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Rechtsradikale wegen Misshandlung eines Schülers verurteilt

(MOZ, 16.2.) Cot­tbus (dpa) Vier Monate nach der Mis­shand­lung eines 16 Jahre alten
Schülers hat das Amts­gericht Cot­tbus zwei junge Män­ner aus der
rechts­gerichteten Szene wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Die
Kam­mer ver­hängte am Dien­stag gegen einen 22-Jähri­gen eine Freiheitsstrafe
von einem Jahr ohne Bewährung. Ein 20 Jahre alter Angeklagter sei nach
Jugend­strafrecht ver­warnt wor­den, sagte Amts­gerichts­di­rek­tor Wolfgang
Rupieper. Er müsse zudem zwei Wochen in Jugen­dar­rest, 100 Sozial­stun­den bis
Juni leis­ten und eine sta­tionäre Alko­ho­lentziehungs­ther­a­pie machen. Beide
Angeklagten hat­ten die Vor­würfe bestritten. 

Das Amts­gericht verurteilte bere­its Anfang Jan­u­ar einen 19 Jahre alten
Mit­täter zu dreiein­halb Jahren Haft. In dieses Straf­maß wur­den einschlägige
Vorstrafen ein­be­zo­gen. Das Gericht befand die drei Män­ner für schuldig, im
ver­gan­genen Okto­ber den Schüler am hel­l­licht­en Tage neben der Cottbuser
Stadthalle geschla­gen und getreten zu haben. Eine Gruppe von zehn Schülern
stand in der Nähe, ohne dem Opfer zu helfen. Der Vor­fall löste in den
Schulen der Stadt leb­hafte Diskus­sio­nen über Zivil­courage aus.

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