Cottbus — Der rechtsextreme Anwalt Horst Mahler muss sich seit gestern vor dem Amtsgericht Cottbus verantworten. Er hatte beim Antritt einer neunmonatigen Haftstrafe in Cottbus vor dem Gefängnis den Hitler-Gruß gezeigt. Dafür sollte er einen Strafbefehl über 3600 Euro zahlen. Da Mahler sich weigerte, kam es jetzt zu dem Prozess. Ein Urteil fiel gestern nicht, die Verhandlung wurden auf den 14. September vertagt. Mahler war zu der Haftstrafe verurteilt worden, weil der Anwalt im Verlaufe des NPD-Verbotsverfahrens antijüdische Hetzparolen veröffentlicht hatte. Diese Strafe hat er mittlerweile abgesessen. Gegen Mahler sind zahlreiche weitere Verfahren anhängig.
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