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Prozess wird fortgesetzt

(MAZ, 28.9.) RATHENOW Gestern [ am Mon­tag, dem 27.09.2004] wurde der Prozess gegen die
Asyl­be­wer­ber Mohamed Mah­moud und Abdel Amine im Rathenow­er Amtsgericht
fort­ge­führt. Die bei­den Flüchtlinge wur­den von der Arbeit­er­wohlfahrt (Awo)
Havel­land wegen übler Nachrede, Ver­leum­dung und Urkun­den­fälschung angezeigt
(MAZ berichtete). Sie waren Urhe­ber eines öffentlichen Briefes, in dem
Missstände im Asyl­be­wer­ber­heim im Birken­weg 2 in Rathenow ans Licht gebracht
wer­den soll­ten. Nach Aus­sagen des Angeklagten Amine haben die Heimbewohner
mehrmals ver­sucht, mit der Leitung ins Gespräch zu kom­men. Doch diese habe
sich nie auf die Prob­leme ein­ge­lassen. Angaben von Mohamed Mah­moud zufolge,
hat­te die Heim­lei­t­erin Bär­bel Pagel ihm ein­mal auf seine Suche nach einem
Gespräch geant­wortet, dass er als erwach­sen­er Men­sch in der Lage sein müsse,
seine Prob­leme sel­ber zu lösen. 

Ein­er der Haup­tan­klagepunk­te ist der Vor­wurf der Asyl­be­wer­ber, die
Heim­leitung würde unbefugt die Zim­mer auf­schließen und betreten. Zahlreiche
Zeu­gen­vernehmungen in den let­zten zwei Prozessta­gen haben diesen Vorwurf
jedoch bestätigt. “Daran dürfte kein­er mehr zweifeln”, so Regine Götz. Auch
gestern wurde der Vor­wurf zum einen durch eine Heim­be­wohner­in und zum
anderen durch einen Sozialar­beit­er bestätigt. In den drei Monat­en, in denen
er im Birken­weg 2 arbeit­ete, hat­te er das “anges­pan­nte Ver­hält­nis zwischen
Bewohn­ern und Heim­leitung”, so der Zeuge, nicht überse­hen kön­nen. Seine
Bemühun­gen, die Asyl­be­wer­ber in die Gesellschaft zu inte­gri­eren, hat­te sich
die Heim­leitung in den Weg gestellt. Den anderen Haup­tan­klagepunkt, der
Vor­wurf, die Heim­leitung würde Briefe der Bewohn­er öff­nen, kon­nte er auch
bestäti­gen: In dem Post­fach im Büro habe er geöffnete Briefe liegen sehen.
Eigentlich sollte Richter Roland Legi­er schon gestern, am dritten
Ver­hand­lungstag, sein Urteil fällen. Doch die Staat­san­waltschaft und die
Vertei­di­ger kon­nten sich nicht einigen. 

Die Anwälte der Angeklagten beantragten Freispruch.
Mehrfache Beschw­er­den durch Bewohn­er und deren Zeu­ge­naus­sagen hätten
ergeben, dass die Vor­würfe “eine oft geübte Prax­is im Asyl­be­wer­ber­heim in
Rathenow” seien. Um die Beweis­lage zu bestärken, stell­ten sie weitere
Anträge auf Zeu­gen­vernehmungen. Der Staat­san­walt meinte darauf, er wolle das
“nicht sper­ren”. Doch er fügte hinzu: “Selb­st wenn es zu einem Freispruch
kommt, ist der Prozess nicht die Bühne für solche Prob­leme.” Dabei übersah
er, dass die Asyl­be­wer­ber angeklagt sind. “Wir haben alle Bemühungen
unter­nom­men”, so der Anwalt Ulrich von Kling­gräff, “dass diese Bühne gar
nicht erst betreten wer­den muss”. 

Die Anträge auf Vernehmung weit­er­er Zeu­gen wurde bewil­ligt. Auch überlegt
Ligi­er, ob er die Heim­lei­t­erin Pagel ein weit­eres Mal und dann auch die
Sozialar­bei­t­erin­nen des Heimes vernehmen wird. Pagel hat­te sich in der
ersten Vernehmung teil­weise selb­st wider­sprochen. Ihre Aus­sagen sollen nun
noch ein­mal über­prüft werden. 

Die Zeu­gen­vernehmung und die Verkün­dung des Urteils set­zte Richter Ligier
auf den 18.Oktober um neun Uhr an.

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