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Regierung will leichtere Einbürgerung

Regierung will leichtere Einbürgerung 

Die Lan­desregierung set­zt sich für eine erle­ichterte Ein­bürgerung von Spä­taussiedlern ein. Gegen­wär­tig sei die Ein­bürgerung von Fam­i­lien­ange­höri­gen eines Spä­taussiedlers nach dessen Tod nicht zuläs­sig, sagte Sozialmin­is­ter Alwin Ziel (SPD). Das gelte auch für Men­schen, die schon über einen gülti­gen Auf­nah­mebescheid ver­fü­gen. Da es sich nur um wenige Fälle han­dele, trete man für eine Aus­nah­meregelung im Bun­desver­triebe­nenge­setz ein. Damit solle ermöglicht wer­den, dass der Auf­nah­mebescheid seine Gültigkeit für die Betrof­fe­nen behält. Gegebe­nen­falls werde das Land eine Bun­desratsini­tia­tive starten. Ziel bezog sich auf einen Fall von Spä­taussiedlern aus Kasach­stan, die in Peitz unterge­bracht waren. Weil das Fam­i­lienober­haupt noch vor der Ein­reise nach Deutsch­land in Rus­s­land ver­starb, dro­ht 18 Ange­höri­gen die Abschiebung. 

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