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Prozessauftakt unter strengen Sicherheitsvorkehrungen

(13.04.05) BERNAU Vor dem Amts­gericht Bernau (Barn­im) hat am Mittwoch unter
stren­gen Sicher­heitsvorkehrun­gen der Prozess gegen Yasin C. wegen
sex­ueller Nöti­gung in zwei Fällen begonnen. Anfang Juli 1994 soll der
Inhab­er eines türkischen Bistros in Zeper­nick ver­sucht haben, einem
13-jähri­gen Mäd­chen gegen seinen Willen einen Zun­genkuss zu geben. Der
zweite Vor­fall ereignete sich im Feb­ru­ar dieses Jahres. Hier soll der
28-Jährige an einem 13-jähri­gen Mäd­chen sex­uelle Hand­lun­gen vollzogen
haben. 

Doch nicht der Angeklagte ist der Grund für die stren­gen Kontrollen.
Knapp einen Monat nach dem zweit­en Vor­fall — Yasin C. saß bere­its in
Unter­suchung­shaft — verübten Unbekan­nte einen Bran­dan­schlag auf sein
Bistro, besprüht­en Möbel und Wände mit Nazisym­bol­en. Wenige Tage später
taucht­en über­all in Zeper­nick Plakate auf, auf denen Yasin C. unter
anderem als “Kinder­schän­der” beschimpft wurde. “Es kon­nte nicht
aus­geschlossen wer­den, dass der Ver­such unter­nom­men wird, die
Ver­hand­lung zu stören”, begrün­det der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt Carlo
Weber die Sicher­heits­maß­nah­men im Gericht. 

Vor dem Jugend­schöf­fen­gericht unter Vor­sitz von Richter Andreas Müller
räumt Yasin C. ein, das eine Mäd­chen gegen ihren Willen zu einem
Zun­genkuss genötigt zu haben. Zu der zweit­en ihm zur Last gelegten
Straftat macht er am ersten Prozesstag keine Angaben. Am 27. April wird
die Ver­hand­lung fortgesetzt. 

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