fel in Rich­tung Staat­san­walt kon­nte sie sich nicht verkneifen: „Die Anklage weist die ange­sproch­enen erhe­blichen Män­gel auf.“ 

Die 17-jährige Chris­tiane B. zeigte sich anschließend größ­ten­teils geständig und belastete den Mitangeklagten Ron­ny L. schwer. 

Mit Nazi­gruß Anschläge gefeiert 

Nach dem ersten Feuer war noch Ben­zin in der Flasche, da wurde zum zweit­en Imbiss gefahren

NEURUPPIN Zu Beginn ihrer Aus­sage wirk­te das 17-jährige Mäd­chen mit dem kor­rek­ten schwarzen Haarschnitt und der Tätowierung auf der hand schüchtern, später kom­men ihre Antworten leicht gen­ervt, dann wird ihr Ton patzig. Doch am gestri­gen ersten Ver­hand­lungstag im Prozess um die in Pritzwalk began­gene zweifache Brand­s­tiftung und den ver­sucht­en Mord war sie die einzige von vier Angeklagten, die zu den tat­en aus­sagte. Mehr noch: Die junge Frau bezichtigte sich selb­st und belastete den 20-jähri­gen Ron­ny L. schw­er. Die drei Män­ner ver­weigern bis­lang Aus­sagen zu den Tat­en jen­er Nacht. 

Der 6.November 2003 begin­nt für die vier jun­gen Men­schen wie so häu­fig. Man feiert. Feiern heißt nicht etwa Geburt­stag oder Disko. Feiern bedeutet in ihrem Jagon, sich in ein­er Woh­nung zum saufen zu tre­f­fen. Chris­tiane B. wird im Laufe des Abends ca. 6 Bier, einige Schnäpse und eine halbe Flasche Sauren Apfel wegzis­chen. Bei den Jungs sieht es noch heftiger aus. „Wir haben uns eigentlich täglich getrof­fen, um zu sechst etwa sechs Kästen Bier, Korn und Sauren zu trinken.“, wird Ron­ny L. später sagen. 

Doch mit dem Saufge­lage in der Woh­nung des Fre­un­des ist der Tag noch längst nicht been­det. Es wird für die vier eine schwarze Nacht mit lodern­den Flam­men wer­den. „ich habe mir an dem Abend über­haupt keine Gedanken gemacht.“ Diesen Satz wieder­holt Chris­tiane B. mehrfach. Keine Gedanken gemacht, als in ein­er Most­flasche Ben­zin von der Tankstelle geholt wurde, als man ziel­gerichtet zum Asia-Imbiss fuhr. Dort sei sie mit Ron­ny L. aus­gestiegen. In den genuschel­ten Aus­sagen geht unter, ob sie oder der Fre­und das Ben­zin gegen den Imbis­s­wa­gen schüttete. 

Zumin­d­est stre­it­et sie die Tat­beteili­gung nicht ab. Als flam­men schnell und hoch und höher schlu­gen, ran­nten bei­de weg. Das Auto fuhr los. Wenig später griff das Feuer auf einen Ver­braucher­markt über. Schaden: zir­ka 25 000 Euro.
Was sich im Kopf von Chris­tiane B. abge­spielt haben muss, ist mit nor­malem Ver­stand nicht erk­lär­bar. Sie gab dem Fahrer Andre K. die Anweisung, zum Dön­er-Imbiss zu fahren und lot­ste ihn durch die Stadt. Der Grund dafür: „Es war noch Rest­ben­zin in der Flasche.“ Außer­dem habe ein Jahr zuvor ein dort arbei­t­en­der Türke sie „blöde angemacht“. Der sollte einen „Denkzettel“ erhal­ten. Wieder ver­ließ das Duo den Wagen. Chris­tiane B. räumte ein, das Ben­zin auf den Schaufen­ster­sock­el gegossen zu haben. Ron­ny L. habe wiederum gezün­delt. Den Angeklagten sei bekan­nt gewe­sen, so der Staat­san­walt, dass sich über dem Imbiss Woh­nun­gen befind­en. Deshalb lautet die Anklage auf ver­sucht­en Mord. 

Nach dem zweit­en Bran­dan­schlag fuhr die Truppe zurück zur Sauf-Fete. Auf mehrfache Nach­frage räumte Chris­tiane B. ein: „Wir haben Bier getrunk­en und Sieg Heil gerufen. Wir haben den anderen erzählt, dass wir den Asia-Imbiss abge­fack­elt haben.“ Einen Imbiss, bei dem die Angeklagte auch schon ihren Hunger gestillt hat. 

Mehrfachk­lang an, dass zumin­d­est für einige Angeklagte Nazi-Vok­ab­u­lar zum gängi­gen Slang gehört. Der Mitangeklagte Thomas W. zeige oder rufe öfter den Hit­ler­gruß, bestätigte die junge Frau. Der mehrfach vorbe­strafte Ron­ny L. saß wegen Volksver­het­zung und Ver­wen­dens von Nazi-Kennze­ichen im Knast. „Möcht­en Sie zu ihrer poli­tis­chen Ein­stel­lung etwas sagen?“, fragte die Rich­terin. Seine Antwort: „Nein!“

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