Regierung will leichtere Einbürgerung
Die Landesregierung setzt sich für eine erleichterte Einbürgerung von Spätaussiedlern ein. Gegenwärtig sei die Einbürgerung von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers nach dessen Tod nicht zulässig, sagte Sozialminister Alwin Ziel (SPD). Das gelte auch für Menschen, die schon über einen gültigen Aufnahmebescheid verfügen. Da es sich nur um wenige Fälle handele, trete man für eine Ausnahmeregelung im Bundesvertriebenengesetz ein. Damit solle ermöglicht werden, dass der Aufnahmebescheid seine Gültigkeit für die Betroffenen behält. Gegebenenfalls werde das Land eine Bundesratsinitiative starten. Ziel bezog sich auf einen Fall von Spätaussiedlern aus Kasachstan, die in Peitz untergebracht waren. Weil das Familienoberhaupt noch vor der Einreise nach Deutschland in Russland verstarb, droht 18 Angehörigen die Abschiebung.