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Rechtsextremisten dürfen nicht mit Regine Hildebrandt werben

Pots­dam (ddp) Die recht­sex­treme DVU darf die Pop­u­lar­ität der früheren Sozialmin­is­terin Regine Hilde­brandt (SPD) nicht für Wahlwer­bung nutzen. Das Landgericht Pots­dam habe eine einst­weilige Ver­fü­gung gegen die DVU erlassen, sagte SPD-Lan­des­geschäfts­führer Klaus Ness gestern in der Lan­deshaupt­stadt. Bei ein­er weit­eren Ver­wen­dung der Wahlwerbespots dro­he ein Ord­nungs­geld von bis zu 250 000 Euro, ersatzweise könne auch Ord­nung­shaft ange­ord­net werden. 

Die DVU wirbt in einem Werbespot mit der als “Mut­ter Courage des Ostens” bekan­nten früheren SPD-Poli­tik­erin um Stim­men bei der Land­tagswahl am 19. Sep­tem­ber. Hilde­brandt war von 1990 bis 1999 Sozialmin­is­terin in Bran­den­burg. Sie starb im Novem­ber 2001 im Alter von
60 Jahren an einem Krebsleiden. 

Der Witwer Jörg Hilde­brandt ging mit Hil­fe der SPD gegen die Wahlwer­bung vor. Die DVU hat­te zunächst eine Frist der Anwälte Hilde­brandts ver­stre­ichen lassen, bis zu der sie sich zur Unter­las­sung verpflicht­en sollte. 

Ness betonte, die Ange­höri­gen Hilde­brandts hät­ten sich nun vor Gericht durchge­set­zt. Die zweite Zivilka­m­mer des Landgerichts habe unter­sagt, das Bild der ver­stor­be­nen Regine Hilde­brandt zu Wahlwer­bezweck­en zu ver­wen­den. Jörg Hilde­brandt sagte: “Wir als Fam­i­lie waren es Regine schuldig, so etwas nicht auf sich beruhen zu lassen. Wer sie kan­nte weiß, dass sie sich von recht­sex­tremen Pop­ulis­ten niemals hätte vere­in­nah­men lassen. Die DVU war ihr abgrundtief zuwider.” 

SPD-Lan­deschef Matthias Platzeck sagte mit Blick auf die DVU: “Diese Leute schreck­en vor kein­er noch so abstoßen­den Gemein­heit zurück.” Schlim­mer und wider­lich­er gehe es fast nicht mehr. 

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