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Antifaschismus

Pure NS-Ideologie

INFORIOT Der Cot­tbusser Recht­san­walt Olaf Klemke vertei­digt im Münch­en­er NSU-Prozess bekan­ntlich den Angeklagten Ralf Wohlleben. Zum Wohlleben-Vertei­di­gung­steam gehören dazu das ehe­ma­lige NPD-Mit­glied Nicole Schnei­ders, der ehe­ma­lige “Wiking-Jugend”-Anführer Wol­fram Nahrath und aushil­f­sweise auch der (eben­falls in Cot­tbus ansäßige) Neon­azi Maik Bunzel.
Klemke, Schnei­ders und Nahrath haben am Mittwoch (25. Jan­u­ar) im Prozess einen Beweisantrag gestellt, der vor neon­azis­tis­ch­er Ide­olo­gie trieft. Ein Sachver­ständi­ger möge bestellt wer­den, so der Antrag, um festzustellen, dass das deutsche Volk dabei sei, auszuster­ben. Schuld seien Zuwan­derung und Geburten­rate. Bei Wohlleben wurde einst ein Feuerzeug gefun­den, auf dem die Parole “Volk­stod stop­pen” gedruckt war. Laut Beweisantrag sei diese Parole nicht als “aus­län­der­feindlich” zu werten, son­dern nichts als die Wahrheit:
Sich für den Erhalt seines Volkes […] einzuset­zen ist nicht nur ver­fas­sungsrechtlich garantiert son­dern erlaubt es auch, sich gegen das allmäh­liche Ver­schwinden seines Volkes und sich dabei auch gegen einen massen­haften Zuzug von Nicht­deutschen zu wen­den. Dies ist wed­er „ras­sis­tisch”, auch nicht „insti­tu­tionell ras­sis­tisch”, was immer diese poli­tis­chen Totschlag­be­griffe auch bein­hal­ten mögen, son­dern fol­gt zwan­g­los jen­er ver­fas­sungs­gemäßen Pflicht zur Iden­titätswahrung. […] Aus der Parole „Volk­stod stop­pen” kann nach alle­dem nicht auf eine aus­län­der­feindliche Ein­stel­lung des Her­rn Wohlleben geschlossen wer­den, schon gar nicht auf einen auf Tötung von Aus­län­dern gerichteten Hass.
Die Rede vom “Volk­stod” ist eines der zen­tralen Schlag­wörter im derzeit­i­gen mil­i­tan­ten Neon­azis­mus. Die entsprechende “Volkstod”-Kampagne wurde von den bran­den­bur­gis­chen “Spreelichtern” ges­tartet. Der 2012 ver­bote­nen Grup­pierung stand aus­gerech­net der Cot­tbusser Anwalt und Wohlleben-Aushil­fsvertei­di­ger Maik Bun­zel nahe — unter anderem als Musik­er für das Neon­azipro­jekt “Has­s­ge­sang”.
So deut­lich wie mit dem aktuellen Beweisantrag hat die Vertei­d­i­ung im NSU-Prozess bish­er sel­ten erken­nen lassen, dass sie selb­st neon­azis­tis­chem Gedankengut nach­hängt. Der Beweisantrag wurde im Gerichtssaal von Olaf Klemke vor­ge­tra­gen. Aus Protest gegen diese Pro­pa­gan­da ver­ließen etliche Nebenklage-Vertreter*innen den Ver­hand­lungssaal.
Neben­klägervertreterin Seda Basay-Yildiz kom­men­tierte: „Logis­che Kon­se­quenz dessen, was in diesem Antrag vertreten wird, ist die mil­lio­nen­fache Vertrei­bung von Men­schen aus Deutsch­land – oder ihre Ermor­dung, wie es der NSU getan hat.“

So präsenitert sich Olaf Klemke auf seiner Homepage. Screenshot: olaf-klemke.de
So präsen­tiert sich Olaf Klemke auf sein­er Home­page. Screen­shot: olaf-klemke.de

Dass aus­gerech­net der Cot­tbusser Klemke den Antrag im Gericht vorstellte und mit­trug, ist insofern inter­es­sant, als das dieser sich im Gegen­satz zu den anderen Wohlleben-Verteidiger*innen bish­er nicht als Neon­azi ver­standen wis­sen wollte. Im Inter­view mit der “Lausitzer Rund­schau” betonte Klemke 2013, dass er jedes Man­dat annehme, und darum eben auch Rechte vertei­di­ge. Ein Sze­nean­walt sei er deshalb nicht: “Ich lehne diese Zuschrei­bung ab.” Auch mit dem Begriff “Neon­azi” habe er Prob­leme: “Weil alles, was sich rechts von CDU/CSU bewegt, gle­ich als Neon­azi beze­ich­net wird. Ich habe in meinem Leben aber sel­ten echte Neon­azis getrof­fen.” Sich selb­st ver­ste­he Klemke als “Patri­oten”.

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