ORANIENBURG Fast 13 Jahre liegt die Tat zurück, für die sich ein Hennigsdorfer gestern vor dem Schöffengericht verantworten musste. Obwohl Klaus-Dieter E. über ein Jahrzehnt mit Haftbefehl gesucht wurde, lebte er
unbehelligt in seiner Heimatstadt — eine Fahndungspanne. Versuchter schwerer Raub lautete die Anklage gegen den 49-Jährigen. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die auf
Bewährung ausgesetzt wurde.
Was war vor so langer Zeit, konkret am späten Abend des 29. Juli 1991 geschehen? Der damals 36-jährige Mann zog gemeinsam mit neun Jugendlichen zu dem damals in der Edisonstraße befindlichen Ausländerheim. Dort wollten sie
von einem Vietnamesen Zigaretten erpressen. Die Gruppe hatte Gaspistolen, Schlagstöcke und Handschellen mitgenommen.
Die Eindringlinge versuchten gewaltsam in die Wohnung zu kommen. Einer von ihnen setzte einen Fuß in den Türspalt, schoss mit einer Gaspistole in den Raum. Der Zigarettenhändler verteidigte sich ebenfalls mit einer
Schreckschusspistole. Es gelang ihm, die Tür wieder zu schließen. Diese wurde dann von den Angreifern aufgetreten. Der Angeklagte versprühte den Inhalt eines Feuerlöschers in das Zimmer.
Die vietnamesische Familie flüchtete. Die Heimbewohner versuchten sich gegen die Angreifen zu wehren. Erfolgreich — die Unruhestifter traten schließlich den Rückzug an.
Klaus-Dieter E. soll dann von außen eine Fensterscheibe eingeschlagen haben, um mit einem zweiten Trockenpulverfeuerlöscher ein weiteres Zimmer zu
verwüsten. Das gelang nicht — das Gerät versagte. So etwa das damalige Geschehen, das den Prozessbeteiligten anhand der Beschuldigtenvernehmungen rekonstruiert wurde.
Die Zeugen — Mitglieder der Gruppe — die damals mit von der Partie waren, konnten sich an nichts erinnern. Sie hätten ihre Strafe dafür bekommen, die Sache längst verdrängt und ein neues Leben angefangen, so ihre Aussagen.
Ähnlich äußerte sich der Angeklagte, bestritt aber nicht, dabei gewesen zu sein. Der gelernte Maurer ist seitdem nicht mehr straffällig geworden. Das honorierte die Staatsanwältin und beantragte ein Jahr und sechs Monate, die
aufgrund der geordneten Lebensverhältnisse des Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dem schloss sich das Gericht an.