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Rechte Propaganda an Schulhöfen

(MAZ) In den let­zten Tagen wur­den mehrfach durch Bevölkerung­sh­in­weise Verteilak­tio­nen rechter Pro­pa­gan­da an und vor Schul­höfen in Märkisch-Oder­land vere­it­elt, so am 8. August vor dem Straus­berg­er Ober­stufen­zen­trum und am 15. August in Neu­treb­bin. Durch die schnelle Benachrich­ti­gung der Polizei kon­nten in bei­den Fällen die Verteil­er gestellt werden. 

In diesem Zusam­men­hang ste­ht auch die bere­its mit­geteilte Sich­er­stel­lung von 671 CDs. Der Inhalt dieser CDs mit der Beze­ich­nung “Anpas­sung ist Feigheit” ist nach dem Urteil eines Amts­gerichts wegen Verunglimp­fung des Staates und sein­er Sym­bole gemäß § 90a StGB strafbar. 

Die Polizei bit­tet alle Bürg­er, ob Eltern, Lehrer oder Schüler, um erhöhte Aufmerk­samkeit beim eventuellem Fest­stellen dieser oder ähn­lich­er Mate­ri­alien (siehe Fotos) und um eine schnelle Infor­ma­tion an die Polizei. 

Fotos der Nazipro­pa­gan­da sind auf den 
MAZ-Seit­en
zu sehen.

Pro­pa­gan­da-Mate­r­i­al an Schulen verteilt

(MOZ) Neu­treb­bin. Einen eher sel­te­nen Ein­satz hat­te die Polizei am Mon­tag­mor­gen. Die Schullei­t­erin der Ober­schule in Neu­treb­bin hat­te die Polizei gerufen, weil der so genan­nte “Märkische Heimatschutz” (MHS) Wer­be­prospek­te verteilte. Der MHS ist der neon­azis­tis­chen Szene zuzuord­nen. Allerd­ings kon­nte die Polizei bei der Über­prü­fung des Werbe­ma­te­ri­als nichts Strafrel­e­vantes feststellen. 

Den­noch reagierte der Polizeis­chutzbere­ich Märkisch-Oder­land auf das Vorkomm­nis. Nach Angaben von Press­esprech­er Thomas Wilde haben es in den let­zten Tagen mehrfach Hin­weise aus der Bevölkerung gegeben, dass Verteilak­tio­nen dieser Art an und vor Schul­höfen in Märkisch-Oder­land laufen würden. 

So war eine solche Aktion bere­its am 8. August vor dem Straus­berg­er Ober­stufen­zen­trum von der Polizei unter­bun­den wor­den. Durch die schnelle Benachrich­ti­gung der Polizei kon­nten in bei­den Fällen die Verteil­er gestellt wer­den. Verteilt wurde bei diesen Aktio­nen recht­es Pro­pa­gan­da-Mate­r­i­al, unter anderem Musik-CDs und Flyer. 

In diesem Zusam­men­hang, so Wilde, ste­hen auch die vom Innen­min­is­ter Bran­den­burgs am 10. August mit­geteilte Sich­er­stell­tung von 671 CDs mit der Beze­ich­nung “Anpas­sung ist Feigheit”. Der Inhalt dieser CDs ist nach dem Urteil eines Amts­gerichts wegen Verunglimp­fung des Staates und sein­er Sym­bole gemäß Para­graf 90a Strafge­set­zbuch strafbar. 

Die Polizei schließt weit­ere Verteilak­tio­nen ähn­lichen Mate­ri­als nicht aus und bit­tet deshalb alle Bürg­er — ob Eltern, Lehrer oder Schüler — um erhöhte Aufmerk­samkeit. Bei einem eventuellen Fest­stellen des Verteilens dieser oder ähn­lich­er Mate­ri­alien sollte umge­hend die Polizei informiert wer­den, bit­tet Thomas Wilde.

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