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Rathenower Amtsgericht stellt Verleumdungsprozess gegen Christopher Nsoh ein

RATHENOW Aus Man­gel an Beweisen wurde gestern ein Ver­fahren am Rathenow­er Amts­gericht eingestellt. Angeklagt war Christo­pher Nsoh, 33-jähriger Asyl­be­wer­ber aus Kamerun. Die Staat­san­waltschaft wirft dem heute in Berlin Wohnen­den vor, auf ein­er Pressekon­ferenz am 29. August 2000 zwei Polizistin­nen ver­leumdet zu haben. 

Viele wer­den sich an die Ereignisse jen­er Tage erin­nern, sie sorgten bun­desweit für Auf­se­hen. Am 25. August waren der britis­che Fotore­porter Justin Jin und drei afrikanis­che Asyl­be­wer­ber aus Rathenow (darunter Christo­pher Nsoh) von einem damals 21-jähri­gen Rathenow­er in der Bahn­hof­s­traße mit aus­län­der­feindlichen Sprüchen belei­digt und mit einem Pflaster­stein bedro­ht wor­den. In einem Schnell­prozess wurde der Täter wenige Tage später zu ein­er fünf­monati­gen Bewährungsstrafe verurteilt. 

Das, was gestern vor dem Amts­gericht ver­han­delt wurde, hat­te sich im Schat­ten dieses Vor­falls abge­spielt. Auf ein­er Pressekon­ferenz zu den Geschehnis­sen am 29. August 2000 hat­te Christo­pher Nsoh die bei­den Polizistin­nen, die zu dem Ein­satz gerufen wor­den waren, beschuldigt, das Opfer des Angriffs, den Fotografen Justin Jin, rüde und respek­t­los behan­delt zu haben. Diese Vor­würfe hat­ten die Beamtin­nen sowie die Leitung des Oranien­burg­er Polizeiprä­sid­i­ums weit von sich gewiesen und gegen Nsoh Anzeige wegen Ver­leum­dung erstattet. 

In der vom Staat­san­walt vor­ge­tra­ge­nen Anklageschrift hieß es, Nsoh habe die Beamtin­nen beschuldigt, den Fotografen Jin “mit hin­ter dem Rück­en zusam­menge­bun­de­nen Hän­den” in das Polizeiau­to gedrängt zu haben. Als Beweis hat­te die Staat­san­waltschaft einen Fernse­hbeitrag des ORB über die besagte Pressekon­ferenz ange­fordert. Ein Beitrag, dessen Aus­sagekraft — so stellte es sich nach der Vor­führung im Gerichtssaal her­aus — allerd­ings gegen Null tendiert. 

Zwar spricht der Reporter in dem Film von besagten “zusam­menge­bun­de­nen Hän­den”. Es ist aber nicht nach­weis­bar, ob es sich dabei um eine wörtliche Über­set­zung der in Englisch geäußerten Vor­würfe Nsohs oder vielmehr eine freie Inter­pre­ta­tion des Jour­nal­is­ten handelte. 

Nsoh selb­st bestritt diesen Wort­laut. Jin sei am Arm gepackt und ins Auto gedrückt, aber nie gefes­selt wor­den, sagte er. Nsohs Vertei­di­ger beschuldigte die Staat­san­waltschaft, mit unzulänglichen Beweis­mit­teln operiert zu haben. Für den Vor­wurf der “zusam­menge­bun­de­nen Hände” gebe es nicht den ger­ing­sten Anlass. Der Kern der Anklage sei damit nichtig. Dass die Polizeibeamtin­nen sich an besagtem Abend nicht kor­rekt ver­hal­ten hät­ten, sei in einem anderen Ver­fahren übri­gens bere­its gek­lärt worden. 

Das Gericht stellte das Ver­fahren wegen Man­gels an Beweisen ein und legte fest, dass die Lan­deskasse die Ver­fahren­skosten zu tra­gen habe.

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