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Rechte zu Haft ohne Bewährung verurteilt

(MAZ, 10.12.) PERLEBERG Den Fall ein­er bru­tal­en Schlägerei mit recht­sex­tremem Hin­ter­grund hat­te das
Per­leberg­er Amts­gericht zu ver­han­deln: Am 21. August sahen Sebas­t­ian R. (20)
und Mar­co S. (26) aus Per­leberg auf dem Rück­weg vom Hafen­fest Wittenberge
zwei Punks im Ein­gang der Deutschen Bank auf Wahlplakat­en sitzen. Soweit das
Gericht den Her­gang rekon­stru­ieren kon­nte, forderten die Angeklagten, die
durch ihre Klei­dung als Rechte zu erken­nen waren, die 15 und 17 Jahre alten
Punks auf, die Plakate her­auszugeben und aufzuhängen. 

Die Sit­u­a­tion sei von Anfang an bedrohlich gewe­sen, so der Zeuge Ken­ny K.,
der der Auf­forderung gefol­gt war und gehofft hat­te, dann Ruhe zu haben. Die
Recht­en hät­ten sie jedoch als “Zeck­eschweine, die in die Gosse gehörten”,
beschimpft. Daraus entwick­elte sich ein Wort­ge­fecht zwis­chen dem 23-jährigen
Daniel W., der bei den bei­den Punks saß, und dem Angeklagten Sebas­t­ian R. 

Wie sich die Sit­u­a­tion entwick­elte, kon­nte das Gericht wegen
wider­sprüch­lich­er Aus­sagen nicht fest­stellen. Sich­er ist, dass der
schmächtige Daniel W. vom stäm­mi­gen Mar­co S. bewusst­los geschla­gen und am
Boden mit Stahlkap­pen­stiefeln getreten wurde. Das Gericht hält es für
erwiesen, dass es nicht, wie die Angeklagten behaupteten, um
Selb­stvertei­di­gung handelte. 

Mar­co S. wurde wegen schw­er­er Kör­per­ver­let­zung zu zehn Monat­en Haft
verurteilt, wegen lan­gen Vorstrafen­reg­is­ters ohne Bewährung. Sebas­t­ian R.
wurde wegen Belei­di­gung und Bei­hil­fe zur schw­eren Kör­per­ver­let­zung zu acht
Monat­en Jugend­strafe ohne Bewährung verurteilt. Dazu kom­men vier Monate
Rest­strafe. Erst am 13. August, sieben Tage vor der ver­han­del­ten Straftat,
war er vorzeit­ig aus der Haft ent­lassen wor­den, die er wegen ähnlicher
Straftat­en ver­büßte. Im Sep­tem­ber 2003 hat­te er sich an ein­er schweren
Kör­per­ver­let­zung auf dem Herb­st­fest in Wit­ten­berge beteiligt. Zu zehnt war
die rechte Clique auf einen jun­gen Mann mit Irokesen-Haarschnitt
los­ge­gan­gen. Mit dabei auch der Angeklagte Mar­co S. Einen Monat später
fie­len sie ein Opfer an, das Dread­locks trug. Die recht­sex­treme Gesinnung
der Angeklagten, die mehrfach doku­men­tiert sei, könne einem eigentlich egal
sein, so die Vertreterin der Neben­klage im Plä­doy­er. Zum rechtsextremen
Welt­bild gehöre aber, dass sich “diese Leute” anmaßten zu entschei­den, wer
sich wo aufhal­ten dürfe, und das mit Gewalt durchzuset­zen. Richter Behnke
wollte die Tat “poli­tisch nicht so hoch hän­gen”, ver­wies aber darauf, dass
es in seinem Bezirk so viel Ärg­er mit Recht­en gäbe, dass das nicht mehr
toleriert wer­den könne und das hätte den Angeklagten klar sein müssen.

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