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Prozeß im »Fall Potzlow«: Angeklagter prahlte vor mehreren Personen mit dem Mord an Marinus

Im Prozeß um den Mord an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow wur­den am Mittwoch und an den bei­den Ver­hand­lungsta­gen zuvor Zeu­gen aus dem Umfeld des Opfers und der Tatverdächti­gen vernommen. 


Drei erwach­sene Zeu­gen aus Strehlow, dem Heima­tort der Täter, erschienen ver­gan­genen Fre­itag zunächst nicht vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Sie mußten durch die Polizei zuge­führt wer­den. Unter ihnen war Moni­ka S., die bere­its wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung verurteilt ist. Ihre Anwältin hat jedoch Wider­spruch ein­gelegt. Die Mißhand­lun­gen an Mar­i­nus hat­ten in der Nacht zum 13. Juli 2002 in ihrem Haus begonnen. Sie hat­te nicht einge­grif­f­en. Der Zeuge Rain­er Sch. sagte, er habe Angst vor den Tatverdächtigen.

 

Vier jugendliche Zeu­gen bestätigten am Fre­itag, Mar­cel habe ihnen bere­its lange vor dem Auffind­en der Leiche durch die Polizei am 16. Novem­ber 2002 von dem Mord erzählt. Sie hät­ten ihm nicht geglaubt, weshalb sie auch nicht zur Polizei gegan­gen seien.

 

Die 15jährige Marie-Christin K. erzählte, zwei Fre­unde von ihr hät­ten von dem Mord und von dem Ort, an dem Mar­i­nus »begraben« sein sollte, erfahren. Zu dritt seien sie zu der Stelle gegan­gen, erzählte sie unter Trä­nen. Die bei­den Jun­gen hät­ten gegraben und die skelet­tierte Leiche gefun­den. Matthias M. (16) habe daraufhin die Polizei angerufen.

 

Am Mon­tag wur­den zunächst Mar­tin M. (19) und Madeleine K. befragt. Mar­cel S. (18), ein­er der drei Angeklagten, hat­te mit ihnen um 25 Euro gewet­tet, daß er ihnen Mar­i­nus’ Leiche zeigen könne. Mit ein­er Taschen­lampe und ein­er Axt bewaffnet ging man zu den Schweineställen der ehe­ma­li­gen LPG. Der Schädel des Ermorde­ten soll zu sehen gewe­sen sein. Nach der »Besich­ti­gung« habe Mar­cel den bei­den gedro­ht, sie seien »auch dran«, wenn sie den grausi­gen Fund der Polizei meldeten.

 

Matthias M. sagte aus, er sei von Nicole B., eben­falls Zeu­g­in im Ver­fahren, mit Pfef­fer­spray ange­grif­f­en wor­den, nach­dem er die Polizei benachrichtigt hat­te. Nicole B. sitzt derzeit wegen ihrer Beteili­gung an einem Angriff auf einen Afrikan­er in Haft. Wegen der gle­ichen Tat ver­büßt der älteste Angeklagte, Mar­co S. (24), bere­its seit August 2002 eine 32monatige Gefängnisstrafe.

 

Unter den Zeu­gen vom Mon­tag war auch die Lei­t­erin des Strehlow­er Jugend­clubs, Petra Freiberg. Die Sozialar­bei­t­erin gab an, für vier Jugend­klubs in der Region ver­ant­wortlich zu sein. Über die schulis­che und beru­fliche Entwick­lung der Angeklagten und des Opfers, die regelmäßig im Strehlow­er Club verkehrten, war sie indes nicht informiert. Sie war in den Tagen nach der Ent­deck­ung von Mar­i­nus Leiche begehrte Inter­view­part­ner­in der Medien.

 

Die Staat­san­waltschaft wirft den Angeklagten Mord aus nieder­er Gesin­nung und zur Verdeck­ung der vor­ange­gan­genen Kör­per­ver­let­zung vor und geht von einem recht­sex­tremen Tathin­ter­grund aus. Die Beschuldigten zwan­gen ihr Opfer, sich als »Jude« zu beze­ich­nen, woraufhin sie es noch bru­taler demütigten und quäl­ten als zuvor. Mar­cel S. und Sebas­t­ian F., zum Tatzeit­punkt 17 und 18 Jahre alt, müssen mit ein­er Jugend­strafe von zehn Jahren Haft rech­nen, Mar­co S. mit lebenslänglich. Die Vertei­di­ger Marcels und Mar­cos deuteten dage­gen an, auf ver­min­derte Schuld­fähigkeit wegen des exzes­siv­en Alko­holkon­sums und wegen des gerin­gen Intel­li­gen­zquo­tien­ten der Brüder plädieren zu wollen. Das Urteil wird am 18. Juni erwartet.

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