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Rechtsextremes Flugblatt ist wohl keine Straftat

NEURUPPIN Nach ein­er ersten Bew­er­tung der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin liegt bei einem Flug­blatt, das die Organ­i­sa­tion „Bund Nationaler Sozial­is­ten“ in Neu­rup­pin und Witt­stock verteilen ließ, keine Straftat vor.
Ober­staat­san­walt Jür­gen Schier­mey­er betonte allerd­ings gegenüber der MAZ, dass er zunächst nur eine „vor­läu­fige Beurteilung“ abgeben könne. Er habe sich das Flug­blatt vor­ab von der Polizei fax­en lassen. Eine Tiefen­prü­fung erfolge voraus­sichtlich im Laufe des heuti­gen Tages.
Der PDS-Ver­band der Fontanes­tadt hat Anzeige wegen Volksver­het­zung bei der Polizei erstat­tet (die MAZ berichtete). In ein­er Pressemit­teilung ver­lieh der Stadtvor­stand seinem „großen Entset­zten“ und der „tiefen Abscheu“ über das Flug­blatt Ausdruck. 

Der für das Pam­phlet ver­ant­wortliche Witt­stock­er Stadtverord­nete des „Bun­des Nationaler Sozial­is­ten“, Math­ias Wirth, habe damit „jegliche Legit­im­ität zur Ausübung seines Man­dates“ verloren.

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