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Rechte nach Angriff auf Gegendemonstranten des sogenannten “Heldengedenken” vor Gericht

Sechzehn Monate nach dem Angriff auf eine Gruppe Gegen­demon­stran­ten im Vor­feld des Neon­azi­auf­marsches in Seelow find­et am Mittwoch, den 9. April 2008 am Amts­gericht Frank­furt (Oder) der Prozess gegen drei Her­anwach­sende aus dem gewalt­bere­it­en, recht­en Hooli­ganspek­trum statt. Die Ver­hand­lung begin­nt um 9:00 Uhr, im Saal 003.

Die Staat­san­waltschaft wirft den Angeklagten, eine Frau und zwei Män­ner im Alter von 20 bzw. 21 Jahren, gemein­schaftliche Nöti­gung, Bedro­hung und Kör­per­ver­let­zung vor. Sie sollen am 16. Novem­ber 2006, gemein­sam mit unbekan­nten Mit­tätern, Jugendliche ange­grif­f­en haben, die auf dem Weg zu ein­er Protest­demon­stra­tion gegen das neon­azis­tis­che »Heldenge­denken« waren.

Die Gegen­demon­stran­ten wur­den in der Straßen­bahn in Frank­furt (Oder) von den Recht­en als »Antifazeck­en« beschimpft und genötigt auszusteigen; son­st dro­he ihnen an der End­hal­testelle ein »Blut­bad«. Die Jugendlichen ver­ließen die Bahn an der näch­sten Hal­testelle. Beim Aussteigen wur­den sie geschla­gen, anschließend von eini­gen der Recht­en ver­fol­gt. Die Demon­stran­ten kon­nten fliehen; einige von ihnen erlit­ten leichte Verletzungen.

Die Angeklagten sind in Frank­furt (Oder) als rechte Anhänger des Fußbal­lvere­ins FFC Vik­to­ria bekan­nt Die angeklagte Frau soll sich beson­ders her­vor­ge­tan haben, indem sie einen jun­gen Mann mit ihrem Kampfhund bedro­ht und ihn zur Her­aus­gabe seines Ruck­sacks gezwun­gen habe; sie wird zusät­zlich des Raubes angeklagt.
Erschreck­end ist bei diesem Angriff die Untätigkeit der Fahrgäste. Nie­mand griff ein oder rief die Polizei.

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