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Prozess gegen acht Uckermärker Rechte in Neuruppin

Aus Rache her­aus zwei Män­ner bedroht

Vor­fall in War­nitz bringt acht Leute vor Kadi


Uck­er­mark. Alle Angeklagten waren sich einig: Zu ihrem Lebenslauf äußern sie sich, zum Tatvor­wurf nicht. Der lautet unter anderen auf Land­friedens­bruch und Bedro­hung. Dafür müssen sich jet­zt sieben junge Leute im Alter
zwis­chen 18 und 23 Jahren aus der Uck­er­mark vor dem Landgericht Neu­rup­pin ver­ant­worten. Der achte Angeklagte war nicht erschienen. Nach Auf­fas­sung der Staat­san­waltschaft lief der Abend des 6. Okto­ber des ver­gan­genen Jahres wie fol­gt ab. In der Gast­stätte “See­blick” in War­nitz fand eine Oldie-Tanzver­anstal­tung statt, an der auch der
Angeklagte Enri­co K. mit Mit­gliedern der als “Blanken­burg­er Rechte” bekan­nten Gruppe teil­nahm. Als gegen 1 Uhr der nicht im Dienst befind­liche Polizeibeamte K. und sein Fre­und Frank E. das Lokal betrat­en, erschien den Blanken­burg­ern die Gele­gen­heit gün­stig, sich an den bei­den unter anderem für einen Nasen­bein­bruch zu rächen. Über
Handy trom­melten sie weit­ere Kumpel her­bei. Ihre Racheopfer sahen sich plöt­zlich ein­er Gruppe von 28 Per­so­n­en gegenüber, die sie als “Bul­len­sau und Juden­schweine” beschimpfte. “Sieg Heil”-Rufe wur­den gegrölt. Bei der Het­zkam­pagne soll sich beson­ders Antje B. her­vor getan haben — die einzige Frau unter den Angeklagten. Einige
aus der Gruppe über­schüt­teten den Beamten mit Getränken. Enri­co K. soll dann ein Glas zer­schla­gen und den Glas­bo­den vor das Gesicht eines der Opfer gehal­ten haben. Die Gruppe ver­ließ das Lokal, als ein­er von ihnen mit­bekam, dass jemand die Polizei informiert hatte. 

 

So stellt sich das Tat­geschehen aus Sicht der Staat­san­waltschaft dar. Nicht nur Enri­co K.s Name sei der Strafkam­mer bekan­nt, sagte gestern die Vor­sitzende Rich­terin Gisela Thaeren-Daig. Im Zusam­men­hang mit “Ran­dale” seien in der Ver­gan­gen­heit schon mehrere Angeklagte strafrechtlich aufge­fall­en. Sie hät­ten heute mit der recht­en Szene nichts mehr zu tun, beteuerten die Angeklagten. Antje B. wollte sich zu ihrer Mei­n­ung nicht äußern. Sie habe eine, mehr sagte die 22-Jährige nicht. Dage­gen sei auch nichts einzuwen­den, so die Richterin,
solange man seine Mit­men­schen in Ruhe lasse und nicht gegen Geset­ze ver­stoße. Doch daran hat sich Antje B. bish­er nicht gehal­ten. “Es gibt wenig Frauen, die so viele Verurteilun­gen wie Sie auf dem Buck­el haben”, meinte Gisela Thaeren-Daig. Die Ver­hand­lung wird mit Zeu­ge­naus­sagen fortgesetzt.

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