Potsdam (ddp) Die rechtsextreme DVU darf die Popularität der früheren Sozialministerin Regine Hildebrandt (SPD) nicht für Wahlwerbung nutzen. Das Landgericht Potsdam habe eine einstweilige Verfügung gegen die DVU erlassen, sagte SPD-Landesgeschäftsführer Klaus Ness gestern in der Landeshauptstadt. Bei einer weiteren Verwendung der Wahlwerbespots drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro, ersatzweise könne auch Ordnungshaft angeordnet werden.
Die DVU wirbt in einem Werbespot mit der als “Mutter Courage des Ostens” bekannten früheren SPD-Politikerin um Stimmen bei der Landtagswahl am 19. September. Hildebrandt war von 1990 bis 1999 Sozialministerin in Brandenburg. Sie starb im November 2001 im Alter von
60 Jahren an einem Krebsleiden.
Der Witwer Jörg Hildebrandt ging mit Hilfe der SPD gegen die Wahlwerbung vor. Die DVU hatte zunächst eine Frist der Anwälte Hildebrandts verstreichen lassen, bis zu der sie sich zur Unterlassung verpflichten sollte.
Ness betonte, die Angehörigen Hildebrandts hätten sich nun vor Gericht durchgesetzt. Die zweite Zivilkammer des Landgerichts habe untersagt, das Bild der verstorbenen Regine Hildebrandt zu Wahlwerbezwecken zu verwenden. Jörg Hildebrandt sagte: “Wir als Familie waren es Regine schuldig, so etwas nicht auf sich beruhen zu lassen. Wer sie kannte weiß, dass sie sich von rechtsextremen Populisten niemals hätte vereinnahmen lassen. Die DVU war ihr abgrundtief zuwider.”
SPD-Landeschef Matthias Platzeck sagte mit Blick auf die DVU: “Diese Leute schrecken vor keiner noch so abstoßenden Gemeinheit zurück.” Schlimmer und widerlicher gehe es fast nicht mehr.