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Prozess zu fremdenfeindlichen Übergriff in Wittstock

Am 05. Novem­ber 2003 wurde im Amts­gericht Neu­rup­pin eine „Neben­ver­hand­lung“ über den Über­fall auf ein Mäd­chen in Witt­stock begonnen, in der die zwei Angeklagten Chris­t­ian W. und Enri­co M. sich wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung zu ver­ant­worten haben. 

 

Einige Zeug­in­nen und Zeu­gen waren geladen wor­den, die an der Tat selb­st beteiligt gewe­sen waren und welche die nur zugeguckt hatte. 

 

Han­na (Name geän­dert), deren Vater Kubaner ist, wurde am 24. Juni 2003 auf den Witt­stock­er Wal­lan­la­gen von vier 14 bis 16-jähri­gen Mäd­chen, auf­grund aus­län­der­feindlich­er Motive, zusam­mengeschla­gen und erlitt ein Schädel­hirn­trau­ma und eine Nasen­prel­lung. Sie musste über zwei Tage sta­tionär behan­delt wer­den und hat­te den ganzen Som­mer unter den Nach­wirkun­gen ihrer Ver­let­zun­gen zu leiden.
Auf dem Wall wurde sie von den vier angetrunk­e­nen Mäd­chen ange­sprochen, sie ver­langten von ihr Zigaret­ten. Han­na hat­te keine und es kam zu Stre­it. Zuerst woll­ten sie von ihr nur Wert­sachen, wie Schmuck. Daraufhin ver­sucht­en sie an ihren Ruck­sack zu gelan­gen, was sie nicht zu ließ, woraufhin sie einem der Mäd­chen das Handy aus der Hand schlug. Die betrof­fene schlug sofort mit der Faust zu und dies tat­en dann auch die anderen. Sie mis­shan­del­ten Han­na mit Schlä­gen und Trit­ten, auch als sie einen Abhang runter rollte und am Boden lag hörten sie nicht auf. Nach­dem sie ihr die Nase blutig geschla­gen hat­ten und das Blut einem der Mäd­chen auf die Hose getropft war, viel ihr nur dazu ein, „wenn das Negerblut nicht raus­ge­ht, schlag ich dich tot“. 

 

Han­na schaffte es daraufhin auf zuste­hen und den Abhang hin­auf zu klet­tern, wo ihr jemand zur Hil­fe kam.
Während der ganzen Zeit wurde Han­na als „Negerin“ beschimpft, man ver­langte sog­ar von ihr, sie solle ihren Ausweis und ihre Gebur­turkunde vorzeigen, um zu beweisen, dass sie eine „richtige Deutsche“ sei. 

 

Die zwei Angeklagten (bei­de 18 Jahre alt), hat­ten sich das „Schaus­piel“ von einiger Ent­fer­nung aus ange­se­hen und waren nicht eingeschrit­ten. Weil sie ange­blich Angst gehabt hat­ten, es hätte falsch ausse­hen kön­nen, wenn sie Han­na geholfen hät­ten. Denn sie woll­ten nicht fälschlicher­weise mit Tätern ver­wech­selt werden. 

 

Da es sehr unter­schiedlich Aus­sagen dazu gab, wie viel die Angeklagten mit­bekom­men haben kön­nen, wird am 13. Novem­ber im Witt­stock eine Tatort Bege­hung gemacht. Der näch­ste Ver­hand­lungstag ist am Fre­itag den 21. Novem­ber um 13.00 Uhr im Amts­gericht Neuruppin. 

 

Bemerkenswert ist, dass die Angeklagten ALFA Jack­en und anderen typ­is­che Marken der recht­en Szene tru­gen. Eben­falls ihre Fre­unde im Pub­likum, waren damit ausgestattet.
Chris­t­ian W., der auch wegen zeigen des Hit­ler­gruß angezeigt ist und ein tätowiertes Harkenkreuz auf dem Arm in Höhe des Ellen­bo­gen haben soll.

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