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Prozess gegen rassistische Brandstifter in Oranienburg

Vor dem Amts­gericht Oranien­burg, Berlin­er Str. 38, Saal 206, find­et am Dien­stag, den
29.10.02, und am Don­ner­stag, den 7.11.02, jew­eils um 9 Uhr ein Prozess wegen
Brand­s­tiftung gegen drei Män­ner statt. 

Den drei Angeklagten im Alter von 19, 24 und 48 Jahren sollen für einen rassistisch
motivierten Bran­dan­schlag auf einen Döner­im­biss ver­ant­wortlich sein. In der Nacht
zum 4. Juli 2002 war ein Imbis­s­wa­gen in der Lehnitzer Flo­ras­traße mit einem
bren­nen­den Reifen angezün­det wor­den. Der Wagen kann seit­dem nicht mehr benutzt
wer­den. Die wirtschaftliche Exis­tenz des Betreibers, eines 43-jähri­gen türkischen
Griechen aus Berlin, wurde zer­stört. Ismaili D. lebt seit­dem von Sozial­hil­fe und hat
außer­dem noch Schulden wegen des noch nicht abbezahlten Wagens. 

Ende August erhielt Ismaili D. eine Auf­forderung des Ord­nungsamts Oranienburg-Land,
er solle das abge­bran­nte Wrack auf eigene Kosten beseit­i­gen, son­st werde ein Bußgeld
ver­hängt. Auch die Dar­legung sein­er Mit­tel­losigkeit und Ver­schul­dung als Folge des
Bran­dan­schlags beein­druck­te das Ord­nungsamt nicht. Am 2.10.02 wurde ihm ultimativ
eine Frist bis 5.11.02 für die Besei­t­i­gung geset­zt, dann wür­den “Zwangs­maß­nah­men
eingeleitet”. 

Kay Wen­del vom Vere­in Opfer­per­spek­tive merkt dazu an: “Das Ver­hal­ten des Ordnungsamt
ist abso­lut befremdlich. Hier wird ein Opfer eines Bran­dan­schlags dop­pelt bestraft.
Erst wird seine wirtschaftliche Exis­tenz von Ras­sis­ten ver­nichtet, dann wird ihm von
ein­er Behörde wegen der Fol­gen des Bran­dan­schlags mit ein­er Strafe gedro­ht. Warum
macht die Behörde die Brand­s­tifter nicht haftbar?” 

Opfer­per­spek­tive

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