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Rasterfahnder kämpfen mit der Datenflut

Raster­fah­n­der kämpfen mit der Daten­flut: Noch 26 000 Akten in der Überprüfung
Bran­den­burg hält an Fah­n­dungs­form fest 

Daten­schützer zweifeln am Sinn der Methode

Potsdam/Wiesbaden — Die derzeit in Bran­den­burg laufende Raster­fah­n­dung ist nach Ansicht des bran­den­bur­gis­chen Daten­schutzbeauf­tragten Alexan­der Dix hin­sichtlich ihrer Kri­te­rien nicht erfol­gre­ich und geeignet in der Bekämp­fung ein­er ter­ror­is­tis­chen, gegen­wär­ti­gen Gefahr. Deutsch­landweit sind Beamte der Lan­deskrim­i­nalämter mit dem Abar­beit­en der ange­häuften Daten­berge beschäftigt. 

In Bran­den­burg sei erst für Ende Mai ein Abschluss der com­put­ergestützten Suche nach poten­ziellen «Schläfern» im Lande abzuse­hen, so Dix. Etwa 26 000 Per­so­n­en wür­den derzeit über­prüft, erk­lärt auch der Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg. Für Dix sind das bei weit­em zu viele Dat­en unbescholtener Bürg­er, die in den Com­put­er einge­speist wurden. 

Der Daten­schützer hält die Raster­fah­n­dung vor allem wegen der «unflex­i­blen und unak­tuellen Suchkri­te­rien» für unbrauch­bar. «Ger­ade vor dem Hin­ter­grund des mut­maßlichen Atten­tats auf Djer­ba kön­nten neue Erken­nt­nisse eine Rolle spie­len.» Stattdessen werde weit­er­hin nach vagen Kri­te­rien abge­sucht, und die Polizei ste­he vor ein­er unlös­baren Auf­gabe. Dass Frauen als mögliche Ter­ror­istin­nen auftreten kön­nten, spielt im Raster­schema bis­lang keine Rolle. Dabei sei denkbar, dass kün­ftig auch nach «weib­lichen Atten­tätern» gesucht wer­den müsse, so Dix. Bis­lang gal­ten für die Ermit­tler «junge, männliche, reise­freudi­ge Aus­län­der und vor allem Stu­den­ten aus islamis­chen Län­dern» — die Pro­file der Flugzeu­gent­führer vom 11. Sep­tem­ber — als relevant. 

Änderun­gen und Ergänzun­gen des Raster­pro­fils aber sind inmit­ten der laufend­en Date­nauswer­tung nicht möglich. Neue Suchkri­te­rien bedürften, so Dix, ein­er neuer­lichen richter­lichen Erlaub­nis. Im Prinzip müsse man von vorn anfan­gen, wollte man etwa nach Frauen suchen, bestätigt der Sprech­er des Bun­deskrim­i­nalamtes, Ger­hard Schlem­mer, und fügt hinzu: «Es ist aber sehr unwahrschein­lich, dass die Raster­fah­n­dung erweit­ert wird.»

Eine Forderung der Bran­den­burg­er PDS nach der Beendi­gung der Raster­fah­n­dung wurde gestern im Land­tag abgelehnt. Dies sei bis­lang das einzige Mit­tel, so genan­nte Schläfer zu erken­nen, sagte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU), der weit­er­hin nicht auschließen wollte, dass auch in Bran­den­burg mut­maßliche Ter­ror­is­ten lebten. 

Die PDS hat­te das Ende der Fah­n­dung wegen «fehlen­der rechtlich­er Voraus­set­zun­gen» gefordert, weil «gegen­wär­tige Gefahr» nicht abzuse­hen sei. Angesichts des «stren­gen Bran­den­burg­er Polizeige­set­zes» soll­ten die Fah­n­dung eingestellt und die Daten­sätze, die nicht für konkrete Ermit­tlun­gen gebraucht wür­den, gelöscht wer­den, forderte PDS-Frak­tionsvize Heinz Viet­ze. Trotz der groß angelegten Raster­fah­n­dung gebe es keinen Erfolg, sagte die innen­poli­tis­che Sprecherin Ker­stin Kaiser-Nicht. 

Berlin und Hes­sen hat­ten im Jan­u­ar dage­gen die Raster­meth­ode nach erfol­gre­ichen Kla­gen von aus­ländis­chen Stu­den­ten vor dem Landgericht und Ober­lan­des­gericht eingestellt. In Bran­den­burg hat es nach Erken­nt­nis­sen des Daten­schutzes keine pri­vat­en Kla­gen gegeben. Auch die Hochschulen haben Dat­en von Stu­den­ten an das Lan­deskrim­i­nalamt weit­ergegeben, ohne dass es zu Einzelk­la­gen kam. 

Für den Presse­mann vom Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um, Heiko Hom­burg, ist das beste­hende Such­pro­fil der Raster­fah­n­dung sin­nvoll: Frauen als Atten­tä­terin­nen seien bis­lang nur aus dem palästi­nen­sis­chen Lager bekan­nt und gehörten nicht ins Such­pro­fil. Das Raster in Bran­den­burg sei im Bund-Län­der-Ver­bund abge­sprochen und entspreche dem Täter­pro­fil vom 11. Sep­tem­ber ver­gan­genen Jahres, erk­lärt der Sprech­er, und «das waren alles Männer.» 

Ob die Län­derliste der gesucht­en Per­so­n­en nach dem mut­maßlichen Atten­tat von Djer­ba auch auf Tune­sien aus­gedehnt wurde, wollte das Bun­deskrim­i­nalamt jedoch nicht bestäti­gen. Schließlich ste­hen die Ermit­tler vor einem Prob­lem: Die Bun­deslän­der ver­fol­gen seit Beginn der Fah­n­dung unter­schiedliche Raster. Allein bei der Zahl der Herkun­ft­slän­der gibt es Unter­schiede: Bran­den­burg ließ nach Per­so­n­en aus mehr als 34 Natio­nen suchen. In Hes­sen fah­n­dete man nach mut­maßlichen Ter­ror­is­ten aus nur 22 vor allem islamis­chen Ländern.

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