Kategorien
Uncategorized

Prozeßauftakt im Fall Ermyas M.

Pots­dam — Knapp zehn Monate nach dem Über­fall auf den Deutsch-Äthiopi­er Ermyas M. hat am Mittwoch vor dem Landgericht in Pots­dam der Prozeß gegen die mut­maßlichen Täter begonnen. 

Nach den Vor­wür­fen der Staat­san­waltschaft hat­ten der 29jährige L. und der 31jährige M. in der Nacht des 16. April 2006 gegen vier Uhr mor­gens an ein­er Hal­testelle in Pots­dam-Char­lot­ten­hof ihr Opfer zunächst beschimpft, so etwa als »Scheiß Nig­ger«. Bei­de hät­ten sich, so trug es Staat­san­wältin Juliane Heil vor, nach der ver­balen Auseinan­der­set­zung etwa 50 Meter ent­fer­nt, als ihnen Ermyas M. nachge­laufen sei und ver­sucht haben soll, Björn L. in den Hin­tern zu treten. L. habe, so die Staat­san­wältin weit­er, die fehlgeschla­gene Attacke bemerkt, sich sofort umge­dreht und dem 38jährigen aus Äthiopi­en stam­menden Wasser­bauin­ge­nieur einen der­art hefti­gen Faustschlag ver­set­zt, daß dieser, lebens­ge­fährlich ver­let­zt das Bewußt­sein ver­lor und zu Boden ging. Nach dem bru­tal­en Angriff sollen sich die bei­den Angeklagten vom Tatort ent­fer­nt und dabei ihr Opfer blu­tend liegen gelassen haben. 

Björn L. ließ erk­lären, ihm tue aufrichtig leid, was dem Opfer wider­fahren sei. Er sei jedoch wed­er am Tatort noch an diesem Tag mit dem Mitangeklagten zusam­men gewe­sen. Sein Vertei­di­ger sprach von einem Indizien­prozeß mit aus sein­er Sicht aus­ge­sprochen dün­ner Beweis­lage. Er werde deshalb auf Freis­pruch plädieren. 

Polizei und Staat­san­waltschaft standen vor kom­plizierten Ermit­tlun­gen, weil es wegen der mor­gendlichen Tatzeit kaum Zeu­gen gibt. Lediglich die zufäl­lige Aufze­ich­nung der Beschimp­fun­gen auf dem Handy von Ermyas M. brachte etwas Licht ins Dunkel. In den von der Polizei veröf­fentlicht­en Mitschnit­ten waren Schimpf­worte wie »Nig­ger«, »oller Nig­ger« und »Scheißnig­ger« deut­lich zu hören. 

Dies hat­te damals Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm ver­an­laßt, die Ermit­tlun­gen an sich zu ziehen, weil die Behör­den von einem ras­sis­tisch motivierten Mord­ver­such aus­gin­gen. Vier Tage nach der Tat hat­te die Polizei die bei­den Angeklagten festgenom­men. Als sich der Anfangsver­dacht nicht mehr hal­ten ließ, gab Nehm die Ermit­tlun­gen an die Pots­damer Staat­san­waltschaft zurück, und die bei­den Tatverdächti­gen kamen wieder frei. Björn L. wurde später noch zweimal ver­haftet, befind­et sich aber seit Sep­tem­ber 2006 auf freiem Fuß. Im Falle ein­er Verurteilung müssen bei­de Angeklagte mit Haft­strafen rech­nen. Für Björn L. kann sie bis zu zehn, für Thomas M. bis zu zwei Jahre dauern. 

Ermyas M., der nach der Tat auf­grund sein­er schw­eren Ver­let­zun­gen wochen­lang im kün­stlichen Koma gele­gen hat­te, erk­lärte am Mittwoch vor Jour­nal­is­ten, er wisse im Grunde nicht, ob es sich bei den Angeklagten um die Täter han­dele. Er wolle an dem Prozeß als Zuhör­er teil­nehmen, um den Über­fall zu ver­ar­beit­en. Sein Anwalt sagte, sein Man­dant ver­füge über keine konkrete Erin­nerung an die Tat, es gebe in seinem Kopf davon nur »dif­fuse Bilder«. »Mir geht’s rel­a­tiv sehr gut, wirk­lich«, so Ermyas M. am Mittwoch. Das Opfer soll am Fre­itag als erster Zeuge vom Gericht befragt wer­den. Neben Ermyas M. sind weit­ere 59 Zeu­gen und sechs Sachver­ständi­ge geladen. Mit einem Urteil wird nicht vor Ende April gerechnet. 

Das Pots­damer Landgericht gab sich zum Ver­hand­lungsauf­takt alle Mühe, die Öffentlichkeit weit­ge­hend auszus­per­ren. Obwohl seit Monat­en klar war, daß es sich um einen Straf­prozeß von bun­desweit­em Inter­esse han­delt, hat­te die Press­es­telle des Landgerichts ganze zehn (!) Akkred­i­tierun­gen vergeben. Für die restlichen rund 50 Pres­sev­ertreter standen noch knapp 20 Zuschauer­plätze zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot