NEURUPPIN Der Prozess gegen den 24-jährigen Marcel F., angeklagt wegen Körperverletzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen begann gestern am Neuruppiner Amtsgericht mit einer Pause. Weil zwei Zeugen nicht erschienen waren, wurde die Polizei auf die Spur geschickt. Doch auch die Beamten fanden die gesuchten Männer nicht. Somit blieb Richter Holger Figura nichts übrig, als kurz nach 9 Uhr die Vertagung der Verhandlung auf den 4‑März zu verkünden. Den beiden Zeugen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 150 Euro auferlegt, ersatzweise sechs Tage Ordnungshaft. Damit der Prozess nicht nochmals platzt, sollen beide am 4‑März polizeilich vorgeführt werden.
Der aus Neuruppin stammende Angeklagte bleibt wegen Fluchtgefahr weiterhin in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, am 15.Januar am Rosengarten in Neuruppin nach einer verbalen Auseinandersetzung einen 16-Jährigen geschlagen zu haben, der dabei leicht verletzt wurde. Der 24-Jährige habe dann beim Verlassen des Tatorts zweimal „Sieg Heil“ gerufen und den Hitlergruß gezeigt.