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Prozesse gegen Verteidiger der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte

(INFORIOT) In Ziegen­hals im Land­kreis Dahme Spree­wald fand nach der Machtüber­gabe an die Nazis 1933 eine ille­gale Tagung der KPD statt. In der DDR wurde am Ort der Tagung eine Gedenkstätte ein­gerichtet, die bis heute von ein­er ortho­dox-kom­mu­nis­tis­chen Gruppe, die der DKP nahe ste­ht, betrieben wird. Diese “Ernst Thäl­mann Gedenkstätte” soll nun nach dem Willen des aktuellen Besitzer des Gebäudes geschlossen wer­den. Dage­gen gab es zahlre­iche Proteste und kri­tis­che Veröf­fentlichun­gen. Der Besitzer über­zog seine Kri­tik­erIn­nen mit Kla­gen. Wir doku­men­tieren an dieser Stelle ein Presseerk­lärung zu den anste­hen­den Prozessen.

Der derzeit­ige Eigen­tümer des Sporthaus­es Ziegen­hals, der vor über einem Jahr die Ernst-Thäl­mann-Gedenkstätte wider­rechtlich ver­schlossen hat, ver­sucht mit kostenpflichti­gen Abmah­nun­gen, einst­weili­gen Ver­fü­gun­gen und Unter­las­sungskla­gen Antifaschis­ten, die die Schließung der Gedenkstätte anprangern und ihn beim Namen nen­nen, mund­tot zu machen. Ein Richter hat beim Prozess gegen die “junge Welt” fest­gestellt, dass dieser Herr “flächen­deck­end gegen eine Vielzahl von Veröf­fentlichun­gen vorge­gan­gen ist”, in denen sein Name im Zusam­men­hang mit der Schließung der Gedenkstätte genan­nt ist. Mit Hil­fe der Gerichte will dieser hohe bran­den­bur­gis­che Min­is­te­ri­al­beamte die Mei­n­ungs­frei­heit für Antifaschis­ten außer Kraft set­zen, und die Presse­frei­heit aushe­beln. Und das ist ihm teil­weise schon gelun­gen – auch wenn die Richter nicht allen seinen Darstel­lun­gen fol­gen kon­nten. Immer­hin hat das Landgericht Berlin im Zuge der einst­weili­gen Ver­fü­gung gegen den Fre­un­deskreis “Ernst-Thäl­mann-Gedenkstätte Ziegen­hals” im März 2004 die Aus­sage nicht ver­bi­eten kön­nen, “dass viele Beobachter geäußert hät­ten, dass eine abgekartete Aktion ein­flussre­ich­er rechter Kreise zur Besei­t­i­gung der Gedenkstätte im Gange gewe­sen sei”. 

Sol­i­dar­ität ist notwendig! Die Prozesse müssen von ein­er demokratis­chen Öffentlichkeit beobachtet werden! 

Bish­er bekan­nte Ter­mine im Landgericht Berlin, Tegel­er Weg 17–21, 10589 Berlin: 

5. Okto­ber 2004

10.00 Uhr

Eri­ka Wehling-Pangerl

Unterlassungsklage 

5. Okto­ber 2004

10.30 Uhr

Neues Deutschland

Haupt­sachev­er­fahren gegen einstw.Verfügung

5. Okto­ber 2004

10.45 Uhr

Fre­un­deskreis “Ernst- Thäl­mann-Gedenkstätte Ziegen­hals” e.V.,
Wider­spruch gegen einstw. Verfügung 

26.Oktober 2004

11.30 Uhr

KPD/Hans Wauer

Unterlassungsklage 

Prof. Dr. the­ol. Hein­rich Fink, Frank Flegel/Zeitschrift “Offen­siv”, Dr. sc. Dr. h.c. Kurt Goss­weil­er, Diet­mar Koschmieder/junge Welt, PDS Kreis Dahme-Spree­wald, PDS Land­kre­is­frak­tion Dahme-Spree­wald, Rolf Priemer/Zeitung der DKP “unsere Zeit”, Dr. Eva Rup­pert, Egon Schansker, Horst Singer/Heimatspiegel (Dahme-Spree­wald), Dr. Hans-Gün­ter Szalkiewicz/DKP (Berlin­er Anstoß), Hans Wauer/KPD (Rote Fahne), Eri­ka Wehling-Pangerl, Dr. Klaus Weidner/“Links der Dahme” 

Die Unterze­ich­n­er sind alle selb­st von kostenpflichti­gen Abmah­nun­gen, son­sti­gen Geld­forderun­gen, einst­weili­gen Ver­fü­gun­gen oder Unter­las­sungskla­gen betroffen. 

Spendenkon­to der Unterze­ich­n­er: J.Oehme, Kon­tonr.: 2083218202, BLZ: 250 206 00 (All­bank), Ken­nwort: Ziegenhals 

Kon­takt: Eri­ka Wehling-Pangerl, Lil­li-Henoch-Str. 17, 10405 Berlin, Tel. 030/7067562,
Fax: 030/ 70206912, E‑Mail

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