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Prozess gegen Nauener Nazis endet mit Verurteilung und Freisprüchen

NAUEN Das Oster­feuer in der Nauen­er Stad­trand­sied­lung sollte ein friedlich­es Fest wer­den. Aber dafür hat­ten sich am Grün­don­ner­stag dieses Jahres ein­fach die falschen Leute einge­fun­den. “Wenn wir auf die tre­f­fen, gibt es immer Stre­it”, sagte der 17-jährige Sören* am Mittwoch vor dem Nauen­er Jugend­schöf­fen­gericht. “Wir”, das sind die Linken, die “Zeck­en” “die”, das sind die Recht­sex­tremen, die “Glatzen”.

Sieben bis zehn “Zeck­en” und unge­fähr 15 “Glatzen” hat­ten sich unter den etwa 400 Gästen am Oster­feuer einge­fun­den. Wenig später mussten zwei Linke, Jonathan und Carsten (bei­de 19), ins Kranken­haus gebracht wer­den. Die “Glatzen” hat­ten sie zuvor zu Boden gewor­fen und mal­trätiert, mit Flaschen, durch Schläge und Springer­stiefel-Tritte. Sören ist ver­bit­tert: “Das ist passiert, warum soll ich jet­zt noch darüber nach­denken?”, fragt er den Richter. In die Jus­tiz set­zt er keine Hoff­nun­gen mehr — Stress mit den Recht­en gehört zum Alltag. 

Den­noch saßen am Mittwoch vier junge Män­ner auf der Anklage­bank. Kurzgeschoren, zwei kräftige, zwei schmale 19- und 20-jährige Jungs. Auf die Frage, ob sie sich selb­st als “rechts” beze­ich­nen, möcht­en sie lieber nicht antworten. 

Die vier jun­gen Recht­en sollen am Oster­feuer auf die “Zeck­en” einge­droschen haben, hat­ten diese vor der Polizei aus­ge­sagt. Vor Gericht stellt sich alles weit kom­pliziert­er dar: Die Linken hät­ten mit Flaschen in die Menge gewor­fen, eine Schlägerei habe es zwar gegeben, sie seien aber alle nicht beteiligt gewe­sen. Nur Gor­don (19) gibt eine Auseinan­der­set­zung zu. Jonathan sei herübergekom­men, habe ihn provoziert, dann schla­gen wollen. Er habe ihn weggeschub­st, dabei sei Jonathan zu Boden gegan­gen. Das sei alles. 

“Ich gehe doch nicht zu ein­er Gruppe Glatzen herüber und fange Stre­it an. Ich bin doch nicht lebens­müde”, kon­terte Jonathan. Gor­don habe ihn zu Boden gewor­fen, dann sei auf ihn einge­treten wor­den. Ob die anderen drei beteiligt gewe­sen waren, könne er nicht genau sagen. “Die Glatzen sehen alle gle­ich aus.” 

Sechs Monate Jugend­strafe auf Bewährung und 40 Stun­den gemein­nützige Arbeit für Gor­don, Freis­pruch für die anderen drei, lautet schließlich das Urteil. Wichtiger als diese Strafe war dem Vor­sitzen­den Richter die moralis­che Belehrung: “Auf einen am Boden Liegen­den einzutreten, ist beson­ders feige und hin­ter­hältig. Das passt zu den Recht­en. Genau so passt zu ihnen, so feige zu sein, dass sie vor Gericht nicht zu ihrer Tat stehen.” 

* alle Namen von der Redak­tion geändert

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