INFORIOT Der Cottbusser Rechtsanwalt Olaf Klemke verteidigt im Münchener NSU-Prozess bekanntlich den Angeklagten Ralf Wohlleben. Zum Wohlleben-Verteidigungsteam gehören dazu das ehemalige NPD-Mitglied Nicole Schneiders, der ehemalige “Wiking-Jugend”-Anführer Wolfram Nahrath und aushilfsweise auch der (ebenfalls in Cottbus ansäßige) Neonazi Maik Bunzel.
Klemke, Schneiders und Nahrath haben am Mittwoch (25. Januar) im Prozess einen Beweisantrag gestellt, der vor neonazistischer Ideologie trieft. Ein Sachverständiger möge bestellt werden, so der Antrag, um festzustellen, dass das deutsche Volk dabei sei, auszusterben. Schuld seien Zuwanderung und Geburtenrate. Bei Wohlleben wurde einst ein Feuerzeug gefunden, auf dem die Parole “Volkstod stoppen” gedruckt war. Laut Beweisantrag sei diese Parole nicht als “ausländerfeindlich” zu werten, sondern nichts als die Wahrheit:
Sich für den Erhalt seines Volkes […] einzusetzen ist nicht nur verfassungsrechtlich garantiert sondern erlaubt es auch, sich gegen das allmähliche Verschwinden seines Volkes und sich dabei auch gegen einen massenhaften Zuzug von Nichtdeutschen zu wenden. Dies ist weder „rassistisch”, auch nicht „institutionell rassistisch”, was immer diese politischen Totschlagbegriffe auch beinhalten mögen, sondern folgt zwanglos jener verfassungsgemäßen Pflicht zur Identitätswahrung. […] Aus der Parole „Volkstod stoppen” kann nach alledem nicht auf eine ausländerfeindliche Einstellung des Herrn Wohlleben geschlossen werden, schon gar nicht auf einen auf Tötung von Ausländern gerichteten Hass.
Die Rede vom “Volkstod” ist eines der zentralen Schlagwörter im derzeitigen militanten Neonazismus. Die entsprechende “Volkstod”-Kampagne wurde von den brandenburgischen “Spreelichtern” gestartet. Der 2012 verbotenen Gruppierung stand ausgerechnet der Cottbusser Anwalt und Wohlleben-Aushilfsverteidiger Maik Bunzel nahe — unter anderem als Musiker für das Neonaziprojekt “Hassgesang”.
So deutlich wie mit dem aktuellen Beweisantrag hat die Verteidiung im NSU-Prozess bisher selten erkennen lassen, dass sie selbst neonazistischem Gedankengut nachhängt. Der Beweisantrag wurde im Gerichtssaal von Olaf Klemke vorgetragen. Aus Protest gegen diese Propaganda verließen etliche Nebenklage-Vertreter*innen den Verhandlungssaal.
Nebenklägervertreterin Seda Basay-Yildiz kommentierte: „Logische Konsequenz dessen, was in diesem Antrag vertreten wird, ist die millionenfache Vertreibung von Menschen aus Deutschland – oder ihre Ermordung, wie es der NSU getan hat.“
Dass ausgerechnet der Cottbusser Klemke den Antrag im Gericht vorstellte und mittrug, ist insofern interessant, als das dieser sich im Gegensatz zu den anderen Wohlleben-Verteidiger*innen bisher nicht als Neonazi verstanden wissen wollte. Im Interview mit der “Lausitzer Rundschau” betonte Klemke 2013, dass er jedes Mandat annehme, und darum eben auch Rechte verteidige. Ein Szeneanwalt sei er deshalb nicht: “Ich lehne diese Zuschreibung ab.” Auch mit dem Begriff “Neonazi” habe er Probleme: “Weil alles, was sich rechts von CDU/CSU bewegt, gleich als Neonazi bezeichnet wird. Ich habe in meinem Leben aber selten echte Neonazis getroffen.” Sich selbst verstehe Klemke als “Patrioten”.