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Punk gejagt, niedergeschlagen und getreten

Neu­rup­pin (ipr) Am heuti­gen Mittwoch müssen sich drei Gewalt­täter aus der recht­en Szene Tem­plins in ein­er Beru­fungsver­hand­lung wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung vor dem Landgericht Neu­rup­pin verantworten.

In den frühen Mor­gen­stun­den des 2. Novem­ber 2007 waren zwei Tem­plin­er Punks auf dem Heimweg vor dem EDE­KA-Laden in der Darg­ers­dor­fer Straße auf etwa zehn Mit­glieder der recht­en Szene getrof­fen. Die Recht­en erkan­nten die Iroke­sen­frisur der jun­gen Män­ner und macht­en Jagd auf sie. Bei­de ergrif­f­en sofort die Flucht. Einen beka­men die Recht­en zu fassen, schlu­gen ihn nieder und trat­en auf den am Boden liegen­den Punk ein. Der zweite Punk kon­nte der Meute entwischen und alarmierte die Polizei. Als die Beamten am Tatort erschienen, waren die recht­en Schläger bere­its verschwunden.

Vier der Schläger hat­ten die Punks erkan­nt und bei der Polizei namentlich benan­nt. Bei Dreien, den Brüdern Matthias und Mar­tin M. und bei Patrick K., sah die Staat­san­waltschaft eine Tat­beteili­gung als erwiesen an und erhob Anklage.

Im Mai 2008 wur­den die drei Män­ner vor dem Amts­gericht Pren­zlau wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu mehrmonati­gen Frei­heitsstrafen verurteilt. Während der Ver­hand­lung macht­en die Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Unab­hängig davon war das Gericht von der Schuld der Angeklagten überzeugt und verurteilte Matthias M. zu zehn Monat­en Frei­heit­sentzug. Mar­tin M. zu acht Monat­en Haft, die zu ein­er Bewährung auf zwei Jahre aus­ge­set­zt wurde. Die Brüder M. waren bis dahin laut der Staat­san­waltschaft in Neu­rup­pin nur durch das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen ger­ingfügig in Erschei­n­ung getreten. Bekan­nt ist allerd­ings lediglich, dass ein­er der bei­den Brüder M. in ein­er Tem­plin­er Jugen­den­dein­rich­tung Straf­s­tun­den ableistete.

Bei dem drit­ten Angeklagten, Patrick K. lautete das Urteil zehn Monate Gefäng­nis. Dieses Straf­maß war allerd­ings zus­tande gekom­men, weil eine weit­ere vier­monatige Haft­strafe aus ein­er vorheri­gen Verurteilung mit ein­be­zo­gen wurde. Alle drei Angeklagten legten Beru­fung ein.

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