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Antifaschismus

Rechter wegen Anschlag auf linken Klub verurteilt

Der 21-jährige Mar­cel S.wurde am Don­ner­stag, den 2. April 2009 zu ein­er Frei­heitsstrafe von einem Jahr und sechs Monat­en verurteilt.Der Wehr­di­en­stleis­tende hat­te vor dem Amts­gericht Bad Freien­walde zugegeben, in der Nacht vom 12. auf den 13. Juni des ver­gan­genen Jahres einen Brand in dem Jugend­klub Maquis gelegt zu haben. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der von Jugendlichen in Selb­stver­wal­tung betriebene Klub war als Tre­ff­punkt der linken Szene bekan­nt. Die genauen Hin­ter­gründe des Anschlags wur­den trotz des Geständ­niss­es nicht aufgeklärt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mar­cel S. sich zu dem Gebäude des Jugend­klubs begab, nach­dem er mit Fre­un­den in ein­er Klein­garten­sied­lung Alko­hol getrunk­en hat­te. In dem Klub entwen­dete er, nach Überzeu­gung des Gerichts, Chips, Bier und eine Fahne mit dem Auf­druck »Antifa«. Anschließend steck­te er ein Sofa in Brand und ver­ließ das Gebäude, das bis auf die Grund­mauern abbran­nte. Der Schaden wurde mit 270.000 Euro angegeben.

Obwohl der Angeklagte sich der Polizei zwei Wochen nach der Tat gestellt hat­te und auch vor Gericht die Brand­s­tiftung ges­tand, blieben in sein­er Aus­sage wesentliche Fra­gen offen. So wollte er die Frage danach, warum er aus­gerech­net dieses Gebäude in Brand gesteckt habe, nicht beant­worten. Auf mehrfache Nach­frage hin gab er lediglich an, sich dieses selb­st nicht erk­lären zu kön­nen. Auch wollte er keine Auskun­ft darüber erteilen, mit wem er den Abend vor der Tat ver­bracht hat­te und ob es dort Gespräche gegeben haben kön­nte, die ihn dazu trieben, den alter­na­tiv­en Tre­ff­punkt anzuzün­den. Dass er eine Antifa-Fahne stahl und diese einige Tage später auf einem Park­platz ver­bran­nte, begrün­dete er mit dem Ver­such, Beweise zu vernichten.

Weit­er blieb der Verurteilte ein­er glaub­würdi­gen Erk­lärung für eine SMS schuldig, die er zwei Tage nach der Tat von dem stadt­bekan­nten Neon­azi Robert G. erhielt. Darin wurde mit­geteilt, die »Antifahütte« sei abgebrannt.

Prozess­beobachter gehen auf­grund dieser Umstände und der Tat­sache, dass Klubbe­such­er vor der Tat mehrfach von Recht­en bedro­ht wor­den waren, von einem recht­en Tat­mo­tiv aus. Die Antifa Bad Freien­walde, die zu den Nutzern des Gebäudes gehörte, ist vom Ver­lauf der Aufar­beitung ent­täuscht: »Es ist offen­sichtlich, dass hin­ter der Brand­s­tiftung eine poli­tis­che Tak­tik der Recht­en steckt: Alter­na­tive Jugendliche sollen eingeschüchtert und ver­drängt wer­den, indem sie und ihre Tre­ff­punk­te ange­grif­f­en wer­den. Dieser Hin­ter­grund wurde wed­er im Gerichtssaal noch in der Stadt berücksichtigt.«

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