Am 05. November 2003 wurde im Amtsgericht Neuruppin eine „Nebenverhandlung“ über den Überfall auf ein Mädchen in Wittstock begonnen, in der die zwei Angeklagten Christian W. und Enrico M. sich wegen unterlassener Hilfeleistung zu verantworten haben.
Einige Zeuginnen und Zeugen waren geladen worden, die an der Tat selbst beteiligt gewesen waren und welche die nur zugeguckt hatte.
Hanna (Name geändert), deren Vater Kubaner ist, wurde am 24. Juni 2003 auf den Wittstocker Wallanlagen von vier 14 bis 16-jährigen Mädchen, aufgrund ausländerfeindlicher Motive, zusammengeschlagen und erlitt ein Schädelhirntrauma und eine Nasenprellung. Sie musste über zwei Tage stationär behandelt werden und hatte den ganzen Sommer unter den Nachwirkungen ihrer Verletzungen zu leiden.
Auf dem Wall wurde sie von den vier angetrunkenen Mädchen angesprochen, sie verlangten von ihr Zigaretten. Hanna hatte keine und es kam zu Streit. Zuerst wollten sie von ihr nur Wertsachen, wie Schmuck. Daraufhin versuchten sie an ihren Rucksack zu gelangen, was sie nicht zu ließ, woraufhin sie einem der Mädchen das Handy aus der Hand schlug. Die betroffene schlug sofort mit der Faust zu und dies taten dann auch die anderen. Sie misshandelten Hanna mit Schlägen und Tritten, auch als sie einen Abhang runter rollte und am Boden lag hörten sie nicht auf. Nachdem sie ihr die Nase blutig geschlagen hatten und das Blut einem der Mädchen auf die Hose getropft war, viel ihr nur dazu ein, „wenn das Negerblut nicht rausgeht, schlag ich dich tot“.
Hanna schaffte es daraufhin auf zustehen und den Abhang hinauf zu klettern, wo ihr jemand zur Hilfe kam.
Während der ganzen Zeit wurde Hanna als „Negerin“ beschimpft, man verlangte sogar von ihr, sie solle ihren Ausweis und ihre Geburturkunde vorzeigen, um zu beweisen, dass sie eine „richtige Deutsche“ sei.
Die zwei Angeklagten (beide 18 Jahre alt), hatten sich das „Schauspiel“ von einiger Entfernung aus angesehen und waren nicht eingeschritten. Weil sie angeblich Angst gehabt hatten, es hätte falsch aussehen können, wenn sie Hanna geholfen hätten. Denn sie wollten nicht fälschlicherweise mit Tätern verwechselt werden.
Da es sehr unterschiedlich Aussagen dazu gab, wie viel die Angeklagten mitbekommen haben können, wird am 13. November im Wittstock eine Tatort Begehung gemacht. Der nächste Verhandlungstag ist am Freitag den 21. November um 13.00 Uhr im Amtsgericht Neuruppin.
Bemerkenswert ist, dass die Angeklagten ALFA Jacken und anderen typische Marken der rechten Szene trugen. Ebenfalls ihre Freunde im Publikum, waren damit ausgestattet.
Christian W., der auch wegen zeigen des Hitlergruß angezeigt ist und ein tätowiertes Harkenkreuz auf dem Arm in Höhe des Ellenbogen haben soll.