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Rechtsextreme vor Gericht

NEURUPPIN Vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht müssen sich seit gestern sechs
junge Män­ner wegen des Ver­dachts des Land­friedens­bruchs ver­ant­worten. Die
Staat­san­waltschaft wirft den Angeklagten außer­dem Wider­stand gegen die
Staats­ge­walt vor.

Die Neu­rup­pin­er Den­nis N. (24), Sven S. (25), Patrick S. (25), Chris­t­ian K.
(22) und Dan­ny B. (24) sowie der Neustädter Tino D. (24) sollen in der Nacht
vom 24. zum 25. Juli ver­gan­genen Jahres an der Shell-Tankstelle in Neuruppin
eine Polizeiab­sper­rung durch­brochen, rechte Parolen skandiert und Beamte mit
Sprüchen wie “ihr Piss­er” belei­digt haben (die MAZ berichtete).

Die Angeklagten gehörten in der besagten Nacht zu ein­er Gruppe von etwa 60
Leuten, die laut Anklage “zum ganz über­wiegen­den Teil” der recht­en Szene
zuzuord­nen sind. Auf dem Weg vom “Café Fan­tasie” zur Tankstelle an der
Hein­rich-Rau-Straße sollen die Beschuldigten volksver­het­zende Parolen
gegrölt und sich an der Tankstelle selb­st mit anderen Rechten
zusam­mengeschlossen haben. Als die Polizei die Gruppe umkreiste, um die
Per­son­alien aufzunehmen, durch­brachen mehrere Män­ner die Absper­rung. Dabei
wurde eine Polizistin ver­let­zt. Ein damals 18-Jähriger hat­te mit einer
Flasche auf sie eingeschla­gen. Er war dafür zwei Wochen später zu neun
Monat­en Haft auf Bewährung verurteilt worden.

In der gestri­gen Ver­hand­lung, die bis zum späten Nach­mit­tag dauerte, wurde
ein Video aus der fraglichen Nacht gezeigt. In dem Film sind Polizis­ten zu
sehen, die sich die Ausweise der grölen­den jun­gen Män­ner zeigen lassen. Man
hört Gesänge und Flaschen­klir­ren. Die Zuschauer im Gerichtssaal — viele von
ihnen mit kahl rasierten Köpfen und Sweat­shirts mit der Aufschrift
“Skin-Heads” oder “Lons­dale” — fan­den den Mitschnitt aus der Tatnacht
offen­sichtlich lustig.

Das Ver­fahren gegen die sechs Angeklagten wird am Dien­stag, 18. Oktober,
fort­ge­set­zt. Am Don­ner­stag, 20. Okto­ber, sowie am Don­ner­stag, 3. November,
müssen sich im sel­ben Zusam­men­hang sieben weit­ere Beschuldigte vor dem
Jugend­schöf­fen­gericht ver­ant­worten. Den Neu­rup­pin­ern — 17 bis 20 Jahre alt -
wird Volksver­het­zung vorgeworfen.

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