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Rechtsradikale CDs auf dem Index

Die Bun­de­sprüf­stelle für jugendge­fährdende Medi­en hat auf Antrag
Bran­den­burgs erneut neun Gewalt ver­her­rlichende Musik-CDs auf den Index
geset­zt. Die Daten­träger seien bei Ermit­tlun­gen wegen rechtsextremen
Straftat­en in Bran­den­burg sichergestellt wor­den, sagte ein Sprech­er des
Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA) gestern in Eber­swalde. Die indizierten CDs
enthiel­ten volksver­het­zende, ras­sis­tis­che oder anti­semi­tis­che Texte,
ver­her­rlicht­en den Nation­al­sozial­is­mus und riefen zur Gewalt gegen
Homo­sex­uelle und Aid­skranke auf. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU)
wertete die Indizierung als Beweis dafür, wie inten­siv das Bundesland
gegen Extrem­is­mus und Gewaltver­her­rlichung vorgehe. 

Das LKA habe der Bun­de­sprüf­stelle in diesem Jahr bere­its 60 Musik-CDs
sowie zwei DVDs mit recht­sex­tremem oder Gewalt ver­her­rlichen­dem Inhalt
zur Prü­fung vorgelegt, sagte der Sprech­er der Behörde. Davon seien 44
CDs sowie eine DVD bere­its als jugendge­fährdend indiziert worden.
Bran­den­burg stelle bun­desweit gut zwei Drit­tel aller
Indizierungsanträge. Die Indizierungsver­fahren durch das LKA werden
unab­hängig von der ursprünglichen Herkun­ft der CD geführt. 

Vier der jet­zt indizierten CDs wur­den in den Teil A des Indexes
jugendge­fährden­der Schriften aufgenom­men, der kein Ver­bot begründet.
Dort index­ierte Titel dür­fen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich
gemacht wer­den. Sie sind anson­sten auf gezielte Bestel­lung Erwachsener
frei verkäu­flich, dür­fen aber nicht bewor­ben wer­den. Weit­ere fünf CDs
wur­den in den Teil B der Liste jugendge­fährden­der Medi­en aufgenom­men und
unter­liegen damit ähn­lichen Restrik­tio­nen wie beispielsweise
Kinder­pornografie. Wer solche CDs besitzt, Kindern oder Jugendlichen
zugänglich macht, diese her­stellt, bezieht, anbi­etet, ankündigt, ein-
oder aus­führt, wird strafrechtlich verfolgt. 

Die Liste jugendge­fährden­der Schriften wird jedes Vierteljahr
aktu­al­isiert und im Inter­net nicht veröf­fentlicht, um die Suche nach
ver­bote­nen Titeln zu erschweren.

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