Sechs Monate nach einem ausländerfeindlich motivierten Überfall auf einen Inder und zwei Südamerikaner im brandenburgischen Prenzlau ist am Montag der Prozeß gegen die beiden mutmaßlichen Täter eröffnet worden. Vor dem Landgericht Neuruppin müssen sich ein 23jähriger Mann wegen Mordversuchs und ein 26 Jahre alter Mitangeklagter wegen Körperverletzung verantworten, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.
Zum Prozeßauftakt verweigerten die Angeklagten nach diesen Angaben Aussagen zur Tat. Das Opfer könne sich aufgrund eines Gedächtnisverlusts nicht erinnern, wie die Sprecherin weiter erklärte. Aufschluß sollte die Vernehmung von Zeugen bringen.
Der Anklage zufolge schlug und trat der 23jährige Hauptangeklagte den Inder am 20. April und verletzte ihn schwer. Der 26jährige habe währenddessen Zeugen durch Drohungen daran gehindert, dem Opfer zu helfen.
Nach den Ermittlungen feierten die mutmaßlichen Täter damals in einer Wohnung den Geburtstag Adolf Hitlers, hörten rechtsextreme Musik und riefen ausländerfeindliche Parolen. Stark alkoholisiert habe der Hauptangeklagte danach zunächst auf einem Parkplatz einen nicaraguanischen Arzt angegriffen, der sich aber in sein Auto habe flüchten können. Als ein kolumbianischer Bekannter ihm zu Hilfe habe kommen wollen, sei dieser von dem 26jährigen mit einer abgebrochenen Bierflasche bedroht worden. Einer der Angeklagten ist bereits wegen Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bekannt.
Anschließend waren die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft auf den Inder getroffen, der gerade von einem Einkauf kam. Der 23jährige habe das Opfer beschimpft, in den Bauch getreten und mehrmals kräftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als der Geschädigte auf dem Boden lag, habe der Angeklagte ihm mindestens einen schweren Tritt gezielt mitten ins Gesicht versetzt. Wegen seiner ausländerfeindlichen Gesinnung, so die Anklage, habe er dabei den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen.
Der Inder erlitt den Angaben zufolge eine schwere Gehirnerschütterung sowie einen Gedächtnisverlust. Für den Prozeß sind zwei Verhandlungstage angesetzt.