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Repressionen gegen junge AntifaschistInnen in Potsdam

Auf­grund der Behaup­tung, sie hätte gemein­sam mit vier weit­eren jun­gen AntifaschistIn­nen einen ver­sucht­en Mord an einem Neon­azi began­gen, wird Julia S. seit dem 20.Juni in Unter­suchung­shaft gehal­ten. Immer mehr Poli­tik­erIn­nen, Kün­st­lerIn­nen und Bürg­erIn­nen aus Pots­dam, Bran­den­burg und der ganzen Bun­desre­pub­lik schließen sich mit­tler­weile der Forderung nach Freilas­sung der jun­gen Antifaschistin an. Sie alle ver­ste­hen nicht, warum eine engagierte Antifaschistin unter einem offenkundig falschen Tatvor­wurf inhaftiert wer­den kann. Die Staat­san­waltschaft wirft ihr und vier weit­eren Jugendlichen vor, sie hät­ten am 18.06.05 am Nauen­er Tor in Pots­dam einen recht­sradikalen Jugendlichen zusam­mengeschla­gen. Die Qual­i­fizierung des Tatvor­wur­fes wirft bei uns erhe­bliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit
der Jus­tiz auf. Der Vor­wurf des ver­sucht­en Mordes stützt sich auf die Behaup­tung, die fünf hät­ten den Tod eines anderen Men­schen bil­li­gend in Kauf genom­men und als Linke wären sie der Mei­n­ung, man dürfe Rechte töten, was für eine niedere Gesin­nung spräche. Schein­bar führt allein die Tat­sache, dass Julias Engage­ment gegen Recht­sex­trem­is­mus und neo­faschis­tis­che Strö­mungen in Pots­dam bekan­nt ist, die Staat­san­waltschaft zu der Annahme, dass sie jed­erzeit bere­it wäre ander­er Men­schen Leben aufs Spiel zu setzen.

Sollen wir daraus schlussfol­gern, dass die antifaschis­tis­che Gesin­nung per se eine niedere sei? Seit der Wende ist uns kein einziger recht­sex­tremer Über­griff auf Linke, Aus­län­derin­nen oder Obdachlose usw. in Pots­dam bekan­nt gewor­den, in dem Rechte mit einem Mord­vor­wurf kon­fron­tiert wur­den ob sie ihre Opfer nun mit Base­ballschlägern, Springer­stiefeln, Eisen­stan­gen oder Schußwaf­fen angrif­f­en haben. Warum nun aus­gerech­net im vor­liegen­den Fall ein Mord­ver­such unter­stellt wird, dafür fehlt uns jedes Verständnis.

Die Staat­san­waltschaft ver­sucht mit dem Fall Poli­tik zu machen. Dies ist nicht ihre Auf­gabe. In Folge des über­zo­ge­nen Tatvor­wurfs kam es in den Medi­en zu ein­er regen Diskus­sion über ein­er soge­nan­nte “Gewalt­spi­rale”, welche die Sit­u­a­tion in Pots­dam als gewaltätige Rival­ität zwis­chen linken und recht­en Jugendlichen darstellt. Dies ist allerd­ings nicht der Fall. 

Während sich die Aufmerk­samkeit von Polizei und Jus­tiz in erster Lin­ie auf Linke konzen­tri­ert, ist die Zahl der doku­men­tierten Über­griffe durch Neon­azis in Pots­dam inner­halb der let­zten Monate sprung­haft angestiegen. 

Seit kurzem hat die neon­azis­tis­che Vere­ini­gung Anti-Antifa Pots­dam Ver­stärkung aus Berlin. Dabei han­delt es sich um Neon­azis aus den ver­bote­nen Kam­er­ad­schaften Thor und BASO. Von diesem Per­so­n­enkreis gin­gen die meis­ten der seit Mai diesen Jahres öffentlich bekan­nt gewor­de­nen 23 Über­griffe aus, wobei die Dunkelz­if­fer weit höher liegt. Bis auf den hier beschriebe­nen und
noch ungek­lärten Fall gibt es keine Berichte über linke Gewalt­tat­en. Eine antifaschis­tis­che Bedro­hung in der Öffentlichkeit gibt es nicht. 

Julia S. darf seit über vier Monat­en nicht tele­fonieren, erhielt am Geburt­stag keine Son­derbe­such­srecht für ihre Fam­i­lie und darf nur alle zwei Wochen drei ihrer Fre­unde und Ange­höri­gen für eine halbe Stunde sehen. Selb­st Strafrechtler beze­ich­nen die Unter­suchung­shaft bei der Beschuldigte ohne rechtskräftiges
Urteil fest­ge­hal­ten wer­den, als größten Ein­griff in die Grun­drechte eines Men­schen. Eine Haftbeschw­erde wurde mit der Begrün­dung abgelehnt, es bestünde Flucht­ge­fahr, da Julia kein gefes­tigtes soziales Umfeld habe. Wed­er bei Fam­i­lie, noch im Fre­un­deskreis oder unter den Mit­be­wohn­ern wurde sich jedoch darüber informiert. Sie ist Vor­sitzende des Chamäleon e.V. und in dieser Funk­tion kür­zlich durch die Mit­gliederver­samm­lung des Vere­ins bestätigt wor­den. Das allein zeigt schon die hohe Akzep­tanz und Wertschätzung, die
Julia trotz der Unter­suchung­shaft weit­er­hin genießt. Hätte Julia sich wirk­lich der Strafver­fol­gung entziehen wollen, wäre ihr das auch ohne weit­eres möglich gewe­sen. Schließlich befand sie sich ja auf freiem Fuß, ehe sie zwei Tage nach dem strit­ti­gen Vor­fall von der Polizei bei einem Erste-Hil­fe-Kurs ver­haftet wurde, den sie für ihre Tätigkeit als Betreu­ung von Jugend­freizeit­en absolvierte. Offen­bar hat Julia aber nicht ein­mal in Erwä­gung gezo­gen, sich zu ver­steck­en oder dem Gericht zu entziehen. Sie machte aber von ihrem Recht auf Aus­sagev­er­weigerung Gebrauch und will sich vor Prozess­be­ginn zu den Vor­wür­fen nicht äußern, woraus ihr the­o­retisch kein­er­lei Nachteile entste­hen dür­fen. Prak­tisch wur­den aber auf­grund dessen sämtliche Kau­tionsver­hand­lun­gen abgelehnt. Der Vor­wurf, Julia und die
vier anderen hät­ten einen Mord­ver­such began­gen, ist nicht länger aufrechtzuer­hal­ten. Daraus müssen jet­zt endlich Kon­se­quen­zen gezo­gen werden. 

Erstens: Julia muss raus aus dem Knast und zweit­ens: Die
Ermit­tlungsver­fahren wegen ver­sucht­en Mordes müssen eingestellt wer­den. Alles andere beschädigt das Ver­trauen in eine rechtsstaatliche Justiz.

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