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Prozess geplatzt: Geschädigter Zeuge muss Geldbuße zahlen

NEURUPPIN Der Prozess gegen den 24-jähri­gen Mar­cel F., angeklagt wegen Kör­per­ver­let­zung und dem Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen begann gestern am Neu­rup­pin­er Amts­gericht mit ein­er Pause. Weil zwei Zeu­gen nicht erschienen waren, wurde die Polizei auf die Spur geschickt. Doch auch die Beamten fan­den die gesucht­en Män­ner nicht. Somit blieb Richter Hol­ger Figu­ra nichts übrig, als kurz nach 9 Uhr die Verta­gung der Ver­hand­lung auf den 4‑März zu verkün­den. Den bei­den Zeu­gen wurde auf Antrag der Staat­san­waltschaft ein Ord­nungs­geld in Höhe von jew­eils 150 Euro aufer­legt, ersatzweise sechs Tage Ord­nung­shaft. Damit der Prozess nicht nochmals platzt, sollen bei­de am 4‑März polizeilich vorge­führt werden. 

Der aus Neu­rup­pin stam­mende Angeklagte bleibt wegen Flucht­ge­fahr weit­er­hin in Unter­suchung­shaft. Ihm wird vorge­wor­fen, am 15.Januar am Rosen­garten in Neu­rup­pin nach ein­er ver­balen Auseinan­der­set­zung einen 16-Jähri­gen geschla­gen zu haben, der dabei leicht ver­let­zt wurde. Der 24-Jährige habe dann beim Ver­lassen des Tatorts zweimal „Sieg Heil“ gerufen und den Hit­ler­gruß gezeigt.

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