(13.04.05) BERNAU Vor dem Amtsgericht Bernau (Barnim) hat am Mittwoch unter
strengen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen Yasin C. wegen
sexueller Nötigung in zwei Fällen begonnen. Anfang Juli 1994 soll der
Inhaber eines türkischen Bistros in Zepernick versucht haben, einem
13-jährigen Mädchen gegen seinen Willen einen Zungenkuss zu geben. Der
zweite Vorfall ereignete sich im Februar dieses Jahres. Hier soll der
28-Jährige an einem 13-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen vollzogen
haben.
Doch nicht der Angeklagte ist der Grund für die strengen Kontrollen.
Knapp einen Monat nach dem zweiten Vorfall — Yasin C. saß bereits in
Untersuchungshaft — verübten Unbekannte einen Brandanschlag auf sein
Bistro, besprühten Möbel und Wände mit Nazisymbolen. Wenige Tage später
tauchten überall in Zepernick Plakate auf, auf denen Yasin C. unter
anderem als “Kinderschänder” beschimpft wurde. “Es konnte nicht
ausgeschlossen werden, dass der Versuch unternommen wird, die
Verhandlung zu stören”, begründet der Leitende Oberstaatsanwalt Carlo
Weber die Sicherheitsmaßnahmen im Gericht.
Vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Andreas Müller
räumt Yasin C. ein, das eine Mädchen gegen ihren Willen zu einem
Zungenkuss genötigt zu haben. Zu der zweiten ihm zur Last gelegten
Straftat macht er am ersten Prozesstag keine Angaben. Am 27. April wird
die Verhandlung fortgesetzt.