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Reiche: Brandenburg will keine eigene Kopftuch-Regelung

Karl­sruhe (dpa) Das Land Bran­den­burg strebt nach Angaben von
Bil­dungsmin­is­ter Stef­fen Reiche (SPD) zum “Kopf­tuch-Urteil” des Bun­desver­fas­sungs­gerichts keine eigene Regelung an. Er werde sich in der Kul­tus­min­is­terkon­ferenz für eine bun­de­sein­heitliche Regelung stark machen, sagte der Min­is­ter am Don­ner­stag auf Anfrage. Dies sei eine Auf­gabe für die Föder­al­is­muskom­mis­sion. “Wenn wir 16 ver­schiedene Regelun­gen hät­ten, wäre das fatal”, betonte Reiche. 

Bran­den­burg habe im Übri­gen derzeit keinen Hand­lungs­be­darf. Das wäre erst in
einem gemein­samen Land Berlin-Bran­den­burg der Fall. Dann sollte die Berliner
Regelung greifen, meinte der Min­is­ter. Die Berlin­er Schul­ver­wal­tung will
Kopftüch­er mus­lim­is­ch­er Lehrerin­nen im Unter­richt mit einer
Geset­zesini­tia­tive ver­hin­dern. Schulse­n­a­tor Klaus Böger (SPD) hat­te am
Mittwoch das Urteil zu einem langjähri­gen Rechtsstre­it in Baden-Württemberg
als “sehr weise” bezeichnet. 

Die Karl­sruher Richter entsch­ieden, dass die Bun­deslän­der muslimischen
Lehrerin­nen das Kopf­tuch­tra­gen im Unter­richt ver­bi­eten dür­fen. Es müsse
dafür jedoch eine geset­zliche Grund­lage geschaf­fen wer­den, ver­langten das
Gericht. 

Das Land Baden-Würt­tem­berg hat­te es abgelehnt, eine Kopf­tuch tragende
mus­lim­is­che Lehrerin in den Schul­dienst zu übernehmen. Das Gericht monierte
aber eine fehlende geset­zliche Grund­lage dafür in Baden-Würt­tem­berg. Das
Land habe deshalb mit der Ablehnung die Reli­gions­frei­heit der Frau verletzt,
argu­men­tierte das Gericht.

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