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Rassistische Komplizenschaft

Seit Anfang Juni 2018 beobacht­en wir einen Prozess gegen zwei kur­dis­che Geschäft­sleute aus Bran­den­burg. Der Vor­wurf: gefährliche Körperverletzung.
Ver­meintlich Geschädigter und Neben­kläger in dem Prozess ist Herr S. Dieser ist im Ort kein Unbekan­nter. Seit Jahren ter­ror­isiert er vor allem migrantis­che Geschäft­streibende, pöbelt in ihren Gast­stät­ten, belei­digt sie ras­sis­tisch, weigert sich seine Speisen und Getränke zu zahlen und wird hand­grei­flich, sobald er darauf ange­sprochen wird. Wieder­holt übte er kör­per­liche Gewalt aus. Fast über­all hat er deshalb Hausver­bot. Die Betrof­fe­nen sind von S. jedoch so stark eingeschüchtert, dass kaum ein Vor­fall je zur Anzeige kommt.

Auch Herr F. und Herr L., Angeklagte im oben genan­nten Prozess, haben seit Jahren Prob­leme mit S. Über das Hausver­bot in ihrem Laden hat er sich wieder­holt hin­wegset­zt. Die Lage ist so bedrohlich, dass F. und L.s Kund*innen weg­bleiben und sie Schwierigkeit­en haben, Mitarbeiter*innen zu find­en. An einem Abend im Früh­jahr 2015 eskaliert die Sit­u­a­tion erneut: S. häm­mert an die Scheibe, zeigt einen Hit­ler­gruß und den emporgestreck­ten Mit­telfin­ger und beschimpft die Inhab­er ras­sis­tisch. Diese stellen S. zur Rede, ver­weisen auf ihr Haus­recht und rufen die Polizei, um Anzeige zu erstat­ten. Was dann passiert, gle­icht einem Alb­traum: Denn wie so oft bei solchen Vor­fällen geriert sich der eigentliche Täter als Opfer und erstat­tet eine Gege­nanzeige wegen ange­blich­er Kör­per­ver­let­zung. Diese Strate­gie baut auf ein­er ras­sis­tis­chen Kom­plizen­schaft zwis­chen Täter und Polizei auf, für die keine Absprache notwendig ist und sie hat Erfolg: Die Beamt*innen ermit­teln nur lück­en­haft und gehen den Vor­wür­fen von S. nach, während sie die der bei­den Laden­in­hab­er fall­en lassen. In der Folge stellt die Staat­san­waltschaft das Ver­fahren gegen S. ein und erhebt stattdessen Anklage gegen F. und L. Das liegt nicht nur an der ras­sis­tis­chen Ermit­tlungsar­beit der Polizei, son­dern auch daran, dass sich kaum Zeug*innen find­en lassen, die bere­it sind, gegen S. auszusagen. Zu groß ist die Angst vor seinen Gewaltausbrüchen.

Im Prozess set­zt sich die Täter-Opfer-Umkehr weit­ge­hend fort. Die Vertei­di­gung kommt trotz guter Vor­bere­itung nicht gegen den ras­sis­tis­chen Grund­ver­dacht an, der besagt, dass ein „ver­meintlich oder tat­säch­lich aus­ländis­ches Opfer zunächst immer ein Täter ist“. Trotz zum Teil wirrer und wider­sprüch­lich­er Zeu­ge­naus­sagen ist eine Verurteilung von F. und L. nicht unwahrschein­lich. Für die bei­den Angeklagten ste­ht viel dem Spiel: Dieser und ähn­liche Vor­fälle bedro­hen ihre Exis­tenz. Sollte es zu ein­er Verurteilung kom­men, wären sie außer­dem vorbe­straft, was für F. auch neg­a­tive Auswirkun­gen auf sein Aufen­thalt­srecht in Deutsch­land haben kann.

Ras­sis­tis­che Gewalt, ein­seit­ige Ermit­tlun­gen der Polizei, Krim­i­nal­isierung und Aufen­thalt­sregime, auch für Bran­den­burg scheint zu gel­ten: „Staat und Nazis Hand in Hand“. Wir sol­i­darisieren uns mit den Angeklagten, fordern die sofor­tige Ein­stel­lung dieses absur­den Ver­fahrens gegen F. und L. sowie ein Ende der ras­sis­tis­chen Gewalt!

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