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Rathenower Asylbewerber freigesprochen

Zwei Asyl­suchende wur­den vor Gericht vom Vor­wurf der üblen Nachrede freige­sprochen. Sie hat­ten sich über die Zustände im Asyl­be­wer­ber­heim Rathenow beschwert. 

Ich hätte nie gedacht, dass wir als Asyl­be­wer­ber vor deutschen Gericht­en ein­mal die Chance erhal­ten, so aus­führlich ange­hört zu wer­den.« Mohammed Abdel Amine von der Flüchtlingsini­tia­tive Bran­den­burg (Fib) ver­nahm ungläu­big das Urteil, das am 1. Novem­ber in einem Prozess wegen übler Nachrede im bran­den­bur­gis­chen Rathenow verkün­det wurde. Das Gericht sprach den 28jährigen Togo­er sowie den 34jährigen Palästi­nenser Mohamad Mah­moud vom Vor­wurf der Ver­leum­dung frei. »Den Angeklagten ist das Erbrin­gen der Beweispflicht in bei­den übrig gebliebe­nen Anklagepunk­ten gelun­gen«, lautete die Begrün­dung des Richters Robert Ligier. 

Gemein­sam mit 60 anderen Bewohner­In­nen ihres Asyl­be­wer­ber­heimes hat­ten sich Mah­moud und Amine im Juli 2002 an die Öffentlichkeit gewandt, um auf die katas­trophale Sit­u­a­tion in ihrer Unterkun­ft aufmerk­sam zu machen (Jun­gle World, 38/02). In dem Schreiben hat­ten die Asyl­suchen­den beklagt, dass die Überwachungskam­eras nicht zu ihrem Schutz, son­dern zur ihrer Beobach­tung dien­ten, die Heim­leitung die Gen­er­alschlüs­sel dazu benutze, um die Zim­mer der Bewohner­In­nen in deren Abwe­sen­heit zu kon­trol­lieren, und dass die Post geöffnet werde. Zudem beschuldigten sie das damals für den Schutz des Heimes einge­set­zte Sicher­heit­sun­ternehmen Zarnikow aus Prem­nitz, Mit­glieder der recht­sex­tremen Szene des West­havel­lands zu beschäftigen. 

Auf die öffentliche Beschw­erde reagierten die Arbeit­er­wohlfahrt Havel­land (Awo), die das Heim betreibt, und das Sicher­heit­sun­ternehmen mit ein­er Anzeige wegen übler Nachrede. Zwar bestätigte nur einen Monat später der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz, dass bei Zarnikow tat­säch­lich mehrere Mit­glieder der recht­sex­tremen »Kam­er­ad­schaft Hauptvolk« beschäftigt seien. Den­noch been­dete das Unternehmen erst im Jan­u­ar 2003 die Zusam­me­nar­beit mit der Awo; das Unternehmen existiert weit­er, über die Ent­las­sung der als recht­sex­trem eingestuften Mitar­beit­er ist nichts bekan­nt. Im nun been­de­ten Ver­leum­dung­sprozess spielte dieser Aspekt keine Rolle mehr. 

Auch der Punkt der Überwachung der Flüchtlinge durch die instal­lierten Kam­eras war aus der Anklageschrift ent­fer­nt wor­den. Die Lei­t­erin des Heimes, Bär­bel Pagel, hat­te bei ihren Aus­sagen vor Gericht freimütig eingeräumt, dass sie über­prüfe, wer das Heim betritt und ver­lässt. Im Prozess vor dem Amts­gericht, der sechs Ver­hand­lungstage in Anspruch nahm, ging es deshalb nur noch um zwei Punk­te: die Kon­trolle der Zim­mer und die Öff­nung der Post der HeimbewohnerInnen. 

Die Erk­lärung, die der Geschäfts­führer der Awo Havel­land, Ralf Schröder, vor der Verkün­dung des Urteils abgab, klang wenig schuld­be­wusst: »Unbekan­nte haben nach unser­er Wahrnehmung sein­erzeit bei vie­len Bewohn­ern unter Angabe ganz ander­er Gründe (und offen­bar auch Zwang) Unter­schriften unter einen weltweit ver­schick­ten Brief (Mem­o­ran­dum genan­nt) einge­holt. Die in dem Brief erhobe­nen Vor­würfe entsprechen nicht den Tat­sachen. Eine externe Über­prü­fung hat nichts ergeben. Meine als Arbeit­ge­ber geset­zlich vorgeschriebene Für­sorgepflicht für die im Heim beschäftigten Mitar­beit­er gebot es mir, gegen die jahre­lan­gen Belei­di­gun­gen und Unter­stel­lun­gen einzel­ner gegen das Heim­per­son­al und damit gegen uns als Träger vorzugehen.« 

Doch der Vertei­di­gung, auf deren Seite bei Ver­leum­dungskla­gen die Beweis­last liegt, war es gelun­gen, genü­gend Zeug­In­nen aufzutreiben, die die in dem offe­nen Brief genan­nten Vor­würfe bestäti­gen kon­nten. Unter ihnen war der ehe­ma­lige Sozialar­beit­er Man­fred Koch, der im Früh­jahr 2003 drei Monate lang im Heim beschäftigt war, bevor ihm aus unerfind­lichen Grün­den gekündigt wurde. Obwohl die Veröf­fentlichung des Protestschreibens bere­its über ein halbes Jahr zurück­lag, kon­nte Koch aus sein­er Zeit sämtliche Vor­würfe der Flüchtlinge bestäti­gen. »Im Ver­gle­ich zu anderen Heimen, in denen ich zuvor beschäftigt war, war ich über die Sit­u­a­tion in Rathenow erschüt­tert«, sagte er vor Gericht. Er, der den Heim­be­wohner­In­nen die Möglichkeit, Sport zu treiben, und neue Jobs ver­schafft hat­te, ver­trat die Ansicht, »dass die Förderung der Inte­gra­tion nicht im Inter­esse der Awo ist«. 

Ein ehe­ma­liger Mitar­beit­er der IG Met­all, Willy Hajek, bestätigte, dass er einen Anruf von der Heim­lei­t­erin Bär­bel Pagel erhal­ten habe, obgle­ich sie seine interne Durch­wahl eigentlich nicht habe wis­sen können. 

Was sich die Leitung im Rathenow­er Flüchtling­sheim erlaubte, erstaunte selb­st den sich sichtlich unwohl füh­len­den Staat­san­walt Gerd Heininger. »Wäre ich von Anfang an für die Anklageschrift zuständig gewe­sen, ich hätte diesen Prozess nie stat­tfind­en lassen. Bei den Aus­sagen der Heim­leitung hat es mir zum Teil die Kehle zugeschnürt«, sagte der Staat­san­walt während seines Plä­doy­ers und forderte eine schnell­st­mögliche Änderung »der Zustände«. Trotz dieser für die meis­ten Anwe­senden über­raschen­den Auf­fas­sung sprach er sich für eine sym­bol­is­che Geld­strafe von 50 Euro gegen die bei­den Angeklagten aus. Nach Ansicht der Staat­san­waltschaft habe sich das Öff­nen der Post nicht beweisen lassen. Zudem sei »dieses Gericht nicht der geeignete Ort, um die Ver­fehlun­gen der deutschen Aus­län­der­poli­tik zu disku­tieren«. Bei Prozess­be­ginn im März dieses Jahres hat­te dieselbe Staat­san­waltschaft auf dem Prozess bestanden. 

Die Vertei­di­gung von Mah­moud und Amine hat­te Freis­prüche gefordert. »Nach unser­er Auf­fas­sung han­delt es sich bei diesem Ver­fahren um eine Art Muster­prozess, der eine beson­dere Bedeu­tung hat, weil es sich um eine nicht ungewöhn­liche Meth­ode han­delt, poli­tisch aktive Asyl­be­wer­ber mund­tot zu machen«, erk­lärte Recht­san­walt Ulrich von Kling­gräff der Jun­gle World. Nun sei zu hof­fen, »dass dieses Urteil auch woan­ders wahrgenom­men wird und dadurch das Selb­st­be­wusst­sein der Flüchtlinge steigt, die fürchter­lichen Zustände in deutschen Asyl­be­wer­ber­heimen zu benennen«. 

Mah­moud und Amine sind Mit­glieder der Flüchtlingsini­tia­tive Bran­den­burg, die sich seit mehreren Jahren für die Belange der Asyl­suchen­den in dem Bun­des­land ein­set­zt. Und zwar dur­chaus erfol­gre­ich: Bere­its im Herb­st des Jahres 2000 wurde die selb­st organ­isierte Ini­tia­tive für ihr Engage­ment mit der Carl-von-Ossi­et­zky-Medaille der inter­na­tionalen Liga für Men­schen­rechte aus­geze­ich­net. »Dieses Urteil stärkt uns«, sagt der nun freige­sproch­ene Togo­er Amine. »Endlich habe ich wieder alle Kapaz­itäten frei, um meine poli­tis­chen Aktiv­itäten fortzuführen, und muss mich nicht mehr mit diesem Prozess herumschlagen.« 

Sowohl die Staat­san­waltschaft als auch die Vertei­di­gung prüfen nun Anzeigen wegen Falschaus­sagen gegen die Mitar­bei­t­erIn­nen der Awo.

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