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Prozessauftakt gegen Holocaustleugner im Amtsgericht Bernau

(Autonome Jugen­dan­tifa Bernau) Ver­gan­gene Woche taucht­en in Berlin­er S‑Bahnen Flugzettel auf, in denen
vom „Deutsche Kol­leg“ um den ehe­ma­li­gen NPD — Anwalt Horst Mahler zum
Besuch des „ersten Bernauer Auss­chwitz-Prozess­es“ aufgerufen wurde, der
heute 25 Neon­azis in das Amts­gericht Bernau zog. Kurz nach 16 Uhr begann
die Ver­hand­lung, der Saal war beset­zt durch vor­wiegend ältere Nazis.
Auch einige Vertreter der lokalen Kam­er­ad­schaftsszene waren anwe­send, so
auch das Mit­glied des Nationalen Bünd­nis Preußen (NBP) und NPDler
Thorsten Genz. 

Angeklagt waren vier selb­ster­nan­nte „Reichs­büger“ aus dem Kreis des
„Deutschen Kol­legs“, namentlich Dirk Uwe Rei­necke, Jörg Rain­er Linke,
Wolf­gang Heinz Edmund Hack­ert und Gerd Hart­muth Walther. Anlass der
Ver­hand­lung war ein Flugzettel der von sel­bi­gen im let­zten Jahr vor dem
Bernauer Paulus-Prae­to­rius-Gym­na­si­um verteilt wurde. In diesem
Flugzettel wurde der Schuldirek­tor des Gym­na­si­ums Jörg Schüne­mann, als
jemand der sich dem „Deutschen Volk“ durch die Ver­bre­itung der
„Auschwitz-Lüge“ schuldig gemacht habe, dif­famiert. Damit nah­men die
Holo­caust — Leugn­er Bezug auf den von Schülern des Gymnasiums
organ­isierten Pro­jek­t­tag, der sich the­ma­tisch mit dem
Nation­al­sozial­is­mus auseinandersetzte. 

Zuvor fand ein Prozess gegen Dr. Rigolf Hen­nig vor dem Landgericht
Ver­den statt. In typ­is­ch­er anti­semitsch­er Rhetorik brachte Hen­nig in
diesem Prozess die „Auschwitz-Lüge“ in Verbindung mit den „Inter­essen
der Juden­heit“. Die Imag­i­na­tion der „jüdis­chen Weltver­schwörung“ ist
Hauptele­ment anti­semitsch­er Ide­olo­gie und wird in diesem Sinne auch von
Horst Mahler und seinem Umfeld propagiert. So behauptetete zum Beispiel
eine „Reichs­bürg­erin“ am Rande eines Nazi­auf­marsches vor laufender
Kam­era eines ZDF – Teams, dass die Medi­en in Deutsch­land von den Juden
kon­trol­liert wer­den. In dem Aufruf von Mahler, der auf dem
recht­sradikalen Por­tal Sto­er­te­bek­er ver­gan­gene Woche veröf­fentlicht wurde, mobil­isierte er nach Bernau.
Schon in der Über­schrift offen­bart sich seine revisionistischen
Posi­tion, da er die Jus­tiz in Anführungsstriche set­zt und von der OMF –
BRD spricht. 

Wie schon im Ver­den­er Prozess intendieren Horst Mahler und seine
Kam­er­aden in Bernau „die von Ger­mar Rudolf erar­beit­ete Gesamtschau der
wesentlichen Ergeb­nisse der revi­sion­is­tis­chen Geschichtsforschung
zusam­men mit der zitierten Stel­lung­nahme des Deutschen Bun­destages zum
Mit­telpunkt ein­er öffentlichen Gerichtsver­hand­lung zu machen“ (aus dem
Aufruf von Horst Mahler). Rudolf negiert in seinem Buch „Vor­lesun­gen
über den Holo­caust – Strit­tige Fra­gen im Kreuzver­hör“ die
Offenkundigkeit des Holo­causts und wird dabei vom Peti­tion­sauss­chuß des
Deutschen Bun­destages indi­rekt unter­stützt, in dessen Beschlußempfehlung
Pet 4–12-07–45-5699 die Gerichte verpflichtet wer­den, „solche Tatsachen,
die es für offenkundig erachtet, in der Hauptver­hand­lung zu erörtern“
(eben­da). Anknüpfend an die Strate­gie des Prozess­es vor dem Landgericht
Ver­den ver­sucht­en die von der Bernauer Staat­san­waltschaft wegen
Volksver­het­zung angeklagten Neon­azis, die sich weitest­ge­hend selbst
vertei­digten, von konkreten Vor­wurf abzu­lenken und den Holo­caust zu
the­ma­tisieren. Außer­dem wurde erneut ein Befan­gen­heit­santrag gestellt. 

Kurz vor 18 Uhr endete die Ver­hand­lung mit der Verei­di­gung eines
Polizis­ten, der als Zeuge geladen war und wurde auf den 4. Juli um 11
Uhr vertagt. 

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