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Prozeß gegen Holocaust-Leugner vor dem Landgericht Frankfurt (Oder)

Prozeß gegen Holo­caust-Leugn­er vor dem Landgericht Frank­furt (Oder)

Vor der Sicher­heitss­chleuse zum Schwurg­erichtssaal am Landgericht Frank­furt (Oder) ste­hen etwa ein Dutzend Per­so­n­en in „Reichs­bürg­er“- und „Divi­sion Germania“-Pullis, unter ihnen auch Horst Mahler. Seine Lebens­ge­fährtin und inzwis­chen mit einem vor­läu­fi­gen Berufsver­bot belegte Rechts-Anwältin Sylvia Stolz fehlt. Sie war am 14. Jan­u­ar 2008 vom Landgericht Mannheim wegen Volksver­het­zung zu dreiein­halb Jahren Haft verurteilt und wegen Flucht­ge­fahr noch im Gerichtssaal ver­haftet wor­den. Als Vertei­di­gerin des Holo­caust-Leugn­ers Ernst Zün­del hat­te sie im Prozeß den mil­lio­nen­fachen Mord an den Juden in der NS-Zeit bestrit­ten. Bis zu ihrer Inhaftierung vertei­digte sie auch Dirk Rei­necke, einen von vier Män­nern, die sich derzeit vor dem Landgericht Frank­furt (Oder) wegen Volksver­het­zung ver­ant­worten müssen. 

Dirk Rei­necke (Jahrgang 1967), Wolf­gang Hack­ert (Jahrgang 1938), Gerd Walther (Jahrgang 1946) und Rain­er J. Link (Jahrgang 1952) wird vorge­wor­fen, am 10. Mai 2004 vor ein­er Schule in Bernau Flug­blät­ter verteilt und darin den Holo­caust geleugnet zu haben, unterze­ich­net „in Geschäfts­führung ohne Auf­trag für das Deutsche Reich“. Sie wur­den in erster Instanz im Novem­ber 2006 nach sieben Ver­hand­lungsta­gen vor dem Amts­gericht Bernau zu ein­er Geld­strafe von jew­eils 100 Tagessätzen verurteilt. Am 25. Feb­ru­ar 2008 begann nun die Beru­fungsver­hand­lung vor dem Landgericht Frank­furt (Oder).

Im Gerichtssaal herrscht eine anges­pan­nte Stim­mung. Vor dem Betreten des Saales müssen sich alle Zuhör­er ein­er Sicher­heit­skon­trolle unterziehen, Per­son­alausweise wer­den abgelichtet. Vor dem Saal befind­en sich Krim­i­nalpolizis­ten, im Saal Jus­tizwacht­meis­ter und Bere­itschaft­spolizei. Zu Beginn des zweit­en Ver­hand­lungstages lehnt der Vor­sitzende Richter einen Befan­gen­heit­santrag der Angeklagten ab. Die in dem Antrag aufgestell­ten Behaup­tun­gen sind nicht glaub­haft gemacht und der Antrag im übri­gen in Ver­schlep­pungsab­sicht gestellt wor­den. Es fol­gt eine Vielzahl weit­er­er Beweisanträge. Mal geht es den Angeklagten um die Ein­stel­lung des Ver­fahrens, weil die Straftat ver­jährt sei, mal um den Auss­chluß der Öffentlichkeit, dann um die Aus­set­zung des Ver­fahrens bis zur Ent­las­sung der Rechts-Anwältin Stolz aus der Haft oder um die Inau­gen­schein­nahme ein­er Luftschutztür. Da die mündlichen Begrün­dun­gen dieser Anträge durch die Angeklagten kaum zu ertra­gen sind und der Gerichtssaal von den Angeklagten offen­sichtlich als Podi­um zur Ver­bre­itung ihrer revi­sion­is­tis­chen The­sen genutzt wird, hat­te der Vor­sitzende Richter schon am ersten Ver­hand­lungstag ange­ord­net, daß Beweisanträge nur schriftlich ein­gere­icht wer­den dür­fen. Immer wieder ver­suchen die Angeklagten, diese Anord­nung durch Erk­lärun­gen zu umge­hen. Immer wieder unter­bricht sie der Vor­sitzende Richter dabei, ihre in Beweisanträge ver­pack­te Pro­pa­gan­da vorzu­tra­gen, und dro­ht mehrfach die Ent­fer­nung der Angeklagten aus dem Gerichtssaal an. Als der Angeklagte Walther die Schöf­fen schließlich damit bedro­ht, sie wür­den für ihr Ver­hal­ten wegen „Volksver­leum­dung“ und „Feind­begün­s­ti­gung“ nach dem Reichsstrafge­set­zbuch vor dem Volks­gericht­shof zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen, bricht der Vor­sitzende Richter ab. 

Die Angeklagten sind in bun­des­deutschen Gerichtssäälen keine Unbekan­nten. Sie schar­ren sich als „Reichs­be­we­gung“ um den Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler und wer­den regelmäßig wegen der Leug­nung des Holo­caust von den Gericht­en verurteilt. 

Die Ver­hand­lung wird am 26. März um 9:15 Uhr fortgesetzt.

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