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Prozeß gegen rechte Schläger

Sechs Monate nach einem aus­län­der­feindlich motivierten Über­fall auf einen Inder und zwei Südamerikan­er im bran­den­bur­gis­chen Pren­zlau ist am Mon­tag der Prozeß gegen die bei­den mut­maßlichen Täter eröffnet wor­den. Vor dem Landgericht Neu­rup­pin müssen sich ein 23jähriger Mann wegen Mord­ver­suchs und ein 26 Jahre alter Mitangeklagter wegen Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.

Zum Prozeßauf­takt ver­weigerten die Angeklagten nach diesen Angaben Aus­sagen zur Tat. Das Opfer könne sich auf­grund eines Gedächt­nisver­lusts nicht erin­nern, wie die Sprecherin weit­er erk­lärte. Auf­schluß sollte die Vernehmung von Zeu­gen bringen.

Der Anklage zufolge schlug und trat der 23jährige Haup­tangeklagte den Inder am 20. April und ver­let­zte ihn schw­er. Der 26jährige habe während­dessen Zeu­gen durch Dro­hun­gen daran gehin­dert, dem Opfer zu helfen.

Nach den Ermit­tlun­gen feierten die mut­maßlichen Täter damals in ein­er Woh­nung den Geburt­stag Adolf Hitlers, hörten recht­sex­treme Musik und riefen aus­län­der­feindliche Parolen. Stark alko­holisiert habe der Haup­tangeklagte danach zunächst auf einem Park­platz einen nicaraguanis­chen Arzt ange­grif­f­en, der sich aber in sein Auto habe flücht­en kön­nen. Als ein kolumbian­is­ch­er Bekan­nter ihm zu Hil­fe habe kom­men wollen, sei dieser von dem 26jährigen mit ein­er abge­broch­enen Bier­flasche bedro­ht wor­den. Ein­er der Angeklagten ist bere­its wegen Kör­per­ver­let­zung und des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen bekannt.

Anschließend waren die Angeklagten laut Staat­san­waltschaft auf den Inder getrof­fen, der ger­ade von einem Einkauf kam. Der 23jährige habe das Opfer beschimpft, in den Bauch getreten und mehrmals kräftig mit der Faust ins Gesicht geschla­gen. Als der Geschädigte auf dem Boden lag, habe der Angeklagte ihm min­destens einen schw­eren Tritt gezielt mit­ten ins Gesicht ver­set­zt. Wegen sein­er aus­län­der­feindlichen Gesin­nung, so die Anklage, habe er dabei den Tod des Geschädigten bil­li­gend in Kauf genommen.

Der Inder erlitt den Angaben zufolge eine schwere Gehirn­er­schüt­terung sowie einen Gedächt­nisver­lust. Für den Prozeß sind zwei Ver­hand­lungstage angesetzt.

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