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Templiner Rechte vor Gericht

Neu­rup­pin (ipr) Gestern mussten sich drei Gewalt­täter aus der recht­en Szene Tem­plins wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung vor der 2. Strafkam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin ver­ant­worten. Die drei Angeklagten hat­ten Beru­fung ein­gelegt nach­dem sie vor dem Amts­gericht Pren­zlau zu mehrmonati­gen Haft­strafen verurteilt wor­den waren. Im Gegen­satz zur Ver­hand­lung im Mai diesen Jahres brachen die Män­ner dies­mal ihr Schweigen.

In den frühen Mor­gen­stun­den des 2. Novem­ber 2007 waren zwei Tem­plin­er Punks auf dem Heimweg auf etwa zehn Mit­glieder der recht­en Szene getrof­fen. Die Recht­en erkan­nten die Iroke­sen­frisur der jun­gen Män­ner und macht­en Jagd auf sie. Bei­de ergrif­f­en sofort die Flucht. Einen, Chris­t­ian M., bekam der Rechte Patrick K. zu fassen und schlug ihn nieder. Weit­ere Rechte kamen hinzu. Sie trat­en auf den am Boden liegen­den Punk ein. Der zweite Punk, Sebas­t­ian W., kon­nte der Meute entwischen und alarmierte die Polizei. Als die Beamten am Tatort erschienen, waren die recht­en Schläger bere­its ver­schwun­den. Neben Patrick K. wur­den von den bei­den Punks die Brüder Mar­tin und Matthias M. als Täter erkannt.

Mar­tin und Matthias M. woll­ten in dieser Beru­fungsver­hand­lung einen Freis­pruch erlan­gen. Patrick K. hoffte eine Reduzierung sein­er zehn­monati­gen Frei­heitsstrafe. Patrick K. wurde in Hand­schellen vorge­führt, weil er sich seit dem 10. Novem­ber in Unter­suchung­shaft befind­et. Er soll Anfang Sep­tem­ber und Anfang Okto­ber weit­ere Straftat­en began­gen haben. Lediglich Mar­tin M. wurde von einen Anwalt vertreten.

Als erstes wurde der 23-jährige Patrick K. von der Vor­sitzen­den Rich­terin Bech­er befragt. Er ges­tand „Zeck­en“ gerufen zu haben und als erster hin­ter dem bei­den Punks Chris­t­ian M. (19) und Sebas­t­ian B. (19) hergestürmt zu sein, dicht gefol­gt von dem 21-jähri­gen Matthias M. Einen Augen­blick später nahm auch der Rest der Meute die Ver­fol­gung auf. Patrick K. hat­te Chris­t­ian M. als Erster einge­holt und ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht ver­passt bis dieser zu Boden ging. Getreten haben wollte er ihn aber nicht. Der zweite Punk habe sich im Haus­flur eingeschlossen. Dann ent­lastete er Matthias M. Der habe nur dabei ges­tanden und gar nichts getan. Auf die Frage nach weit­eren anwe­senden Per­so­n­en nan­nte er zwei Namen: Chris­t­ian B. und San­dro L.

Der 21-jährige Matthias M. ging bei sein­er Aus­sage noch weit­er. Er will sog­ar „hört auf!“ gerufen haben und sich hin­ter­her bei dem Opfer nach dessen Befind­en erkundigt haben. Er will die ganze Szener­ie aus etwa 15 Metern Ent­fer­nung beobachtet und dabei neben einem Domenik K. ges­tanden haben. Er will gese­hen haben, dass Chris­t­ian B. zuge­treten hat, und San­do L. soll hin­ter­her selb­st berichtet haben, dass er getreten hat. Außer­dem habe sein Brud­er Mar­tin gar nichts getan.

Warum er denn jet­zt rede und seine Kumpels belaste, wollte die Rich­terin von Matthias M. wis­sen. Die haben ihn nach der ersten Verurteilung sog­ar noch aus­gelacht, war seine Begründung.

Der Dritte im Bunde, Mar­tin M. (23) sprach davon, dass er erneut Vater werde, seine Beziehung wieder ins Lot brin­gen wolle, von Läuterung, möglich­er Aus­bil­dungsstätte, und dass er nichts getan habe. Seine Bewährung­shelferin fand für sein gegen­wär­tiges Ver­hal­ten das Bild ein­er Waage, die sich leicht zum Pos­i­tiv­en neige.

Das Opfer, Chris­t­ian M. berichtete, dass er am Boden liegend mehrfach in den Rück­en und ins Gesicht getreten wor­den war und dass er dadurch Prel­lun­gen in Gesicht und Rück­en davonge­tra­gen habe. Er berichtete weit­er, dass er die drei Angeklagten erkan­nt habe, dass er aber nicht genau wisse, wer nun getreten habe, da er seine Hände schützend vors Gesicht gehal­ten habe und nur ab und zu her­vor­lin­sen kon­nte. Die Behaup­tung von Matthias M., dass er sich bei ihm nach dessen Befind­en erkundigt habe, bestritt er.

Zusät­zlich lieferte Sebas­t­ian B., der das Gewalt­geschehen hin­ter sein­er Haus­flurtür beobachtet hat­te, mit nüchter­nen Worten ein ganz anderes Bild. Aus sein­er Aus­sage ging her­vor, dass die Angeklagten mit min­destens weit­eren fünf Per­so­n­en im Pulk um ihr am Boden liegen­des Opfer herum­standen hat­ten. Er beschrieb, dass getreten wurde und dass alle flo­hen als er rief: „Ich rufe die Polizei.“, die dann auch wirk­lich nach mehr als 30 Minuten am Tatort eintraf.

So recht glauben wollte Rich­terin Bech­er den Angeklagten nicht. Die Zeu­ge­naus­sagen macht­en zumin­d­est klar, dass die drei Män­ner direkt über den am Boden liegen­den Punk ges­tanden hat­ten. Die Ver­let­zun­gen von Chris­t­ian M. belegten auch die Tritte. Allen Dreien hielt sie vor, dass sie sich ja noch wegen weit­er­er Straftat­en in weit­eren Prozessen zu ver­ant­worten hät­ten und dass die zur Schau gestellte Reue nicht unbe­d­ingt glaub­haft wirke. Trotz­dem entsch­ied sie, einen weit­eren Gericht­ster­min anzuset­zen, um weit­ere Zeu­gen anzuhören. Darunter die von den Angeklagten der Tat­en beschuldigten Chris­t­ian B. und San­dro L.

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