Prozess gegen acht Uckermärker Rechte in Neuruppin
Aus Rache heraus zwei Männer bedroht
Vorfall in Warnitz bringt acht Leute vor Kadi
Uckermark. Alle Angeklagten waren sich einig: Zu ihrem Lebenslauf äußern sie sich, zum Tatvorwurf nicht. Der lautet unter anderen auf Landfriedensbruch und Bedrohung. Dafür müssen sich jetzt sieben junge Leute im Alter
zwischen 18 und 23 Jahren aus der Uckermark vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Der achte Angeklagte war nicht erschienen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft lief der Abend des 6. Oktober des vergangenen Jahres wie folgt ab. In der Gaststätte “Seeblick” in Warnitz fand eine Oldie-Tanzveranstaltung statt, an der auch der
Angeklagte Enrico K. mit Mitgliedern der als “Blankenburger Rechte” bekannten Gruppe teilnahm. Als gegen 1 Uhr der nicht im Dienst befindliche Polizeibeamte K. und sein Freund Frank E. das Lokal betraten, erschien den Blankenburgern die Gelegenheit günstig, sich an den beiden unter anderem für einen Nasenbeinbruch zu rächen. Über
Handy trommelten sie weitere Kumpel herbei. Ihre Racheopfer sahen sich plötzlich einer Gruppe von 28 Personen gegenüber, die sie als “Bullensau und Judenschweine” beschimpfte. “Sieg Heil”-Rufe wurden gegrölt. Bei der Hetzkampagne soll sich besonders Antje B. hervor getan haben — die einzige Frau unter den Angeklagten. Einige
aus der Gruppe überschütteten den Beamten mit Getränken. Enrico K. soll dann ein Glas zerschlagen und den Glasboden vor das Gesicht eines der Opfer gehalten haben. Die Gruppe verließ das Lokal, als einer von ihnen mitbekam, dass jemand die Polizei informiert hatte.
So stellt sich das Tatgeschehen aus Sicht der Staatsanwaltschaft dar. Nicht nur Enrico K.s Name sei der Strafkammer bekannt, sagte gestern die Vorsitzende Richterin Gisela Thaeren-Daig. Im Zusammenhang mit “Randale” seien in der Vergangenheit schon mehrere Angeklagte strafrechtlich aufgefallen. Sie hätten heute mit der rechten Szene nichts mehr zu tun, beteuerten die Angeklagten. Antje B. wollte sich zu ihrer Meinung nicht äußern. Sie habe eine, mehr sagte die 22-Jährige nicht. Dagegen sei auch nichts einzuwenden, so die Richterin,
solange man seine Mitmenschen in Ruhe lasse und nicht gegen Gesetze verstoße. Doch daran hat sich Antje B. bisher nicht gehalten. “Es gibt wenig Frauen, die so viele Verurteilungen wie Sie auf dem Buckel haben”, meinte Gisela Thaeren-Daig. Die Verhandlung wird mit Zeugenaussagen fortgesetzt.