
Am Vormittag musste sich der Rathenower NPD Stadtrat Michel Müller vor dem Amtsgericht Rathenow wegen des Tatvorwurfes der Körperverletzung verantworten. Die ihm zur Last gelegte Straftat erfolgte, nach bisherigen Erkenntnissen, allerdings außerhalb seiner politischen Betätigung. Detailliert wird Müller vorgeworfen, am späten Abend des 7. Dezember 2014 in einem Restaurant in Rathenow, grundlos auf den Zeugen T. losgegangen zu sein und ihn dabei erheblich verletzt zu haben.
Gewalttat nach Zechtour
Dies räumte der Angeklagte in einer von seinem Rechtsanwalt verlesenen Erklärung im Wesentlichen auch ein, eine genaue Erinnerung an die Tat stritt er allerdings, auf Grund eines angeblich hohen Alkoholpegels, aber ab. Daraufhin bat der Richter um eine detaillierte Angabe zum Alkoholkonsumam Tattag. Der Angeklagte Müller gab an, am Vormittag des 7. Dezember 2014 gemeinsam mit vier oder fünf weiteren Personen, an die genaue Anzahl könne er sich nicht erinnern, nach Berlin zu einem Fußballspiel des BFC Dynamo, gefahren zu sein. Auf dem Weg dorthin habe er bereits mit seinem Bekannten P. eine 1,5 Liter Flasche Wodka- Cola- Gemisch getrunken. Er gab an, für diese erste Mischung ungefähr 600ml Wodka verwendet zu haben. Auf die Frage, wo genau in Berlin dieses Spiel stattgefunden habe, sagte Müller, er könne sich nicht genau daran erinnern, er sei seinen Freunden nur hinterher gelaufen. Weiter gab Müller zu Protokoll, dass das Spiel bis ca. 15 Uhr ging. Auf dem Weg zur U- oder S- Bahn, da war er sich auch nicht mehr ganz sicher, haben er und sein Begleiter P. in einem Supermarkt eine weitere Flasche Wodka gekauft und diese auf dem Weg zum Spandauer Weihnachtsmarkt getrunken. In Spandau angekommen, liefen Müller und P. ihre „üblichen Stationen“ ab. Zuerst gönnten sie sich mehrere Becher Feuerzangenbowle, er schätzt 2- 3 Stück. Dann gingen sie in den nächsten Supermarkt, um sich eine weitere Flasche Wodka zu kaufen und diesen dann mit Glühwein zu mischen. Müller erzählte weiter, dass die Gruppe dann mit dem letzten Zug nach Rathenow gefahren sein. Zuvor habe man sich aber am Bahnhof vor der Abfahrt noch eine Flasche Wodka gekauft. In Rathenow angekommen, sollte die Zechtour dann in einem Restaurant am Schwedendamm weitergehen. Müller gab an, dass er nicht mehr wüsste, wie sie dort hingekommen sind. Jedoch sei er sich sicher, dass ihn jemand gefahren haben muss, da der Weg zu Fuß sehr weit sein. Müller wüsste aber nicht mehr ob sie mit einem Taxi gefahren sind. Daraufhin hakte der Richter ein und fragte, ob er sich wirklich sicher sei, dass er Gedächtnislücken habe. Müller bejahte dies. Er könne sich auch nicht mehr daran erinnern, ob er am Schwedendamm weiter getrunken hätte. Laut einer Zeugenaussage wurde Müller aber mit Bier in der Hand gesehen. Anschließend fuhr der Angeklagte mit seiner Einlassung fort. Müller erzählte, dass er seinen Freund B. mit dem später Geschädigten stehen sah. Beide sollen sich über eine gemeinsame Ex-Freundin unterhalten haben. Müller stellte sich dazu. Er gab an, dass eine angespannte Stimmung herrschte. Kurz nachdem Müller hinzukam, verließ B. die Runde. Der Angeklagte glaubt sich diesbezüglich zu erinnern, dass es nun eine „Rangelei“ mit dem Betroffenen T. gegeben hatte und er dann irgendwann auf ihm lag. Auch hier betonte Müller, das ihm das Geschehene angeblich wahnsinnig Leid täte, „eigentlich.“ Korrigierte sich dann aber in „nicht eigentlich, es tut mir leid.“ Weiterhin sagte er, dass es „ein Rumgefuchtel beiderseits gegeben haben soll, „aber nicht wie ein Boxkampf.“ „Das ich ihn an den Armen festgehalten habe, ich kann‘s nicht genau sagen […] klingt merkwürdig, aber ich weiß nur noch, dass mich mein Nachbar nach Hause gefahren hat“, so der Angeklagte weiter. Abschließend bekräftigte Müller, nach der Tat mit dem Betroffenen T., welchen er nach eigener Aussage zuvor nicht gekannt haben will, Kontakt aufgenommen zu haben. Der Angeklagte soll sich entschuldigt und Schadensersatz angeboten haben.
Betroffener mit Gesichts- und Oberkörperverletzungen
Nach der Einlassung des Angeklagten kam auch der Betroffene als Zeuge zu Wort. T. gab an Müller bis zum Tatzeitpunkt nicht gekannt zu haben. Auch er berichtete zunächst von dem Gespräch mit B. und das der Angeklagte später dazu kam. Dann ging B. und die Situation eskalierte. Müller soll dann ohne ersichtlichen Grund zu geschlagen haben. Den ersten Schlag konnte der Betroffene T. aber abwehren. Der zweite soll ihn dann so ins Gesicht getroffen haben, dass er stürzte. Müller drehte sich dann um und soll wohl wieder die Absicht gehabt haben in das Restaurant zu gehen. Als dem Angeklagten aber gewahr wurde, dass sein Opfer wieder versuchte auf zustehen, stürzte er sich erneut auf den Betroffenen und schlug weiter auf ihn ein. Der Konflikt wurde erst durch das Eingreifen eines Bekannten von T. und einer Kellnerin aufgelöst. Der Betroffene gab an, durch die gewalttätigen Handlungen des Angeklagten erheblich verletzt worden zu sein. Er sagte aus, dass Müller ihm die Querfortsätze 2- 4 gebrochen, eine Rippenprellung erlitten sowie mehrere Verletzungen im Gesicht zugefügt habe.
Einige Wochen nach der Tat soll sich der Angeklagte allerdings bei dem Zeugen entschuldigt haben. Müller habe T. diesbezüglich zu Hause aufgesucht. Der Angeklagte hatte den Betroffenen in diesem Rahmen darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verhandlung und einer Verurteilung zu Schadensersatz, kein Geld von ihm zu erwarten wäre, da er angeblich selbst nichts besitze. Sollten sie sich aber außergerichtlich einigen bot Müller T. an, die „Sache“ über seine Versicherung laufen zu lassen. Der Betroffene hatte für derartige Vorschläge jedoch kein Verständnis. „Der angebotene Versicherungsbetrug ist nachträglich eine Ohrfeige gewesen und hat die Entschuldigung zunichte gemacht“, so T. heute vor Gericht. Müller saß nun in der Klemme. Sein Rechtsanwalt versuchte daraufhin Widersprüche in T. Aussage herauszuarbeiten. Auf die Frage des Verteidigers, warum T. seinen Mandanten bei der ersten Gegenüberstellung nicht erkannt und identifiziert habe, gab dieser an, bei der Gegenüberstellung aus Angst vor Müller vor einer eindeutigen Benennung des Angeklagten Abstand genommen zu haben. Der Zeuge hatte sich nach der Tat im Internet über Michel Müller kundig gemacht und habe auf Grund dessen Strafregister, welches öffentlich ersichtlich sei, Furcht vor Müller bekommen.
Den Eindruck das Müller während der Tat stark alkoholisiert war hatte T. übrigens nicht. Der Zeuge verneinte, auf Nachfrage des Richters, und gab an, dass er lediglich den Eindruck hatte, dass der Angeklagte leicht angetrunken sei.
Anschließend folgte ein internes Rechtsgespräch zwischen Rechtsanwalt, Richter und Staatsanwalt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Ein weiterer Zeuge brachte keine neuen Erkenntnisse. Die ebenfalls als Zeugin vorgeladene Kellnerin war nicht erschienen.
Abschließend entschied der Richter, dass der Termin der Hauptverhandlung ausgesetzt wird und ein Sachverständigengutachten erstellt werden soll, um die Frage nach dem minimalen bzw. maximalen Alkoholisierungsgrad des Angeklagten zu treffen. Der neue Verhandlungstermin soll von Amtswegen bekannt gegeben werden und nicht mehr in diesem Jahr stattfinden.
Angeklagter einschlägig vorbestraft
Der Angeklagte Müller ist bereits wegen mehrerer Gewaltdelikte und einem Gewaltverbrechen vorbestraft.
Am 29. Juli 1999 wurde er vom Amtsgericht Rathenow zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Diesem Urteil liegt eine Auseinandersetzung mit linken Jugendlichen am letzten Oktoberwochenende 1998 zu Grunde. Der Angeklagte Müller hatte dabei mit einem Motorradhelm auf den dadurch Geschädigten eingeschlagen.
Am 3. Dezember 2002 wurde Michel Müller erneut wegen Gewalttaten verurteilt. Das Landgericht Potsdam verhängte damals eine Gesamtjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, ohne Bewährung, gegen ihn. Müller hatte sich zum einen an einer Hetzjagd gegen pakistanische Asylsuchende beteiligt, die später von unbekannt gebliebenen Täter_innen zusammengeschlagen und schwer verletzt worden. Das Gericht erkannte hierin eine Beihilfe zum versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Tattag war der 01. Januar 2000. Zum anderen hatte sich Müller an einem Fall brutaler Selbstjustiz beteiligt. Dabei wurde einem mutmaßlichen Schutzgelderpresser aufgelauert und dieser in der folgenden Auseinandersetzung von Michel Müller und anderen Tätern am 24. Februar 2001 zusammengeschlagen. Das Gericht sah hierin eine Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Politischer Background des Angeklagten

Obwohl die heute verhandelte Straftat offenbar keinen politischen Hintergrund hatte, wurde durch die Verhandlung doch offensichtlich, in welchem Milieu sich der Angeklagte nach wie vor bewegt. Müllers Freunde P. und B. gehörten, genau wie er selber, der 2005 verbotenen Kameradschaft „Hauptvolk“ an. P. war, vor dem Verbot, sogar der letzte Domaininhaber der Internetpräsenz dieser Vereinigung. Des Weiteren ist der BFC Dynamo für neonazistische Zwischenfälle eines Teiles seiner Anhänger_innen berüchtigt. Im Havelland existiert zum Beispiel die lose neonazistische „Fan“-Gruppierung „BFC Hooligans Rathenow / Premnitz, zu der auch der Angeklagte gehören soll. Darüber hinaus ist Michel Müller mittlerweile auch landesweit für die NPD aktiv. So sitzt er als „Organisationsleiter“ im Brandenburger Landesvorstand der Partei, sowie darüber hinaus noch als Abgeordneter in der Rathenower Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag Havelland. Des Weiteren gilt er als einer der Drahtzieher der aggressiven „Anti-Asyl“-Proteste in der Region. An den flüchtlingsfeindlichen Versammlungen des „Bürgerbündnisses Havelland“ nahm er auch regelmäßig teil.