Am 11. April 2008 soll das Urteil gegen zwei Männer verkündet werden, denen vorgeworfen wird, sich im Mai 2005 an einem Überfall auf den Jugendklub »Fragezeichen« im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf beteiligt zu haben. Seit dem 9. Januar wird gegen Heiko L. und Felix W. vor dem Landgericht Cottbus verhandelt. Heiko L. ist darüber hinaus angeklagt, am 8. Mai 2005 einen Mann rassistisch beleidigt und geschlagen zu haben.
In den verschiedenen Prozesstagen wurde deutlich, was sich am Nachmittag des 14. Mai 2005 abgespielt hat: Rechte verabredeten sich, zum Teil per SMS, um »Sachsendorf von der roten Pest zu befreien«, wie einer der Angeklagten berichtete. Das erklärte Ziel war es, den Jugendklub »Fragezeichen« anzugreifen, in dem an diesem Tag eine Informationsveranstaltung über Rechtsextremismus stattfinden sollte. Auf einem Video, welches von einem Balkon der umliegenden Häuser zufällig aufgezeichnet worden war und im Gericht gezeigt wurde, ist die Vorbereitung des Überfalls festgehalten: Mehrere Autos fahren auf einen nahe gelegenen Parkplatz, Personen steigen aus, vermummen sich und warten. Wie auf ein Signal hin laufen sie in Richtung Jugendklub, kehren einige Minuten später zu den Autos zurück und fahren weg.
Aus den Einlassungen der Angeklagten sowie weiteren Zeugenaussagen ging hervor, dass sich zunächst zwei der Rechten Einlass in den Klub verschafft hatten. Auf deren Signal hin stürmte die Gruppe den Klub. Dabei wurden im Vorraum befindliche Personen zu Boden geschlagen, Mobiliar und für ein Konzert bereit gestellte Instrumente zerstört.
Wer sich außer den beiden Angeklagten an der Tat beteiligt hat, blieb ungeklärt. Heiko L. und Felix W. waren nur zwei der insgesamt über 20 Angreifer. Ihr Verfahren wurde abgetrennt, weil beide nach der Tat geständig waren. Felix W. hatte bei seiner polizeilichen Vernehmung andere Personen zum Teil schwer belastet, diese Aussagen vor Gericht jedoch zurückgenommen. Vor Gericht wollten beide Angeklagten nichts gesehen und niemanden gekannt haben.
Das Verfahren, das fast drei Jahre nach der Tat zum Abschluss kommen wird, kann nur den Anfang der juristischen Aufarbeitung des Angriffs darstellen. Anklagen gegen die Initiatoren des Überfalls sowie weitere Beteiligte stehen noch aus. Sollten diese vor Gericht gestellt werden, könnten Heiko L. und Felix W. nicht mehr von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, das ihnen als Angeklagte zustand.
Der letzte Verhandlungstag mit Plädoyers und Urteilsverkündung wird am 11. April 2008 ab 9:00 Uhr im Landgericht Cottbus stattfinden.