Kategorien
Uncategorized

Rechtsextreme Gesinnung als Jugendsünde abgetan

POTSDAM Die ver­bote­nen Runen sind ver­schwun­den, die Marke ist geblieben: Jugendliche mit “Thor Steinar”-Shirts oder dem Aufnäher “Divi­sion Thor Steinar” auf der Armee-Tarn­klei­dung füll­ten gestern die Gänge des Pots­damer Landgerichts. Da auch Vertreter link­er Grup­pen den Prozess vor der Jugend­strafkam­mer ver­fol­gen woll­ten, musste die Polizei mit einem Großaufge­bot befürchtete Auss­chre­itun­gen ver­hin­dern. Nach dem Prozess begleit­eten die Beamten die rival­isieren­den Grup­pen sog­ar noch bis zum Hauptbahnhof. 

Angeklagt waren die 22 Jahre alten Sebas­t­ian D. und Jeaninne P. Ihnen wird vorge­wor­fen, am 14. Juli 2001 an einem Bran­dan­schlag in Königs Wuster­hausen beteiligt gewe­sen zu sein. In jen­er Nacht flo­gen Molo­tow-Cock­tails auf eine Bühne, auf der am Fol­ge­tag ein anti­ras­sis­tis­ches Ope­nair-Fes­ti­val stat­tfand. Nur 14 Tage später, in der Nacht zum 30. Juli 2001 sollen sich die Angeklagten an einem Bran­dan­schlag auf ein Lager von Sin­ti und Roma bei Wildau beteiligt haben. In bei­den Fällen war es nur dem beherzten, schnellen Ein­greifen der poten­tiellen Opfer zu ver­danken, dass kein größer­er Schaden entstand. 

Im ersten Anklagepunkt sind bei­de zumin­d­est teil­weise geständig. Allerd­ings betont Sebas­t­ian D., dass er nicht gewusst habe, dass auf der Bühne Men­schen schliefen, und Jeaninne P. will nur den Tat­wa­gen gefahren haben. Bei ein­er polizeilichen Vernehmung hat­te sie noch eine Beteili­gung an dem Anschlag in Wildau zugegeben. Vor Gericht ver­weigerten bei­de dazu die Aussage. 

Ein Tankstel­lenbe­sitzer erin­nerte sich als Zeuge an eine junge Frau, die der Angeklagten ähn­lich sah. Sie habe bei ihm einen Ben­zinkanis­ter und Bier­flaschen gekauft, solche, wie sie später zu Molo­tow-Cock­tails umfunk­tion­iert wurden. 

Ihre recht­sex­treme Gesin­nung erk­lären die Angeklagten heute als Jugend­sün­den. Inzwis­chen hät­ten bei­de Fam­i­lie und küm­merten sich nicht mehr um Poli­tik. Ihre Fre­unde scheinen das anders zu sehen: Auf ein­er Inter­net­seite wurde extra zum Besuch des Pots­damer Prozess­es aufgerufen. Dem “angeklagten Kam­er­aden” müsse gezeigt wer­den, wie viele hin­ter ihm stünden. 

Am Ende des drit­ten Ver­hand­lungstages erg­ing an bei­de der richter­liche Hin­weis, dass sie auch wegen gemein­schaftlichen ver­sucht­en Mordes, ver­sucht­en Totschlags und Brand­s­tiftung verurteilt wer­den kön­nten. Der Prozess wird fortgesetzt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot