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Randale im Ausländerheim

ORANIENBURG Fast 13 Jahre liegt die Tat zurück, für die sich ein Hen­nigs­dor­fer gestern vor dem Schöf­fen­gericht ver­ant­worten musste. Obwohl Klaus-Dieter E. über ein Jahrzehnt mit Haft­be­fehl gesucht wurde, lebte er
unbe­hel­ligt in sein­er Heimat­stadt — eine Fah­n­dungspanne. Ver­suchter schw­er­er Raub lautete die Anklage gegen den 49-Jähri­gen. Er wurde zu ein­er Gefäng­nis­strafe von einem Jahr und sechs Monat­en verurteilt, die auf
Bewährung aus­ge­set­zt wurde. 

Was war vor so langer Zeit, konkret am späten Abend des 29. Juli 1991 geschehen? Der damals 36-jährige Mann zog gemein­sam mit neun Jugendlichen zu dem damals in der Edis­on­straße befind­lichen Aus­län­der­heim. Dort woll­ten sie
von einem Viet­name­sen Zigaret­ten erpressen. Die Gruppe hat­te Gaspis­tolen, Schlagstöcke und Hand­schellen mitgenommen. 

Die Ein­drin­glinge ver­sucht­en gewalt­sam in die Woh­nung zu kom­men. Ein­er von ihnen set­zte einen Fuß in den Türspalt, schoss mit ein­er Gaspis­tole in den Raum. Der Zigaret­ten­händler vertei­digte sich eben­falls mit einer
Schreckschusspis­tole. Es gelang ihm, die Tür wieder zu schließen. Diese wurde dann von den Angreifern aufge­treten. Der Angeklagte ver­sprühte den Inhalt eines Feuer­lösch­ers in das Zimmer. 

Die viet­name­sis­che Fam­i­lie flüchtete. Die Heim­be­wohn­er ver­sucht­en sich gegen die Angreifen zu wehren. Erfol­gre­ich — die Unruh­es­tifter trat­en schließlich den Rück­zug an. 

Klaus-Dieter E. soll dann von außen eine Fen­ster­scheibe eingeschla­gen haben, um mit einem zweit­en Trock­en­pul­ver­feuer­lösch­er ein weit­eres Zim­mer zu
ver­wüsten. Das gelang nicht — das Gerät ver­sagte. So etwa das dama­lige Geschehen, das den Prozess­beteiligten anhand der Beschuldigten­vernehmungen rekon­stru­iert wurde. 

Die Zeu­gen — Mit­glieder der Gruppe — die damals mit von der Par­tie waren, kon­nten sich an nichts erin­nern. Sie hät­ten ihre Strafe dafür bekom­men, die Sache längst ver­drängt und ein neues Leben ange­fan­gen, so ihre Aussagen. 

Ähn­lich äußerte sich der Angeklagte, bestritt aber nicht, dabei gewe­sen zu sein. Der gel­ernte Mau­r­er ist seit­dem nicht mehr straf­fäl­lig gewor­den. Das hon­ori­erte die Staat­san­wältin und beantragte ein Jahr und sechs Monate, die
auf­grund der geord­neten Lebensver­hält­nisse des Angeklagten zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den kön­nen. Dem schloss sich das Gericht an.

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